Wahllose Speicherung von Daten abschaffen

Die Vorratsdatenspeicherung gehört endgültig abgeschafft! Sie hat in einer Demokratie nichts zu suchen. Sie ist grundrechtswidrig und widerspricht Europäischem Recht! Ohne Anlass und massenhaft Daten zu erfassen, gibt tiefen Einblick in persönliche Beziehungen von Menschen, höhlt Berufsgeheimnisse aus und gefährdet die Pressefreiheit. Mit einer Petition fordern zahlreiche Organisationen nachdrücklich, die Abschaffung des Gesetzes in den Koalitionsvertrag aufzunehmen. Es gilt, sie zu unterstützen!  

Obwohl der Europäische Gerichtshof (EuGH) die anlasslose Vorratsdatenspeicherung Ende 2016 als EU-rechtswidrig erklärt und damit gekippt hat, gilt sie nach wie vor in Deutschland. „Von einem Jamaika-Koalitionsvertrag mit FDP und Bündnis 90/Die Grünen erwarten wir eine Beseitigung der schädlichsten Altlast der Großen Koalition, nämlich der Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten in Deutschland“, heißt es in einem Offenen Brief zahlreicher Grundrechtsorganisationen und Verbände, darunter der dju in ver.di, Ende Oktober an die Spitzenpolitiker beider Parteien. Mit der aktuellen Petition des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung und dem Verein Digitalcourage soll dieser Forderung Nachdruck verliehen werden.

„Die anlasslose Vorratsdatenspeicherung hebelt den Quellenschutz aus und schränkt dadurch in erheblichem Maße die Presse- und Rundfunkfreiheit ein“, erklärte die Bundesgeschäftsführerin der dju in ver.di, Cornelia Haß. Der Informantenschutz und das Redaktionsgeheimnis seien aber wesentliche Voraussetzungen für unabhängige, journalistische Arbeit. „Wer an der Vorratsdatenspeicherung fest hält, gefährdet damit eine der Grundlagen unserer Demokratie.“

Union und große Teile der SPD hatten 2015 das umstrittene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung beschlossen. Es verpflichtet Telekommunikationsgesellschaften, die Verbindungsdaten ihrer Kunden aufzuzeichnen: Telefonnummern, IP-Adressen und Standortdaten. Im Juni 2017 wurde die gesetzliche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen bereits für europarechtswidrig befunden und ausgesetzt. Ende 2017 folgte die eindeutige Entscheidung des EuGH. Ausnahmen der Personen-Überwachung seien lediglich zur Bekämpfung schwerer Straftaten möglich, wurde darin klargestellt. Dennoch trat das Gesetz zur massenhaften Telefon- und Internetüberwachung in Deutschland am 1. Juli 2017 in Kraft. Wenige Tage zuvor hatte die Bundesnetzagentur jedoch einen vorübergehenden Stopp eingelegt. Wonach Anbieter, die nicht speichern, vorerst nicht bestraft werden sollen. Das Ergebnis: Rechtsunsicherheit! Die einen speichern, andere nicht. Mühsam ist es für Bürger_innen, zu erfahren, welche ihrer Daten erfasst wurden!

FDP und Grüne standen dem Gesetz stets kritisch bis ablehnend gegenüber. Sie können jetzt eine eindeutige Haltung beziehen und konsequent dafür eintreten, dass diese mehr als fragwürdige Massenüberwachungsmaßnahme gecancelt wird. Das Ziel gehört in den Koalitionsvertrag und dann natürlich politisch auch umgesetzt!

Hier geht es direkt zur Petition

 

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