Pressekodex auch für Anzeigenblätter

Symbolbild: 123rf/M

Auch Anzeigenblätter können sich künftig dem Pressekodex verpflichten. Der deutsche Presserat vereinbarte erstmals mit dem Bundesverband kostenloser Wochenzeitungen (BVDA) eine freiwillige Selbstregulierung. Dies hat der Trägerverein des Presserats beschlossen. Kostenlose Wochenzeitungen nehmen damit auch am Beschwerdeverfahren teil, wenn die Verlage vorher eine entsprechende Selbstverpflichtungserklärung abgegeben haben. Bisher prüfte der Presserat Beschwerden gegen Anzeigenblätter regulär nur wegen Verletzungen des redaktionellen Datenschutzes.

„Viele kostenlose Wochenzeitungen bieten hochwertigen Journalismus und sind wichtige Quellen für die Lokalberichterstattung“, so der Vorsitzende des Trägervereins des Presserats Volker Stennei. „Wir eröffnen diesen Verlagen die Möglichkeit, durch eine Selbstverpflichtung zum Pressekodex ihren Qualitätsanspruch zu untermauern.”

Aus diesem Grund beteiligt sich auch der Bundesverband kostenloser Wochenzeitungen (BVDA) an der Freiwilligen Selbstkontrolle. Laut einer entsprechenden Vereinbarung mit dem Presserat setzt sich der BVDA dafür ein, dass sich seine Mitgliedsverlage zum Pressekodex verpflichten. „Wir festigen damit unseren wachsenden journalistischen und presseethischen Anspruch als relevante Medien im Lokalen”, so der Hauptgeschäftsführer des BVDA Dr. Jörg Eggers.

Die meisten deutschen Verlage bekennen sich mit einer Selbstverpflichtungserklärung dazu, den Pressekodex und den Redaktionsdatenschutz zu achten. Viele Redaktionen weisen in ihrem Impressum darauf hin, dass sie die im Pressekodex definierten Qualitätsstandards als Maßstab für ihr journalistisches Arbeiten anerkennen.

Auch Onlinemedien, die nicht zu diesen Verlagen gehören – etwa Nachrichtenseiten und bestimmte Blogs – müssen sich in Deutschland an journalistische Grundsätze halten. Das sieht seit 2020 der neue Medienstaatsvertrag vor. Wer als Onlinemedium gegen diese Standards verstößt, muss mit Sanktionen der Landesmedienanstalten rechnen.

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Rechtsstaat lässt Journalist*innen im Stich

Mehr als siebeneinhalb Jahre nach dem schweren Angriff von Neonazis auf zwei Journalisten in Fretterode (Thüringen) im April 2018 beginnt zwei Tage vor Weihnachten am Montag, den 22. Dezember 2025 am Landgericht Mühlhausen das Revisionsverfahren gegen zwei Neonazis aus dem Umfeld von Thorsten Heise in Fretterode (Thüringen).
mehr »

Russland erklärt DW zur «unerwünschten Organisation»

Nach der gestern, am 14. Dezember 2025, bekanntgewordenen Hochstufung des deutschen Auslands-TV durch den russischen Staat von einer Auslandsagenten-Organisation zur unerwünschten Organisation fordert die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) den wirksamen Schutz von durch Sanktionen betroffenen Journalistinnen und Journalisten.
mehr »

Freie unter Honorar-Druck

Die prekären Arbeitsverhältnisse im Journalismus sind schon lange bekannt. Besonders trifft es aber freie Journalist*innen, deren Honorare sogar noch weiter sinken. Das hat auch Auswirkungen auf die Art des journalistischen Arbeitens.
mehr »

Anti-SLAPP-Gesetz ungenügend

Die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di kritisiert das von der Bundesregierung beschlossene Anti-SLAPP-Gesetz. Es beschränke den Schutz vor Einschüchterungsklagen nur auf grenzüberschreitende Fälle. Damit bleibe ein Großteil der realen Bedrohungslagen für Journalist*innen in Deutschland unberücksichtigt.
mehr »