Geldstrafe für Angriff auf Fotografin

Foto: fotolia

Erst fünf Jahre nach der Tat wurde heute gegen einen Mann Recht gesprochen, der bei einer Demonstration des rechtsextremen Vereins „Zukunft Heimat“ eine Fotografin angegriffen hatte. Das Cottbuser Amtsgericht verurteilte den Täter zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu 15 Euro – insgesamt 1.050 Euro – wegen Körperverletzung und illegalen Waffenbesitzes. Nach Verlesung der Anklage war der Beschuldigte geständig.

Jörg Reichel, Landesgeschäftsführer der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union in ver.di, sagte dazu, dass Angriffe dieser Art in Brandenburg keine Einzelfälle seien. „Wir erleben das relativ häufig bei Demonstrationen, auch in Brandenburg. Cottbus ist da ein Hotspot und wir gucken mit Sorge auf die Arbeitsbedingungen von Journalist*innen, insbesondere in Brandenburg“, so Reichel.

Vor dem Prozess hatte die Brandenburger Opferperspektive kritisiert, dass fünf Jahre ein zu langer Zeitraum für die Strafverfolgung seien. „Die Strafverfolgung bei Gewaltdelikten muss zeitnah erfolgen“, so Martin Vesely von der Opferperspektive auf RBB24. „Zeitnah wäre in dem Fall bis maximal zwei Jahre nach der Tat. Fünf Jahre nach der Tat sind diese Prozesse relativ sinnlos“, so Vesely. Zeugen könnten sich nicht mehr erinnern und es gebe keine präventive Wirkung gegenüber dem Beschuldigten.

„Das ist kein Einzelfall im Gerichtsbezirk Cottbus, es ist ein strukturelles Problem. Wir haben ganz viele rechte Gewaltdelikte, die jahrelang nicht vor Gericht verhandelt werden“, sagte Vesely.

Laut Justizministerium seien die Personalschlüssel bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften hingegen erfüllt, heißt es bei RBB24.

 

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