Autorinnen und Autoren werden künftig einen höheren Anteil an den von der Verwertungsgesellschaft Wort ausgeschütteten Tantiemen erhalten. Dies gilt für Artikel in wissenschaftlichen, Fach- und Special-Interest-Zeitschriften bereits für die Ausschüttung für 2003 in diesem Jahr. Grundlage ist der neue § 63a des Urheberrechtsgesetzes (UrhG), nach dem Urheber im Voraus auf gesetzliche Vergütungsansprüche nicht verzichten können. Er ist im Juli 2002 in Kraft getreten.
Bisher sehen die Verteilungsschlüssel der VG Wort beispielsweise für Kopiervergütungen oder Bibliothekstantiemen eine Aufteilung von 70 zu 30 Prozent zwischen Autoren und Verlagen vor, im Bereich Wissenschaft von 50 zu 50. Nach hartem Ringen wurde – unter Vermittlung des Präsidenten des Deutschen Patent- und Markenamtes – für Fachzeitschriften ein Kompromiss erzielt. Er sieht eine Veränderung des Verteilungsschlüssel für 2003 auf 53 zu 47, für 2004 auf 57 zu 43 und für 2005 auf 62 zu 38 Prozent zu Gunsten der Autoren vor. Die Neuregelung, die auf einer außerordentlichen Mitgliederversammlung der VG Wort im Januar beschlossen wurde, steht unter dem Vorbehalt, dass der § 63a UrhG nicht wieder verändert wird. Hierfür setzen sich die Interessenvertreter der Verlage massiv gegenüber Bundesregierung und Bundestag ein.
lü