Gegen Trojaner-Einsatz bei Verfassungsschutz

Justitia Foto: Hermann Haubrich

Der Hamburger Verfassungsschutz und die Polizei verfügen seit April 2020 über scharfe Überwachungsinstrumente: Der Verfassungsschutz darf mit Trojanern verschlüsselte Kommunikation ausforschen, die Polizei mittels Algorithmen Personenprofile erstellen. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF), die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di und weitere NGOs erheben heute Verfassungsbeschwerde gegen die Gesetzesänderungen, wird in einer gemeinsamen Pressemitteilung informiert.

„Angesichts der umstrittenen Überwachungspraxis von Geheimdiensten und wiederkehrender Polizei-Skandale sind neue Befugnisse für diese Behörden höchst bedenklich. Wie diese Befugnisse in Hamburg geregelt sind, ist darüber hinaus verfassungswidrig“, sagt Bijan Moini, Jurist und Verfahrenskoordinator bei der GFF.

Geheimdiensttrojaner verletzt Grundrechte

Seit einer Änderung des Hamburgischen Verfassungsschutzgesetzes im April 2020 darf sich das Hamburger Amt für Verfassungsschutz ohne Gerichtsbeschluss oder ähnliche Vorab-Kontrolle in Geräte bestimmter Personen hacken (§ 8 Abs. 12). Das verletzt Betroffene in ihrem Grundrecht auf Gewährleistung der Integrität und Vertraulichkeit informationstechnischer Systeme und es verletzt ihr Telekommunikationsgeheimnis. Zudem gefährdet der Geheimdiensttrojaner die vertrauliche Kommunikation von Berufsgeheimnisträgern wie Anwält*innen und Journalist*innen und verletzt damit insbesondere die Pressefreiheit. „Der Einsatz von Geheimdiensttrojanern sägt an einer Grundbedingung für die Ausübung journalistischer Arbeit, wie sie von der Pressefreiheit geschützt ist. Wenn Journalistinnen und Journalisten digital ausgespäht werden dürfen, dann höhlt das den Quellenschutz aus“, sagt Monique Hoffmann, die Bundesgeschäftsführerin der dju in ver.di. Ohne die Gewährleistung der ungestörten vertraulichen Kommunikation mit Informantinnen und Informanten sei eine kritische Berichterstattung, die Missstände aufdecke, nicht mehr möglich.

Auch Hamburger „Predictive Policing“-Ansatz ist verfassungswidrig

Trojaner in Händen von Geheimdiensten seien verfassungswidrig, wenn ihr Einsatz nicht hinreichend begrenzt ist und der Staat Sicherheitslücken in IT-Systemen ausnutzt, statt sie den Betreibern zu melden. All das sei in Hamburg der Fall. Zudem urteilte das Bundesverfassungsgericht nach einer Verfassungsbeschwerde der GFF gegen die Auslandsüberwachung durch den Bundesnachrichtendienst im Mai 2020, dass die heimliche Überwachung bestimmter Personen einer gerichtsähnlichen Vorab-Kontrolle unterliegen muss. „In Hamburg werden die Überwachungsbefugnisse deutlich erweitert, ohne das Kontrollregime zu verbessern – damit ist der Verfassungsverstoß programmiert“, so Moini.

Die Verfassungsbeschwerde richtet sich außerdem gegen die automatisierte Auswertung von Daten durch die Hamburgische Polizei (§ 49 HmbPolDVG). Die Polizei darf automatisierte Personenprofile aus einer nicht näher bestimmten Menge an Daten erstellen, darunter gegebenenfalls auch öffentlich verfügbare Daten aus sozialen Netzwerken. In Hamburg soll dadurch die vorbeugende Verbrechensbekämpfung („Predictive Policing“) Einzug halten – allerdings unter Verletzung der Grenzen, die das Bundesverfassungsgericht der weniger eingriffsintensiven Rasterfahndung gesetzt hat. Denn es ist unklar, von wem Profile angefertigt werden können und welche Konsequenzen etwaiger „Beifang“ für die Betroffenen hat. Unklar ist auch, für welche Zwecke genau Software eingesetzt werden kann und wie lange die Profile gespeichert werden.

Bund will Nachrichtendienste deutschlandweit mit Trojanern ausstatten

Die Verfassungsbeschwerde steht in einem bundespolitischen Zusammenhang: Die Große Koalition will Artikel 10 des Grundgesetzes kurzfristig ändern und alle Verfassungsschutzbehörden sowie weitere Nachrichtendienste mit Trojanern ausstatten. Die Reformpläne leiden an den gleichen Mängeln wie das Hamburgische Verfassungsschutzgesetz. „Unsere Beschwerde gegen das Hamburger Gesetz ist ein Musterverfahren für die Reform auf Bundesebene: Wir wollen die mit dem Geheimdiensttrojaner verbundenen Grundsatzfragen frühzeitig durch das Bundesverfassungsgericht klären lassen“, sagt Verfahrenskoordinator Moini von der GFF.

Initiiert wurde und unterstützt wird die Verfassungsbeschwerde von der Humanistischen Union Hamburg, den Kritischen Jurastudierenden Hamburg, der Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen und der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di. Zu den Kläger*innen zählen die Rechtsanwältin Britta Eder sowie Aktivist*innen und Journalist*innen, darunter Sebastian Friedrich (NDR u.a.) und Katharina Schipkowski (taz). Sie werden vertreten durch Jun.-Prof. Dr. Sebastian Golla von der Ruhr-Universität Bochum.

Weiter Informationen finden sich hier.

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