Zum Tode verurteilter pakistanischer Journalist wird nicht medizinisch behandelt
Die Antwort aus dem Innenministerium des Bundesstaates Punjab in Pakistan war kurz und knapp: Rehmat Shah Afridi sei nicht in eine Klinik gebracht worden, teilte ein Beamter den Angehörigen des herzkranken Inhaftierten mit. Wegen des unzuverlässigen Gefängnisarztes sei ein anderer Arzt mit einer neuerlichen Untersuchung beauftragt worden. Seitdem haben die Angehörigen nichts mehr von offizieller Seite gehört.
Die Familie von Rahmat Shah Afridi ist in Sorge, weil sich dessen Herzleiden erheblich verschlimmert haben soll. Zudem hat er stark abgenommen. Trotz massiver Rückenbeschwerden wird ihm eine Matratze verweigert. Die medizinische Nichtversorgung widerspricht eindeutig internationalen Verträgen. In Artikel 22(2) der „UNO-Mindestgrundsätze für die Behandlung von Gefangenen“ heißt es unmissverständlich: „Für kranke Gefangene, die fachärztlicher Behandlung bedürfen, ist die Überführung in Sondervollzugsanstalten oder in zivile Krankenhäuser vorgesehen.“
Ohnehin ist der Fall des bereits im April 1999 festgenommenen Rehmat Shah Afridi undurchschaubar. Dem Herausgeber der englischsprachigen Tageszeitung „The Frontier Post“ und dem ebenfalls täglich in der Landessprache Urdu erscheinenden Blatt „Maidan“ wurde Drogenhandel vorgeworfen. Nach Kenntnis von amesty international gab es von Seiten der Anklagebehörden aber keine zwingenden Beweise für die Vorwürfe gegen Afridi. Trotzdem wurde der Journalist in einem unfairen Prozess im Juni 2001 zum Tode verurteilt. Das Rechtsmittel gegen das Urteil ist anhängig.
Zweifel an dem Urteil werden laut, weil Afridi in „Maidan“ kurz vor seiner Festnahme Artikel über korrupte Regierungsbeamte veröffentlicht hatte. Auch hatte er mutmaßliche Verbindungen zwischen Drogenfahndern des Militärgeheimdienstes ANF und Drogenschmugglern aufgezeigt. Für Freunde sind Festnahme, Anklage und Verurteilung politisch motiviert, um einen kritischen Journalisten mundtot zu machen.
Was können Sie tun?
Schreiben Sie an den Innenminister von Punjab und fordern Sie ihn auf, dafür Sorge zu tragen, dass Rehmat Shah Afridi in erforderlichem Maße medizinisch versorgt und in eine Fachklinik verlegt wird. Dringen Sie außerdem darauf, dass das Todesurteil gegen Afridi zügig in einem fairen Verfahren überprüft wird.
Schreiben Sie auf Englisch oder Deutsch an:
The Home Secretary of Punjab
The Home Secretary _s Office
Punjab Civil Secretariat
Lahore
Punjab
PAKISTAN
Telefax: 00 92 – 42 – 921 17 32
Senden Sie eine Kopie Ihres Schreibens an:
Kanzlei der Botschaft der Islamischen Republik Pakistan
S.E. Herrn Asif Ezdi
Schaperstraße 29
10719 Berlin
Telefax: 030 – 212 44 210
E-Mail: pakemb.berlin@t-online.de