linksunten.indymedia bleibt verboten

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig
Foto: Dieter_G auf Pixabay

Die linksextremistische Online-Plattform „linksunten.indymedia“ bleibt verboten, urteilte gestern das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Es hat die Klagen von vier Männern und einer Frau, mutmaßlich Mitglieder des Betreiberteams der Website, abgewiesen. Eine Überprüfung, ob das 2017 vom Bundesinnenministerium verfügte Vereinsverbot rechtmäßig war, fand allerdings nicht statt.

Dafür hätten sich die Kläger*innen als Mitglieder des vermeintlichen Vereins bekennen und auch als Verein klagen müssen: „Zur Anfechtung des Verbots einer Vereinigung ist regelmäßig nur die verbotene Vereinigung selbst befugt, nicht dagegen Vereinsmitglieder oder Dritte“, so das Gericht unter Vorsitz von Info Kraft in seiner Begründung vom Mittwochabend. Auf die Klage einzelner Personen hin könne demnach nur geprüft werden, ob die verbotene Vereinigung unter das Vereinsgesetz falle.

Dies sei bei „linksunten.indymedia“ der Fall. Die Vereinigung habe sich 2008 mit dem Ziel gegründet, durch den Betrieb der Internet-Plattform eine „linke Gegenöffentlichkeit“ herzustellen. Das Vereinsrecht sei anwendbar, weil es auch Organisationen erfasse, deren Zweck Pressetätigkeit ist. Mit Blick auf die immer wieder vorgebrachte Kritik, das Verbot von „linksunten.indymedia“ sei ein Eingriff in die Presse- und Meinungsfreiheit mit den Mitteln des Vereinsrechts, merkte das Gericht an, dass der besondere Schutzanspruch der Medien bei einer Prüfung der Verbotsgründe, „insbesondere bei der Verhältnismäßigkeit des Verbots“, berücksichtigt werden müsste. Das Vereinsverbot dürfe demnach nicht auf Meinungsäußerungen gestützt werden, die dem Schutz der Meinungsfreiheit unterliegen.

Der Verein „linksunten.indymedia“ war 2017 kurz nach dem G20-Gipfel in Hamburg durch das Bundesinnenministerium verboten worden. Bei dem Online-Portal handele es sich um die wichtigste Plattform gewaltorientierter Linksextremisten in Deutschland, hatte es in der Begründung geheißen.

Im Vorfeld der Verhandlung war es am vergangenen Samstag bei einer Soli-Demonstration in Leipzig zu Krawallen gekommen, bei denen auch mehrere Medienschaffende durch Demonstrant*innen verbal und physisch angegriffen wurden. An einer Kundgebung am Tag der Verhandlung selbst nahmen jedoch nur wenige Menschen teil.

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Israel vor der Parlamentswahl

Wenn nächste Woche in Israel die Wahllokale öffnen, stimmen rund 7,3 Millionen Wahlberechtige über mehr ab, als nur die Verteilung von 120 Parlamentssitzen. Es ist die erste Wahl nach dem Terrorangriff 2023. Seitdem wurde auch die Pressefreiheit erheblich eingeschränkt.
mehr »

Angriff auf die letzten kritischen Medien

Am Zeitungskiosk in Belgrads Innenstadt scheint mit der großen Auswahl an Magazinen und Zeitungen noch Medienvielfalt zu herrschen. Doch dieser Eindruck täuscht: Die meisten Printprodukte und Fernsehsender stehen Machthaber Aleksandar Vučić nahe. Unabhängiger Journalismus gerät zunehmend unter Druck.
mehr »

Auch Faktenchecker streichen Stellen 

Correctiv ist spätestens seit der Enthüllung zu einem Geheimtreffen von rechtsextremen Akteuren im November 2023 in Potsdam deutschlandweit bekannt. Die Faktenchecker aus Essen und Berlin haben in Folge der Berichterstattung über einen „geheimen Masterplan“, auch „zur Ausweisung von deutschen Staatsbürgern“, gegen die es Unterlassungsklagen und Gerichtsurteile gibt, Massenproteste gegen die AfD, Ausgrenzung und Rassismus ausgelöst.
mehr »

ZDF: Mehr Barrierefreiheit dank KI

„Ein ZDF für alle“ – so lautet seit 2022 das Zielbild des öffentlich-rechtlichen Senders. Damit will das ZDF unter anderem auf die veränderte Mediennutzung, die digitale Transformation und eine zunehmend fragmentierte Öffentlichkeit reagieren. Dazu gehört auch, bis 2028 barrierefreie Angebote auszubauen. Dabei will das ZDF nun stärker auf KI setzen.
mehr »