Filmförderung soll Standort retten

Symbolbild: shutterstock

Kurz vor der Berlinale präsentiert Kulturstaatsministerin Claudia Roth ihren Plan zur Rettung des angeschlagenen Filmstandorts Deutschland. Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt das vorgelegte Paket. Es besteht aus einem neuen Filmfördergesetz und Diskussionsvorschlägen zur Steuerförderung für in Deutschland durchgeführte Filmproduktionen sowie einer Investitionsverpflichtung für Streaming-Dienste. Insbesondere der Wille zur Tarifbindung sei positiv zu bewerten.

Ein Bestandteil des neuen Filmfördergesetzes (FFG) ist die in § 80 festgehaltene Verpflichtung für geförderte Kinofilmproduktionen. Für die daran beteiligten Filmschaffenden sind darin tarifvertragliche oder daran angelehnte Entlohnungen und Angebote für eine Alterssicherung vorgesehen. In den beiden weiteren Diskussionsvorschlägen für die anderen gesetzlich geregelten Fördersäulen fehlt eine solche Bedingung hingegen.

Tarifbindung für Kinoproduktionen

„Die als ‚großer Wurf‘ angekündigte Neuaufstellung der Filmförderung liegt endlich vor. Erstmals wird für Kinoproduktionen nun auch eine von ver.di bereits für vorherige FFG-Novellen geforderte Tarifbindung ins Gesetz geschrieben. Gerade für oftmals schwer zu finanzierende Kinofilme soll damit eine Verwirklichung von Filmprojekten nicht auf dem Rücken der daran beteiligten Filmschaffenden ausgetragen werden, wenigstens die Tarifgehälter sind nun zugesichert“, erklärte Christoph Schmitz, für Medien zuständiges Mitglied im ver.di-Bundesvorstand.

Verbesserungsbedarf bei Streamingdiensten

Warum dies aber für deutlich stärker finanzierte und durch Steuerrabatte geförderte internationale Filmproduktionen und Serien für Streamingdienste im Rahmen ihrer Investitionsverpflichtung nicht vorgeschrieben werden solle, sei allerdings vollkommen unverständlich. Für kurzzeitige, oft nur wenige Wochen andauernde Beschäftigungen von Filmschaffenden müssten in jedem Fall alle tariflich geregelten Mindestbedingungen aus dem Branchentarifvertrag verbindlich sein.

„Der große Wurf für Filmschaffende bei Produktionen von international agierenden Streamingdiensten und Unterhaltungskonzernen ist das noch nicht. Das muss nun im Bundestag nachgebessert werden, dafür werden wir uns im Gesetzgebungsverfahren einsetzen“, so Schmitz.

Vertane Chance bei Weiterbildungsförderung

Auch die von ver.di für dieses Gesetzesvorhaben geforderte Weiterbildungsförderung findet sich nicht im Gesetzesvorschlag wieder. „Die Chance, dem Fachkräftemangel und Qualifikationsbedarfen auch aus Mitteln der Filmabgabe entgegenzutreten, bleibt aus. So soll es weiterhin das vermeintliche Privatvergnügen von Filmschaffenden sein, die Berufsfortbildung auf eigene Kosten zu bewerkstelligen. Eine breit angelegte Qualifikationsstrategie für die anstehenden technischen Entwicklungen, ähnlich wie sie etwa im deutschen Handwerk stattfindet, ist mit der Gesetzesvorlage bislang nicht vorgesehen. Da fordern wir Nachbesserungen“, kritisiert Schmitz.

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