Filmförderung soll Standort retten

Symbolbild: shutterstock

Kurz vor der Berlinale präsentiert Kulturstaatsministerin Claudia Roth ihren Plan zur Rettung des angeschlagenen Filmstandorts Deutschland. Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt das vorgelegte Paket. Es besteht aus einem neuen Filmfördergesetz und Diskussionsvorschlägen zur Steuerförderung für in Deutschland durchgeführte Filmproduktionen sowie einer Investitionsverpflichtung für Streaming-Dienste. Insbesondere der Wille zur Tarifbindung sei positiv zu bewerten.

Ein Bestandteil des neuen Filmfördergesetzes (FFG) ist die in § 80 festgehaltene Verpflichtung für geförderte Kinofilmproduktionen. Für die daran beteiligten Filmschaffenden sind darin tarifvertragliche oder daran angelehnte Entlohnungen und Angebote für eine Alterssicherung vorgesehen. In den beiden weiteren Diskussionsvorschlägen für die anderen gesetzlich geregelten Fördersäulen fehlt eine solche Bedingung hingegen.

Tarifbindung für Kinoproduktionen

„Die als ‚großer Wurf‘ angekündigte Neuaufstellung der Filmförderung liegt endlich vor. Erstmals wird für Kinoproduktionen nun auch eine von ver.di bereits für vorherige FFG-Novellen geforderte Tarifbindung ins Gesetz geschrieben. Gerade für oftmals schwer zu finanzierende Kinofilme soll damit eine Verwirklichung von Filmprojekten nicht auf dem Rücken der daran beteiligten Filmschaffenden ausgetragen werden, wenigstens die Tarifgehälter sind nun zugesichert“, erklärte Christoph Schmitz, für Medien zuständiges Mitglied im ver.di-Bundesvorstand.

Verbesserungsbedarf bei Streamingdiensten

Warum dies aber für deutlich stärker finanzierte und durch Steuerrabatte geförderte internationale Filmproduktionen und Serien für Streamingdienste im Rahmen ihrer Investitionsverpflichtung nicht vorgeschrieben werden solle, sei allerdings vollkommen unverständlich. Für kurzzeitige, oft nur wenige Wochen andauernde Beschäftigungen von Filmschaffenden müssten in jedem Fall alle tariflich geregelten Mindestbedingungen aus dem Branchentarifvertrag verbindlich sein.

„Der große Wurf für Filmschaffende bei Produktionen von international agierenden Streamingdiensten und Unterhaltungskonzernen ist das noch nicht. Das muss nun im Bundestag nachgebessert werden, dafür werden wir uns im Gesetzgebungsverfahren einsetzen“, so Schmitz.

Vertane Chance bei Weiterbildungsförderung

Auch die von ver.di für dieses Gesetzesvorhaben geforderte Weiterbildungsförderung findet sich nicht im Gesetzesvorschlag wieder. „Die Chance, dem Fachkräftemangel und Qualifikationsbedarfen auch aus Mitteln der Filmabgabe entgegenzutreten, bleibt aus. So soll es weiterhin das vermeintliche Privatvergnügen von Filmschaffenden sein, die Berufsfortbildung auf eigene Kosten zu bewerkstelligen. Eine breit angelegte Qualifikationsstrategie für die anstehenden technischen Entwicklungen, ähnlich wie sie etwa im deutschen Handwerk stattfindet, ist mit der Gesetzesvorlage bislang nicht vorgesehen. Da fordern wir Nachbesserungen“, kritisiert Schmitz.

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Arte soll europäischer werden

Es sind hochgesteckte Ziele, die vor einem Jahr die Regierungen in Deutschland und Frankreich bekannt gaben: die Weiterentwicklung von Arte zu einer europäischen Medienplattform in 24 Sprachen. Dafür ist vor allem zusätzliches Geld aus EU-Töpfen nötig. Doch hierzu stehen konkrete Beschlüsse weiter aus. Arte arbeitet währenddessen kontinuierlich am europäischen Ausbau – und sieht Fortschritte.
mehr »

Appell für den Erhalt der Medienfreiheit

Der auf Initiative des MDR verfasste Leipziger Appell  bekommt immer mehr Unterstützung. Die Unterzeichnenden erkennen die Einschränkung der Medien- und Pressefreiheit. An entscheidenden Stellen bleibt der Appell jedoch vage.
mehr »

Faire Honorare für Filmvermittlung

Die AG Filmvermittlung legt erstmals einen Honorarrahmen für freischaffende Filmvermittler*innen vor und macht damit auch auf die prekäre Erwerbssituation in der Branche aufmerksam. Für die Honorare zieht der Verein den Basishonorarrechner Kultur von ver.di heran.
mehr »

ver.di übt Kritik an ZDF-Intendant

Der Vorgang der Ausladung der Musiker Igor Levit und Danger Dan aus der 100. Ausgabe des Satire-Magazins „Die Anstalt“ (Sendetermin am 21. Juli 2026) wirft große Wellen. Der Auftritt wurde durch eine kurzfristige Entscheidung des ZDF-Intendanten Norbert Himmler verhindert. Daran übt auch der ver.di-Bundesvorstand starke Kritik.
mehr »