Aktion für Elena Klimova, Russland

Journalistin wegen angeblicher Propaganda angeklagt

Den Weg zum Ermittler kannte Elena Klimova bereits, als sie am 31. Januar erneut vorgeladen wurde. Bereits 14 Tage vorher musste die Journalistin bei der Kriminalpolizei in der westrussischen Stadt Nischni Tagil vorstellig werden. Dabei war ihr mitgeteilt worden, dass mehrere Beschwerden des Parlamentsabgeordneten Vitalij Milonov aus St. Petersburg gegen sie vorlägen.

Am 31. Januar teilte ihr derselbe Ermittler mit, dass sie wegen des „Propagierens von nicht-traditionellen sexuellen Beziehungen” angeklagt wird. Seit Juni 2013 ist das in Russland im Rahmen der homophoben Gesetzgebung eine Ordnungswidrigkeit, die mit Geldstrafen von umgerechnet bis zu 20.000 Euro geahndet werden kann. Der Ermittler betonte Klimova gegenüber, er führe nur Befehle aus. Beim ersten Termin hatte er noch betont, dass er in ihrer Tätigkeit keine Propaganda erkennen könne. Inzwischen liegt der Fall vor dem Gericht der Stadt Nischni Tagil.

Elena Klimova betreibt seit März 2013 ein Online-Projekt unter dem Namen „Children 404”; zuvor hatte sie mehrere Artikel über Lesben, Schwule und Bisexuelle veröffentlicht. Ziel von „Children 404” ist es, homosexuelle Jugendliche zu beraten und ihnen psychologische Unterstützung anzubieten. Auch wurden mehrere Gruppen in sozialen Netzwerken eingerichtet, in denen die Jugendlichen ihre persönlichen Probleme und ihre Erfahrungen mit Belästigungen und Missverständnissen diskutieren können. Der Name des Projekts bezieht sich auf die Meldung „404 Page not found”, die erscheint, wenn man versucht, eine nicht existierende Webseite aufzurufen.

Der Petersburger Abgeordnete Milonov fordert eine Schließung der Angebote von Elena Klimova. Die Beschwerden des Parlamentariers, die der Anklage zugrunde liegen, durfte Klimova nicht einsehen.

Was können Sie tun?
Schreiben Sie an den russischen Generalstaatsanwalt und fordern Sie ihn auf, die Anklage gegen die Journalistin Elena Klimova fallen zu lassen. Dringen Sie darauf, dass es generell keine strafrechtlichen Verfolgungen wegen des „Propagierens von nicht-traditionellen sexuellen Beziehungen” gibt.

Schreiben Sie in gutem Russisch, Englisch oder auf deutsch an:

Yuriy Yakovlevich Chaika
Prosecutor General’s Office
ul. B. Dmitrovka, d.15a
125993 Moscow GSP- 3
RUSSISCHE FÖDERATION

Fax: (007) 495 987 58 41

Senden Sie eine Kopie Ihres Schreibens an:
BOTSCHAFT DER RUSSISCHEN FÖDERATION
S. E. Herrn Vladimir M. Grinin
Unter den Linden 63-65
10117 Berlin

Fax: (030) 2299 397
E-Mail: info@Russische-Botschaft.de

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

COP30 und der Klimajournalismus

Die Weltklimakonferenz in Belém bringt das Thema Klimaschutz zurück auf manche Titelseiten. Aber welche Rolle spielt das Klima im Alltag in deutschen Medien? Alexandra Endres (table.media) und Torsten Schäfer (FH Darmstadt) beobachten das Geschehen schon länger und nehmen die CPO30 zum Anlass, um für eine Sendung des Deutschlandfunks darüber zu diskutieren.
mehr »

Ver.di: Deutsche Welle nicht kürzen

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) kritisiert die geplante Etat-Senkung bei der Deutschen Welle, mit der eine Schrumpfung des deutschen Auslandssenders einhergehen wird. Stattdessen müsse eine ausreichende Finanzierung durch Bundesmittel gewährleistet werden.
mehr »

RSF: Exilmedien als Quelle

Sie decken Korruption und Unterdrückung auf, wo ausländische Korrespondent*innen keinen Zugang haben: Exilmedien sorgen dafür, dass zuverlässige Informationen aus geschlossenen Diktaturen weiterhin verfügbar bleiben. In Kooperation mit dem JX Fund stellt Reporter ohne Grenzen (RSF) dar, wie wichtig Exiljournalist*innen in der internationalen Berichterstattung sind.
mehr »

Urheberrecht: ChatGPT-Urteil ist Anfang

Ein Präzedenzfall ist das Urteil im Rechtsstreit zwischen der Verwertungsgesellschaft Gema und dem KI-Unternehmen OpenAI vom 11. November 2025 sicherlich. Aber abgesehen von einem zu erwartenden längeren Instanzenweg stellt sich auch die Frage, wie sich die gesamte Kreativwirtschaft gegen die ungefragte Nutzung von geistigem Eigentum wehren kann.
mehr »