In zwei Urteilen hat der 3. Senat des Bundessozialgerichts am 12. November 2003 klargestellt, dass Werbefotografen zum Versichertenkreis der Künstlersozialkasse gehören.
In beiden Fällen ging es um die Zahlung der Künstlersozialabgabe für die Beauftragung von Fotografen für Warenkataloge. Fotografen sind – ohne Rücksicht auf die künstlerische Qualität ihrer Bilder – Künstler im Sinne des Künstlersozialversicherungsgesetzes, wenn die Anfertigung der Fotos Werbezwecken dient, wurde höchstrichterlich entschieden (Az.: B 3 KR 10/03 R und B 3 KR 8/03 R).
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