Pressekodex auch für Anzeigenblätter

Symbolbild: 123rf/M

Auch Anzeigenblätter können sich künftig dem Pressekodex verpflichten. Der deutsche Presserat vereinbarte erstmals mit dem Bundesverband kostenloser Wochenzeitungen (BVDA) eine freiwillige Selbstregulierung. Dies hat der Trägerverein des Presserats beschlossen. Kostenlose Wochenzeitungen nehmen damit auch am Beschwerdeverfahren teil, wenn die Verlage vorher eine entsprechende Selbstverpflichtungserklärung abgegeben haben. Bisher prüfte der Presserat Beschwerden gegen Anzeigenblätter regulär nur wegen Verletzungen des redaktionellen Datenschutzes.

„Viele kostenlose Wochenzeitungen bieten hochwertigen Journalismus und sind wichtige Quellen für die Lokalberichterstattung“, so der Vorsitzende des Trägervereins des Presserats Volker Stennei. „Wir eröffnen diesen Verlagen die Möglichkeit, durch eine Selbstverpflichtung zum Pressekodex ihren Qualitätsanspruch zu untermauern.”

Aus diesem Grund beteiligt sich auch der Bundesverband kostenloser Wochenzeitungen (BVDA) an der Freiwilligen Selbstkontrolle. Laut einer entsprechenden Vereinbarung mit dem Presserat setzt sich der BVDA dafür ein, dass sich seine Mitgliedsverlage zum Pressekodex verpflichten. „Wir festigen damit unseren wachsenden journalistischen und presseethischen Anspruch als relevante Medien im Lokalen”, so der Hauptgeschäftsführer des BVDA Dr. Jörg Eggers.

Die meisten deutschen Verlage bekennen sich mit einer Selbstverpflichtungserklärung dazu, den Pressekodex und den Redaktionsdatenschutz zu achten. Viele Redaktionen weisen in ihrem Impressum darauf hin, dass sie die im Pressekodex definierten Qualitätsstandards als Maßstab für ihr journalistisches Arbeiten anerkennen.

Auch Onlinemedien, die nicht zu diesen Verlagen gehören – etwa Nachrichtenseiten und bestimmte Blogs – müssen sich in Deutschland an journalistische Grundsätze halten. Das sieht seit 2020 der neue Medienstaatsvertrag vor. Wer als Onlinemedium gegen diese Standards verstößt, muss mit Sanktionen der Landesmedienanstalten rechnen.

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