Tarifliche Standards im Fokus der Filmförderung

Ab 2017 müssen Filmhersteller in einem Antrag auf Fördermittel nach dem Filmförderungsgesetz (FFG) angeben, ob für die Beschäftigten des konkreten Projekts ein Branchentarifvertrag gilt oder auf anderem Weg die Einhaltung sozialer Standards vereinbart wurde. Dieses Kriterium für eine Filmförderung hat der Ausschuss für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages nunmehr im Regierungsentwurf zur Novellierung des FFG fixiert. ver.di bewertet das als Fortschritt für die Filmschaffenden.

„Die Neuregelung steigert sicherlich das Bewusstsein der Förderinstitutionen, dass diejenigen, die ein Filmwerk durch ihre Kreativität und Arbeit möglich machen, auch angemessen entlohnt und abgesichert werden müssen“, sagte Frank Werneke, stellvertretender ver.di-Vorsitzender. Er verwies darauf, dass der Bundestag damit „erfreulicherweise auf eine von ver.di mit Nachdruck in der Gesetzesberatung erhobene Forderung“ reagiert habe.

Künftig kann damit einer Marktverzerrung bei der Förderung von tarifgebundenen und nicht tarifgebundenen Produktionen entgegengewirkt werden. Denn erfahrungsgemäß werde häufig auch bei nicht tarifgebundenen Produktionen mit den tariflich vereinbarten Gagen und Beschäftigungsbedingungen kalkuliert, ohne individualvertraglich dementsprechend Mindestansprüche für alle Beschäftigten zu gewähren. Insbesondere bei Kinofilmproduktionen werde zwar bei der Gagenkalkulation die tarifvertragliche Mindestvergütung eingehalten, aber die finanziellen und sozialrechtlichen Folgen der Arbeitszeitreglungen, etwa bei der Abgeltung von Mehrarbeit über Zeitkonten, nicht eingehalten. „Als Folge haben Filmschaffende Probleme, die zustehenden Ansprüche auf sozialversicherungspflichtige Beschäftigungstage in vollem Maße zu erreichen“, hatte ver.di in ihrer Stellungnahme zur FFG-Novellierung vom Mai dieses Jahres argumentiert.

Eine weitere Verbesserung in der FFG-Novelle betrifft die Geschlechtergerechtigkeit. Dabei werde ein wichtiges Signal dadurch gesetzt, dass die Förderkommission der Filmförderanstalt (FFA) künftig paritätisch von Männer und Frauen besetzt werden müsse, erklärte Frank Werneke. Die FFA fördert im Jahr rund 50 deutsche Kinofilmproduktionen.

 

 

 

 

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