Kritik an Regeln für Medienschaffende in der Ukraine

Journalisten in Wassilkiw in der Region Kiew nach einem Raketenangriff russischer Invasoren am 1. März 2022. Das Gebäude des Wassilkiw-Berufskollegs wurde nahezu zerstört. Foto: ukrinform/imago

Die Journalistenorganisation Reporter ohne Grenzen (RSF) kritisiert, dass die Ukraine seit Ende März Journalisten untersagt, in Gebiete an der Front zu reisen. Insgesamt 52 Städte und Dörfer, darunter Makijiwka, Bohdaniwka bei Kiew und das umkämpfte Bachmut lägen in einer roten Zone, welche Journalistinnen und Journalisten nicht mehr betreten dürfen, heißt es bei RSF. Darüber habe das Operative Kommando Ost, eines von vier regionalen Streitkräftekommandos der ukrainischen Armee, am 19. März informiert.

Christian Mihr, der RSF-Geschäftsführer, kritisierte, die neuen Regeln machten die Berichterstattung von der Front praktisch unmöglich. Die ukrainische Regierung müsse gewährleisten, dass Journalistinnen und Journalisten weiterhin aus erster Hand über den russischen Krieg gegen die Ukraine berichten könnten.

Laut Mihr müssen die vier militärischen Regionalkommandos nach einer geänderten Vorschrift für Berichterstatter*innen im Kriegsgebiet das Frontgebiet und die Grenzregionen in ihrer Zuständigkeit in eine rote, gelbe und grüne Zone einteilen. In der gelben Zone sei die Berichterstattung nur in Begleitung eines Presse-Offiziers oder einer anderen vom Militär zugeteilten Begleitung erlaubt. In der grünen Zone darf ohne Einschränkungen journalistisch gearbeitet werden.

Die Sprecherin des Militärkommandos Süd, Natalija Humenjuk, sagte nach RSF-Angaben, die neuen Regeln zielten nicht auf die Behinderung journalistischer Arbeit. Vielmehr solle die journalistische Tätigkeit unter Berücksichtigung der Situation und der Bedürfnisse der Armee organisiert werden. In Ausnahmesituationen sei das Betreten der roten Zone weiterhin möglich: Medienschaffende könnten in „Fällen, die eine sofortige Berichterstattung erfordern“, Zugang beantragen. Die Anträge würden umgehend geprüft.

Zusätzlich führte das Militär laut RSF neue Pressekarten für Medienschaffende im Kampfgebiet ein. Die neuen Akkreditierungen gelten demnach nur noch sechs Monate. Medienschaffenden, die gegen die neuen Regeln verstoßen, droht der Entzug der Akkreditierung oder deren vorübergehende Aussetzung

Ukrainische Medienschaffende kritisieren die neuen Regeln scharf. Das Zonen-Modell mache die Berichterstattung von der Front faktisch unmöglich, sagte Oksana Romanjuk, Vorsitzende des Institute of Mass Information (IMI). Zudem sei die Einteilung der Zonen logisch nicht nachvollziehbar. So seien Städte unter russischem Beschuss grünen Zonen zugeteilt worden, während weitgehend ruhige Ortschaften sich in einer roten Zone befänden.

 

 

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

ZDF textet nur noch in Ausnahmefällen

Seit Dezember 2025 gilt der Reformstaatsvertrag zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Damit haben die Bundesländer die Vorgaben für die Sender verschärft, ihre Online-Angebote nicht presseähnlich zu gestalten. Eine Textberichterstattung erfordert seitdem, mit wenigen Ausnahmen, einen aktuellen Sendungsbezug. Das ZDF reagierte auf den erhöhten Bewegtbild-Bedarf mit strukturellen Änderungen.
mehr »

Spanien: Strafe für Berichterstattung?

Die spanische Datenschutzbehörde will Zeitungen bestrafen, weil sie illegal in soziale Bewegungen eingeschleuste Polizisten enttarnt oder darüber berichtet hatten. Bislang sind Gerichte nicht tätig. Die Vorgänge drohen zu einem Präzedenzfall zu werden, warnen die betroffenen Medien und Menschenrechtsorganisationen.
mehr »

Kahlschlag bei DuMont in Köln

Die dju in ver.di kritisiert den Kahlschlag der Regionalredaktionen von Kölner Stadt-Anzeiger und Kölnischer Rundschau. Zum 30. September endet die Tätigkeit der Rheinischen Redaktionsgemeinschaft (RRG). 57 tarifgebundene Vollzeitstellen entfallen. Die betroffenen Beschäftigten müssen sich jedoch auf neu zugeschnittene Stellen bewerben. Eine Übernahmegarantie gibt es nicht.
mehr »

AI Act legt KI-Kennzeichnung fest

Petra Schwegler fasst für die Webseite der Medientage München die seit dem 2. August 2026 geltenden Bestimmungen zur KI-Kennzeichnung zusammen. Der AI Act gilt: Wer KI-generierte oder -manipulierte Inhalte veröffentlicht, muss das kennzeichnen. Die Regel gilt für Chatbots, für Deepfakes, für Werbespots, für alles künstlich Generierte.
mehr »