Mit dem Urheberrecht im Internet beschäftigte sich das 1. „JournalistenForumOnline“ in Saarbrücken. Eingebettet in die ganztägige Veranstaltung war ein Landesjournalistentag der IG Medien Rheinland/Pfalz – Saar.
Die gute Nachrichten gleich zu Beginn. Trotz der noch nicht verabschiedeten Gesetzesnovelle zum Urheberrecht bewegt man sich keinesfalls im rechtsfreien Raum. „Wer zwischen der Informationsgesellschaft und dem Urheberrecht einen Widerspruch konstruieren möchte, liegt falsch“, so Wolfgang Schimmels Kommentar. Konkret bedeutet das: Wer sich ein Foto aus dem Internet zieht, es dann bearbeitet und ohne Erlaubnis auf seine Homepage stellt, begeht bereits eine Urheberrechtsverletzung. „Ein Kollege hat früher immer die Beatles fotografiert. Der hat überhaupt kein Problem, seine Fotos im Internet zu finden. Sein Problem ist: Wie führe ich einen Prozess in Kanada?“ Schimmel muss es wissen, denn er ist für den Hauptvorstand der IG Medien in der Rechtsabteilung tätig. Nach eigener Einschätzung ein „Apparatschik“, tut Wolfgang Schimmel gemeinhin das, was Apparatschiks so tun: Er trifft sich mit seinesgleichen und kommuniziert mittels codierter Phrasen. Für das JournalistenForumOnline schaltete er den „Normal“-Modus ein. Die Zuhörer quittierten dies mit Dankbarkeit.
Vertragliche Knebel die Regel
So kam es, dass sich im Ablauf der Veranstaltung ein Panorama-Blick in europäische Online-Abgründe bot. Sind 130 Mark Tagespauschale Grund genug, alle weiteren Rechte an einem Beitrag abzugeben? Muss es ein Freier Journalist hinnehmen, dass eine Tageszeitung einen Artikel zu nur 25 Pfennig Zeilengeld obendrein noch ins Internet stellt? Wolfgang Schimmel weiß um die Realität: „Die Leute stehen vor der Wahl, Knebelverträge zu unterschreiben oder gar keine Aufträge mehr zu bekommen.“ Der Markt ist günstig, für nicht geschützte Berufe wie „Journalist“ und „Fotograf“ kann beliebig Personal nachgezogen werden. Beispiele von Fotografen veranschaulichten: Beschwerden und Klagen werden von den Zeitschriften- und Zeitungsverlegern zur Kenntnis genommen – und ausgesessen. Die Veranstalter (IG Medien Bezirk Saar und die interregionale Journalistenorganisation ipi) werteten es nicht als „Terminproblem“, dass kein Verlegervertreter das Podium „Internet angeklickt – Copyright ausgetrickst?“ erklimmen mochte.
Privatradios: „Wir zahlen später“
So hatte sich Stefan Ory von der Arbeitsgemeinschaft der privaten Rundfunkanbieter innerlich auf seinen Part eingestellt: „Donnerwetter! Jetzt gehst du zur IG Medien, wirst verfrühstückt.“ Da Ory jedoch nicht Willens war, das Thema der überfälligen 12 A-Tarifverträge für arbeitnehmerähnliche Freie Mitarbeiter bei Rundfunksendern aufzugreifen, entzog er sich einem Verfrühstückungs-Szenario. Ideologisch angereichert auch seine Behauptung, Online-Engagements seien „Risiko-Geschäfte“, alternative Nutzungsformen ohne zusätzlichen Gewinn. Jean-Claude Wolff von der ALJ (Association Luxembourgeoise de Journalistes), die 150 der insgesamt 250 Journalisten in Luxemburg vereint, kannte diese Vorwände bisher nur auf letzeburgisch. Orys Klagen über das aufwendige Identifizieren von Urhebern empfand er als schockierend: „Das ist so, als würde ich über den Wochenmarkt spazieren und mir einen Apfel nehmen, während der Händler auf der Toilette ist. Wenn mich einer sieht, kann ich ja später noch bezahlen. Ich bin kein Jurist, aber vielleicht können sie mir sagen, wie man das nennt?“ Die ironische Antwort „Mundraub?“ gab zu verstehen: Wichtig ist der Bluff. Und den beherrschen auch die öffentlich-rechtlichen Sender, das wurde bei der Abschluss-Diskussion im Konferenzsaal des Saarländischen Rundfunks klar. Karin Nonnweiler von der Honorar- und Lizenzabteilung des SR verwies auf die „Forschungs- und Lehrzwecke“ des Online-Angebots bis Ende des laufenden Jahres. Bei 30 Millionen Zugriffen zweifelhaft. So könne man nicht miteinander umgehen, befand Wolfgang Schimmel. Auch der Bayerische Rundfunk weist Urheber-Ansprüche mit Verweis auf den Forschungscharakter seines Online-Angebotes „B5“ von sich – inzwischen seit 1996.
Trost ist in Sicht. Schon vier öffentlich-rechtliche Sendeanstalten haben einen Vertrag unterzeichnet, der 4,5 Prozent zusätzliche Vergütung für die Nutzung im Internet vorsieht. Für die 25-Pfennig-Journalisten im Saarland ein trauriger Trost. Die „Saarbrücker Zeitung“ zahlt oft nicht einmal den Abdruck in konzernverwandten Zeitungen (z.B. „Trierischer Volksfreund“). Wer mag da über Online-Rechte diskutieren…
- Thomas Schulz, Saarbrücken, arbeitet als freier Journalist und Pressefotograf.