Wahllose Speicherung von Daten abschaffen

Die Vorratsdatenspeicherung gehört endgültig abgeschafft! Sie hat in einer Demokratie nichts zu suchen. Sie ist grundrechtswidrig und widerspricht Europäischem Recht! Ohne Anlass und massenhaft Daten zu erfassen, gibt tiefen Einblick in persönliche Beziehungen von Menschen, höhlt Berufsgeheimnisse aus und gefährdet die Pressefreiheit. Mit einer Petition fordern zahlreiche Organisationen nachdrücklich, die Abschaffung des Gesetzes in den Koalitionsvertrag aufzunehmen. Es gilt, sie zu unterstützen!  

Obwohl der Europäische Gerichtshof (EuGH) die anlasslose Vorratsdatenspeicherung Ende 2016 als EU-rechtswidrig erklärt und damit gekippt hat, gilt sie nach wie vor in Deutschland. „Von einem Jamaika-Koalitionsvertrag mit FDP und Bündnis 90/Die Grünen erwarten wir eine Beseitigung der schädlichsten Altlast der Großen Koalition, nämlich der Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten in Deutschland“, heißt es in einem Offenen Brief zahlreicher Grundrechtsorganisationen und Verbände, darunter der dju in ver.di, Ende Oktober an die Spitzenpolitiker beider Parteien. Mit der aktuellen Petition des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung und dem Verein Digitalcourage soll dieser Forderung Nachdruck verliehen werden.

„Die anlasslose Vorratsdatenspeicherung hebelt den Quellenschutz aus und schränkt dadurch in erheblichem Maße die Presse- und Rundfunkfreiheit ein“, erklärte die Bundesgeschäftsführerin der dju in ver.di, Cornelia Haß. Der Informantenschutz und das Redaktionsgeheimnis seien aber wesentliche Voraussetzungen für unabhängige, journalistische Arbeit. „Wer an der Vorratsdatenspeicherung fest hält, gefährdet damit eine der Grundlagen unserer Demokratie.“

Union und große Teile der SPD hatten 2015 das umstrittene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung beschlossen. Es verpflichtet Telekommunikationsgesellschaften, die Verbindungsdaten ihrer Kunden aufzuzeichnen: Telefonnummern, IP-Adressen und Standortdaten. Im Juni 2017 wurde die gesetzliche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen bereits für europarechtswidrig befunden und ausgesetzt. Ende 2017 folgte die eindeutige Entscheidung des EuGH. Ausnahmen der Personen-Überwachung seien lediglich zur Bekämpfung schwerer Straftaten möglich, wurde darin klargestellt. Dennoch trat das Gesetz zur massenhaften Telefon- und Internetüberwachung in Deutschland am 1. Juli 2017 in Kraft. Wenige Tage zuvor hatte die Bundesnetzagentur jedoch einen vorübergehenden Stopp eingelegt. Wonach Anbieter, die nicht speichern, vorerst nicht bestraft werden sollen. Das Ergebnis: Rechtsunsicherheit! Die einen speichern, andere nicht. Mühsam ist es für Bürger_innen, zu erfahren, welche ihrer Daten erfasst wurden!

FDP und Grüne standen dem Gesetz stets kritisch bis ablehnend gegenüber. Sie können jetzt eine eindeutige Haltung beziehen und konsequent dafür eintreten, dass diese mehr als fragwürdige Massenüberwachungsmaßnahme gecancelt wird. Das Ziel gehört in den Koalitionsvertrag und dann natürlich politisch auch umgesetzt!

Hier geht es direkt zur Petition

 

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Übergriffe im Sachsen-Anhalt-Wahlkampf

Die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt ging mit einem bislang  beispiellosen Ausmaß an Angriffen auf Medienschaffende einher. Die dju in ver.di zieht nach dem Wahlwochenende eine alarmierende Bilanz. Seit Beginn der Erfassung im Mai 2026 wurden insgesamt 46 dokumentierte Fälle von Übergriffen, Einschüchterungen und massiven Behinderungen gezählt. 
mehr »

Was braucht junger Journalismus?

Zehn Landesverbände, 15.000 Mitglieder, rund 300 Veranstaltungen im Jahr, das ist die Bilanz der Jugendpresse Deutschland, die Clara Hoheisel, Geschäftsführende Bundesvorständin beim Sommerfest der Jugendpresse Deutschland am Freitag in Berlin-Neukölln bekannt gab. Zur Eröffnung gab es ein Gespräch mit ZEIT-Chefredakteur Jochen Wegner über das Thema „Was braucht junger Journalismus“.
mehr »

No SLAPP Handbuch: Strafrecht

Was tun, wenn das Strafrecht instrumentalisiert wird, um gegen unerwünschte Berichterstattungen vorzugehen? Das vierte Handbuchkapitel soll Journalist*innen helfen, mit entsprechenden Strafanzeigen umzugehen, insbesondere wegen Beleidigungsdelikten.
mehr »

Journalismus muss sich zur Wehr setzen

Nicht erst seit dem Wahlkampf in Sachsen-Anhalt sind sie zu einer festen Größe bei politischen Veranstaltungen geworden: Private Streamer, oft aus dem stramm rechten Spektrum. Sie behindern die Arbeit von Pressevertreter*innen, bedrängen Politiker*innen oder schüchtern Demonstrationsteilnehmer*innen ein.
mehr »