Nach Investigativ-Recherchen von „Spiegel“ und ZDF in Zusammenarbeit mit dem internationalen Recherchenetzwerk ICIJ soll der für seine Berichterstattungen aus Russland bekannte Autor Hubert Seipel Geldzahlungen in beträchtlicher Höhe für Buchprojekte über sein Berichtsgebiet erhalten haben. ver.di sieht darin einen schweren Verstoß gegen journalistische Grundregeln.
„Hubert Seipel hat die Redaktionen, mit denen er zusammengearbeitet hat, schwer getäuscht und damit auch die Zuschauerinnen und Zuschauer als auch die Leserinnen und Leser. Sein Verlag und der NDR gehen zurecht gegen solch einen publizistischen Betrug vor“, erklärte Christoph Schmitz, für Medien zuständiges Mitglied im ver.di-Bundesvorstand. Zu danken sei den unnachsichtig recherchierenden Berufskolleginnen und -kollegen, die verschleierte Zahlungsvorgänge von einem Putin-nahen Oligarchen an Hubert Seipel enthüllt hätten.
Seipel hatte in der Vergangenheit auf entsprechende kritische Nachfragen Zahlungen aus Russland stets ausgeschlossen, was sich aufgrund der Rechercheergebnisse nun als unrichtig darstellt.
Der ARD-Journalist soll laut Medien-Recherchen von einem Putin-nahen Oligarchen 600.000 Euro bekommen haben. Geldzahlungen, offene oder verdeckte, von interessierter Seite für Berichterstattungen oder zur Unterbindung von Veröffentlichungen sind nach den Berufsstandards aus dem Pressekodex oder der internen Richtlinien des Senders NDR, für den Seipel unter anderem gearbeitet hat, nicht zulässig.
Aus Sicht von Schmitz stellt das bekanntgewordene Zustandekommen der mit erheblichen finanziellen Zuwendungen geförderten Buchprojekte von Hubert Seipel einen Verstoß gegen die Berufsgrundsätze dar, die etwa im Pressekodex als unehrenhaftes und berufswidriges Verhalten bezeichnet werden, wenn für die Verbreitung von Nachrichten Bestechungsgelder angenommen werden.