Kapitalist – ein Schimpfwort

Einmal das Wort „Kapitalist“ gegoogelt, so werden 1,4 Millionen Fundstellen angezeigt, die den Tatbestand der Beleidigung in sich tragen könnten. Zumindest wenn es nach den Befindlichkeiten der Hamburger Metallfirma „Ixion“ geht. Die fühlt sich schwer getroffen von einem Artikel, in dem sie vom deutschsprachigen Internetportal LabourNet als „Kapitalist“ bezeichnet wurde. Die verantwortliche Redakteurin Mag Wompel landete vor Gericht.

Im Frühjahr 2006 plant die Hamburger Firma, um eine angebliche Insolvenz abwenden zu müssen, die 40-Stunden-Woche ohne Lohnausgleich einzuführen, den Urlaub um eine Woche zu kürzen und das Urlaubs- und Weihnachtsgeld zu streichen. Einer der 180 „Ixion“-Beschäftigten schreibt anonym einen Bericht für LabourNet. Worte wie „Kapitalist“ und „Erpressung“ stehen in dem Text. Nichts Ungewöhnliches, denn das Internetmagazin versteht sich als eine Plattform der gewerkschaftlichen Linken und stellt sich im Untertitel als ein „Treffpunkt für Ungehorsame, mit und ohne Job, basisnah, gesellschaftskritisch“ vor.
Zu aufmüpfig auf jeden Fall in den Augen der hanseatischen Metallbauer, die eine Unterlassungsklage gegen LabourNet anstrengten. „Und gegen mich“, so die Bochumer Journalistin Mag Wompel, „wurde als verantwortliche Redakteurin Anzeige bei der Staatsanwaltschaft in Hamburg wegen Beleidigung und Verleumdung in einem besonders schweren Fall gestellt.“ Die Firma wolle nicht als „Kapitalist“ bezeichnet werden, da „sie meint, dass diese Bezeichnung im Volksmund einen negativen Klang hätte.“ Das Hamburger Landgericht will nun am 13. Juni eine Entscheidung verkünden.
Schon einmal hatte LabourNet Ärger mit der Staatsgewalt. Im Juli 2005 taucht auf einem Flugblatt, einem gefälschten Schreiben der Arbeitsagentur Bochum, ein „Link“ ohne deren Wissen zu der Netzzeitung auf. Mit richterlicher Genehmigung werden daraufhin Redaktion und die Privatwohnungen von Mag Wompel und eines weiteren Redakteurs durchsucht. Beschlagnahmt werden sämtliche Computer, CD-ROMs und Disketten. Das Landgericht Bochum stellt später die Unrechtmäßigkeit der Durchsuchung fest.

 
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