Der Jurist und langjährige ver.di-Gewerkschaftssekretär Wolfgang Schimmel über die vermeintlichen und tatsächlichen Probleme von Fotojournalistinnen und Fotojournalisten
M | Was sind zurzeit die drängendsten juristischen Fragen und Probleme, mit denen sich Fotografen konfrontiert sehen?
Wolfgang Schimmel | Wenn man zurzeit in die Gazetten schaut, könnte man meinen, es wären der beleuchtete Eiffelturm und die Currywurst als urheberrechtliche Problemfälle, die Sorgen machen. Zum einen also die viel diskutierte Panoramafreiheit (siehe M 4.2015, S.6) für die der Eiffelturm zum Symbolbild geworden ist. Zum anderen Abmahnungen, die denen ins Haus flattern könnten, die im Restaurant ihr Essen fotografiert und online gestellt haben. Auch angerichtetes Essen könne urheberrechtlich geschützt sein, sagen die einen. Ich sage: Das sind Schauermärchen für diejenigen, die alles, was vor die Linse des Telefons kommt, auch gleich an ihre „Freunde” oder die ganze Menschheit „posten” müssen. Dass professionell arbeitende Fotografen mit derlei Motiven ernsthafte Schwierigkeiten hatten, ist mir nicht bekannt. Profifotografen – also solche, die von ihrer Arbeit leben wollen – werden sich angesichts sinkender Honorare, massiver Konkurrenz und Schleuderpreisangeboten etlicher Agenturen eher fragen, wie sie von ihrem erlernten Beruf künftig leben können – woher also das Geld für die Currywurst kommt.
Und warum dann die Aufregung über Panoramafreiheit und Essensbilder?
Da wird die Sorge um Klein Fritzchen vorgeschoben, der ja vielleicht wegen des abgelichteten gastronomischen Kleinkunstwerks einen Brief von einem der bösen „Abmahnanwälte” bekommen könnte. Es geht darum, dem Publikum weiszumachen, wie schlimm und hinderlich doch dieses ganze Urheberrecht ist. Das funktioniert in der „Netzgemeinde” blendend, manchmal auch bei Journalisten, die vergessen, dass der urheberrechtliche Schutz ihrer Arbeitsergebnisse – in Wort und Bild – letztlich die Basis ihres Einkommens ist.
Früher haben Zeitungen Bilder von Fotografen einmalig abgedruckt und Honorar dafür gezahlt. Was hat sich in der Foto-Nutzungspraxis von Verlagen geändert?
Nun ja. Der einmalige Abdruck war auch früher nicht die zwingende Regel. Dass Verlage Fotos wiederholt abdrucken durften, war nicht unüblich. Das hieß damals „Ankauf für das Archiv”, weil der Verlag den Abzug bezahlte und behalten durfte. Abzüge – Fotos auf Papier – gibt es nicht mehr. Die entscheidende Änderung liegt darin, dass früher üblicherweise für jeden Abdruck Honorar gezahlt wurde und heute eben nicht mehr. Für das dauerhafte Speichern der Bilddaten, die heute Abzüge ersetzen, zahlt ohnehin niemand etwas. Das macht man einfach. Nebenbei soll zumeist mit einem – in Ziffern 1 – Honorar auch noch die Nutzung im Internet abgegolten sein, einem Honorar übrigens, das früher zumeist für den einmaligen Abdruck in der Zeitung bezahlt wurde. Es gab einmal die Forderung nach einem „Online-Zuschlag”, die heute schon fast vergessen ist. Den Zuschlag gab es nur selten bis nie. Und weil in Deutschland die Pressevielfalt von ein paar Großkonzernen realisiert wird, soll natürlich auch die Nutzung durch alle Blätter der jeweiligen Konzerne damit bezahlt sein. Dafür sind die Honorare obendrein zumeist nie angemessen erhöht worden, also kaufkraftbereinigt gesunken. Das sind keine guten Nachrichten, Fritzchens fiktive Abmahnung wegen eines Selfies vor dem nächtlichen Eiffelturm ist da schon hübscher. Den Fotografen hilft eine solche Debatte nicht.
Wie können Fotografen darauf reagieren? Worauf müssen sie achten?
Verträge sollten genau geprüft werden: Was ist dem Verlag erlaubt, was steht da zur Online-Nutzung? Ratgeber und Informationsbroschüren helfen dabei, etwa die Informationsbroschüre für Honorare oder der Ratgeber für Selbständige, die bei ver.di erhältlich sind. Und falls dann doch das Kind in den Brunnen gefallen sein sollte, hilft der gewerkschaftliche Rechtschutz.
Und was, wenn Fotograf/innen ihre Bilder selbst online stellen und z.B. bei Facebook und Co verbreiten?
Erst einmal bitte nicht auf den Etikettenschwindel hereinfallen: Wo „soziale Medien” draufsteht, steckt ein bretthartes Geschäftsmodell dahinter. Also gilt auch hier der Rat, sich erst einmal die Geschäftsbedingungen dieser Plattformen anzusehen. Der üble Normalfall ist, dass der Plattformbetreiber Rechte am Bild erwirbt, damit auch noch Lizenzgeschäfte machen darf – und natürlich nichts zahlt. Es mag sein, dass diese Konditionen akzeptabel sind, wenn die Präsenz auf der Plattform einen positiven Werbeeffekt hat. Zu verdienen ist hier in aller Regel nichts. Wer seine Fotos verschenken will, darf das tun. Dass er damit anderen Fotografen möglicherweise die Preise kaputt macht, muss er mit sich selbst ausmachen. Wer etwas verschenken will, könnte aber jedenfalls überlegen, ob Mark Zuckerberg nun gerade derjenige ist, der auf anderer Leute Großzügigkeit angewiesen ist. Und was er jemals mit den Rechten (für den Aktienkurs sind die allemal gut) an einer Unmenge von Fotos anfangen wird, weiß niemand – ob das im Sinne der Spender ist, erst recht keiner.
Interview: Astrid Sauermann