Sparen bei den Freien: Überbrückungsgeld und Ich-AG „ersetzt“

Mit derselben Nacht- und Nebenaktion, mit der er die freiwillige Arbeitslosenversicherung für langjährig Selbstständige kippte (siehe Seite 3), hat der Bundestag am 1. Juni auch die Regeln für den neuen Gründungszuschuss beschlossen.

Er soll voraussichtlich ab 1. August die bisherigen Instrumente ersetzen, mit denen die Arbeitsagenturen Existenzgründungen aus Arbeitslosigkeit fördern. Der neue Zuschuss soll vor allem jährlich 1,5 Millionen Euro einsparen – fast die Hälfte der Gelder, die bisher für Überbrückungsgeld und Existenzgründungszuschuss ausgegeben wurden.
Die wesentlichen Unterschiede zu den bisherigen Förderinstrumenten sind: Es gibt pro Monat weniger Geld als beim Überbrückungsgeld (dafür länger), aber meist mehr als bei der Ich-AG (dafür kürzer). Voraussetzung für eine Förderung ist, dass man noch mindestens drei Monate Anspruch auf Arbeitslosengeld hat. Dieser „Restanspruch“ wird während der Förderung aufgebraucht: Für jeden Tag Gründungszuschuss gibt es einen Tag Arbeitslosengeld weniger. Das ist die gravierendste Verschlechterung: Wer am Ende scheitert, wird so gleich zu Hartz IV durchgereicht. Außerdem müssen Gründerinnen künftig ihre „unternehmerische Eignung“ nachweisen und haben Anspruch auf den Zuschuss auch, wenn sie vorher schon nebenberuflich selbstständig tätig waren. Eine Rentenversicherungspflicht wie bei der Ich-AG gibt es nicht.“
Ob der Gründungszuschuss günstiger oder ungünstiger ist als die bisherigen Förderung, lässt sich nur im Einzelfall ermitteln. Wer glaubt, mit einem der alten Instrumente besser zu fahren, muss sich beeilen: Eine Ich-AG nach altem Recht kann nur noch für Gründungen vor dem 1. Juli 2006 beantragt werden, Überbrückungsgeld nach altem Recht nur noch für Gründungen vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes. Wer keine drei Monate Anspruch auf Arbeitslosengeld mehr hat, kann Überbrückungsgeld nach altem Recht ausnahmsweise noch drei Monate länger beantragen. Maßgeblich ist jeweils der Tag der Gewerbeanmeldung bzw. der Meldung der freiberuflichen Tätigkeit beim Finanzamt. Alle Details im www.mediafon-ratgeber.de unter Der Start / Starthilfen der Arbeitsagentur.

 
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