Die deutschen Filmförderstrukturen gelten als veraltet. Als Medien-Staatsministerin Claudia Roth eine Neuordnung des Förderungswesens ankündigte, war die Erleichterung groß. Im Januar soll nun ein Referentenentwurf folgen. Acht Verbände der Kinofilmbranche legten bereits jetzt einen gemeinsamen Vorschlag für eine Reform der Filmförderung vor. Das Positionspapier wurde im Dezember bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) vorgestellt.
Das Filmfördergesetz (FFG) legt mit seinen Richtlinien die Aufgaben der Bundesförderungen für Filme fest. Dazu gehören die Gelder der Filmförderanstalt (FFA), die Förderungen der BKM, des Deutschen Filmförderfonds (DFFF) und des German Motion Picture Fund (GMPF). Bei jeder Novelle des Gesetzes verlangten Interessenverbände seine Reform. Nun machen acht von ihnen einen gemeinsamen Vorschlag für ein „einfaches und transparentes Fördersystem, das alle Bereiche von der Produktion über den Verleih bis zu den Kinos in den Blick“ nehmen soll.
AG Verleih – Verband unabhängiger Filmverleiher, Allianz deutscher Produzenten – Film und Fernsehen, Arbeitsgemeinschaft Dokumentarfilm AG DOK, Arbeitsgemeinschaft Kino – Gilde deutscher Filmkunsttheater, Deutsche Filmakademie, HDF KINO, Produzent:innenverband und der Verband Deutscher Filmexporteure VDF streben eine grundlegende Reform an.
Das deutsche Kino und der deutsche Kinofilm müsse neben der Plattformökonomie der Streamer und neben den Fernsehanstalten, die sich derzeit immer schneller auch zu Internet-Plattformen wandelten, nicht nur einfach erhalten werden. Die Verbände schlagen daher unter anderem drei Förderinstrumente auf Bundesebene für das Kino, den Verleih und die Produktion vor.
Für die Förderung durch die Filmförderanstalt (FFA)
Die bisher in automatische Referenz- und selektive Projektmittelförderung aufgeteilten Förderungen werden für jeden Bereich zu einer je eigenen automatischen (für das Kino), bzw. zu einer Referenzförderung (für Produktion und Verleih) zusammengelegt.
Für die Förderung durch die Bundesbeauftragte für Kultur und Medien
Die bisherigen selektiven Fördermaßnahmen der BKM für Produktion, Verleih und Kino werden gemäß den jeweils vorgelegten Konzepten der einzelnen Verbände reformiert und in Zukunft bei der FFA verankert.
Für die Automatischen Anreizförderung
Die von der Produktionswirtschaft vorgeschlagene 30 Prozent Anreizförderung der Produktionsausgaben für Kinofilme in Deutschland wird um die Möglichkeit der Förderung von 30 Prozent der Ausgaben für die nationale und internationale Herausbringung von Kinofilmen und von 50 Prozent der Investitionen für die Kinostruktur in Deutschland erweitert. Dieser Automatismus soll ebenfalls HighEnd-Serien und -Filme der Streamer und TV-Anstalten umfassen, wenn diese zu einer Investitionsverpflichtung herangezogen werden und damit ihrerseits zu einer Stärkung u.a. des Kinofilms beitragen
Förderstruktur aus einem Guss
Mit der „erstmaligen Etablierung einer gemeinsamen Förderstruktur auf Bundesebene mit einer automatischen FFA-Förderung für Kinofilmproduktion, -verleih und Kinos, einer selektiven, bei der FFA verankerten, BKM-Förderung für Kinofilmproduktion, -verleih und Kinos, sowie eine selektive Talentfilmförderung (mit den Ländern beim Kuratorium junger deutscher Film ), einer neuen automatischen, ungedeckelten Anreizförderung für Kinofilmproduktion und -verleih, -vertrieb, die Kinos, sowie die Produktion von HighEnd – Streamer- und TV – Projekten,“ soll auf Bundesebene eine Förderstruktur aus einem Guss entstehen. Zusammen mit der Investitionsverpflichtung und dem gesetzlich geregeltem Rechterückhaltung erhoffen sich die Verbände eine entschiedene Steigerung der Wirtschaftskraft für die gesamten Branche.