Geldstrafe für Angriff auf Fotografin

Foto: fotolia

Erst fünf Jahre nach der Tat wurde heute gegen einen Mann Recht gesprochen, der bei einer Demonstration des rechtsextremen Vereins „Zukunft Heimat“ eine Fotografin angegriffen hatte. Das Cottbuser Amtsgericht verurteilte den Täter zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu 15 Euro – insgesamt 1.050 Euro – wegen Körperverletzung und illegalen Waffenbesitzes. Nach Verlesung der Anklage war der Beschuldigte geständig.

Jörg Reichel, Landesgeschäftsführer der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union in ver.di, sagte dazu, dass Angriffe dieser Art in Brandenburg keine Einzelfälle seien. „Wir erleben das relativ häufig bei Demonstrationen, auch in Brandenburg. Cottbus ist da ein Hotspot und wir gucken mit Sorge auf die Arbeitsbedingungen von Journalist*innen, insbesondere in Brandenburg“, so Reichel.

Vor dem Prozess hatte die Brandenburger Opferperspektive kritisiert, dass fünf Jahre ein zu langer Zeitraum für die Strafverfolgung seien. „Die Strafverfolgung bei Gewaltdelikten muss zeitnah erfolgen“, so Martin Vesely von der Opferperspektive auf RBB24. „Zeitnah wäre in dem Fall bis maximal zwei Jahre nach der Tat. Fünf Jahre nach der Tat sind diese Prozesse relativ sinnlos“, so Vesely. Zeugen könnten sich nicht mehr erinnern und es gebe keine präventive Wirkung gegenüber dem Beschuldigten.

„Das ist kein Einzelfall im Gerichtsbezirk Cottbus, es ist ein strukturelles Problem. Wir haben ganz viele rechte Gewaltdelikte, die jahrelang nicht vor Gericht verhandelt werden“, sagte Vesely.

Laut Justizministerium seien die Personalschlüssel bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften hingegen erfüllt, heißt es bei RBB24.

 

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Keine Auskunft zu Pegasus

Auch Onlinemedien fallen unter die vom Grundgesetz gedeckte Pressefreiheit. Das erkannte das Bundesverwaltungsgericht  erstmals an. Arne Semsrott, Chefredakteur der Transparenz- und Rechercheplattform FragDenStaat, hatte nach Presserecht vor dem Bundesverwaltungsgericht geklagt. Nun erkannte das Gericht grundsätzlich an, dass Presseauskunft Onlinemedien genau so wie Printmedien erteilt werden muss. Der Bundesnachrichtendienst (BND) ist aber nicht verpflichtet, einem Journalisten Auskünfte über den Erwerb und Einsatz der Software "Pegasus" zu erteilen.
mehr »

Mit Recht und Technik gegen Fake News

Als „vielleicht größte Gefahr“ in der digitalen Welt sieht die Landesanstalt für Medien NRW (LFM) die Verbreitung von Desinformationen. Insbesondere gilt das für die Demokratische Willensbildung. Daher wird die Aufsichtsbehörde ihren Scherpunkt im kommenden Jahr genau auf dieses Thema richten. Aber wie kann man der Flut an Fake News und Deep Fakes Herr werden?
mehr »

Buchtipp: Missbrauch, Macht & Medien

Zwei Bücher, ein Thema: Juliane Löffler und Thomas Gottschalk beschreiben aus völlig unterschiedlichen Perspektiven, wie sich Gesellschaft und Medien in den letzten Jahren unter anderem durch den Einfluss der MeToo-Bewegung verändert haben. Während Löffler den unverhohlenen männlichen Machtmissbrauch akribisch recherchierte, sorgt sich Gottschalk um seine Privilegien.
mehr »

News-Junkie versus Nachrichtenvermeider

Eine Sonderausstellung im Museum für Kommunikation Berlin gibt Einblicke in die Geschichte der Nachrichten und unser Verhältnis dazu. Nie war es leichter, sich über das Weltgeschehen zu informieren als heute. Nie gab es mehr Medien und Formate, über die wir jederzeit und überall Nachrichten abrufen können. Doch wie können wir uns in diesem Dschungel zurechtfinden? Wie können wir gute Nachrichten produzieren?
mehr »