VG Bild-Kunst: Stimmrechte nutzen

Stift und ein Kreuzchen auf dem Wahlzettel

Bild: Pixabay

Die VG Bild-Kunst lädt zu den Mitgliederversammlungen der Berufsgruppen am 27. April in Bonn ein. Die Unterlagen sind unterwegs. In diesem Jahr werden unter anderem die neuen Gremienmitglieder für die nächste dreijährige Amtszeit gewählt werden. Auch deshalb ist es wichtig, dass diejenigen, die an der Versammlung im Hilton Hotel nicht selbst teilnehmen können, ihre Stimmrechte übertragen. Sie können damit wichtige Entscheidungen mitbestimmen.  

ver.di fordert dazu auf, die Stimmrechte wahrzunehmen. Eine Anmeldung per Mail ist unbedingt notwendig, um die aktuellen Corona-Regeln einhalten zu können. Wer nicht selbst teilnehmen kann oder möchte, sollte die Stimmrechte an die jeweilige ver.di-Gruppierung der drei Berufsgruppen delegieren. Für die Berufsgruppe II ist das die „ver.di-Fachgruppe Journalismus (dju)“. Zur Berufsgruppe II gehören Fotografen, Bildjournalisten, Grafiker, Illustratoren, Designer, Karikaturisten, Pressezeichner und Bildagenturen sowie die angewandte Kunst. Die ausgefüllten Formulare zur Übertragung der Stimmrechte sollten unterschrieben als Scan per Mail, mit der Post oder per Fax bis spätestens 25. April 2022 bei der VG Bild-Kunst eingesandt sein.

Die gewählten neuen Gremienmitglieder müssen später von der Mitgliederversammlung am 30. Juli 2022 noch bestätigt werden.

Die VG Bild-Kunst wurde 1968 von Bildurheber*innen in Frankfurt am Main als Verein gegründet. Sie nimmt treuhänderisch die Rechte und Ansprüche ihrer Mitglieder wahr und finanziert sich ausschließlich aus ihren Aufkommen. Die Mitgliedschaft ist kostenlos und kommt durch den Abschluss eines Wahrnehmungsvertrages zustande. Alle Erlöse werden nach Abzug der Verwaltungskosten vollständig an die Berechtigten ausgeschüttet. Die Mitgliederversammlung ist das oberste Gremium der VG Bild-Kunst, welches über die wichtigsten Fragen entscheidet, insbesondere darüber, nach welchen Regeln die Einnahmen verteilt werden.

Die 1968 gegründete VG Bild-Kunst unterscheidet nicht zwischen Mitgliedern und Wahrnehmungsberechtigten. Alle Eingetretenen können ihr Stimmrecht ausüben oder übertragen.

Alle Unterlagen zur Mitgliederversammlung sind hier zu finden.

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