Geldstrafe für Angriff auf Fotografin

Foto: fotolia

Erst fünf Jahre nach der Tat wurde heute gegen einen Mann Recht gesprochen, der bei einer Demonstration des rechtsextremen Vereins „Zukunft Heimat“ eine Fotografin angegriffen hatte. Das Cottbuser Amtsgericht verurteilte den Täter zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu 15 Euro – insgesamt 1.050 Euro – wegen Körperverletzung und illegalen Waffenbesitzes. Nach Verlesung der Anklage war der Beschuldigte geständig.

Jörg Reichel, Landesgeschäftsführer der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union in ver.di, sagte dazu, dass Angriffe dieser Art in Brandenburg keine Einzelfälle seien. „Wir erleben das relativ häufig bei Demonstrationen, auch in Brandenburg. Cottbus ist da ein Hotspot und wir gucken mit Sorge auf die Arbeitsbedingungen von Journalist*innen, insbesondere in Brandenburg“, so Reichel.

Vor dem Prozess hatte die Brandenburger Opferperspektive kritisiert, dass fünf Jahre ein zu langer Zeitraum für die Strafverfolgung seien. „Die Strafverfolgung bei Gewaltdelikten muss zeitnah erfolgen“, so Martin Vesely von der Opferperspektive auf RBB24. „Zeitnah wäre in dem Fall bis maximal zwei Jahre nach der Tat. Fünf Jahre nach der Tat sind diese Prozesse relativ sinnlos“, so Vesely. Zeugen könnten sich nicht mehr erinnern und es gebe keine präventive Wirkung gegenüber dem Beschuldigten.

„Das ist kein Einzelfall im Gerichtsbezirk Cottbus, es ist ein strukturelles Problem. Wir haben ganz viele rechte Gewaltdelikte, die jahrelang nicht vor Gericht verhandelt werden“, sagte Vesely.

Laut Justizministerium seien die Personalschlüssel bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften hingegen erfüllt, heißt es bei RBB24.

 

Weitere aktuelle Beiträge

Berichten über LSBTIQ-Themen

Wenn queere Menschen (Lesben, Schwule, Bisexuelle sowie trans und inter Menschen) Beiträge über sich in Zeitungen lesen oder im Fernsehen gucken, kommen sie manchmal aus dem Staunen nicht heraus. Egal ob Boulevard, Qualitätspresse oder Nachrichtenagenturen: Regelmäßig gibt es Schlagzeilen über das „Homosexuellen-Milieu“ und ungelenke Formulierungen wie „Homosexuelle und Lesben“ oder „bekennende Bisexuelle“ und „Menschen im falschen Körper“. Ein kollegialer Leitfaden zeigt, wie es besser geht.
mehr »

Wie ähnlich ist presseähnlich?

Der Intendant des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR), Ralf Ludwig, erwartet, dass es für die öffentlich-rechtlichen Sender künftig schwerer werde, insbesondere jüngere Zielgruppen online zu erreichen. Grund dafür sei die „Schärfung des sogenannten Verbots der Presseähnlichkeit“, sagte Ludwig Ende Mai im Medienausschuss des sächsischen Landtags.
mehr »

ARD-Nachrichtentag: Mehr Transparenz

Nachrichten sind das Herz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Sie sollen gut recherchiert und aufbereitet sein, sollen verständlich Ereignisse vermitteln und einordnen. Beim ARD-Nachrichtentag am 5. Juni gab es einen offenen Einblick, wie das eigentlich geschieht. Teilnehmende bekommen Einblicke in den journalistischen Alltag und erfahren den Wert unabhängiger Nachrichten in Hörfunk, Fernsehen und Social Media.
mehr »

Altersversorgung für Filmschaffende

Zusammen mit der Schauspielgewerkschaft BFFS und dem Tarifpartner Produktionsallianz hat ver.di einen Tarifvertrag für eine branchenweite betriebliche Altersversorgung für Filmschaffende in Film- und Serienproduktionen abgeschlossen. Für die etwa 25.000 auf Projektdauer beschäftigten Film- und Fernsehschaffenden vor und hinter der Kamera wird die neue tarifliche Altersvorsorge ab Juli 2025 starten.
mehr »