Aktion für Shahriar Kabir, Bangladesh

Dem in Bangladesch inhaftierten Journalisten droht Folter und Misshandlung
Der als gewaltloser politischer Gefangener inhaftierte Journalist Shahriar Kabir wurde am 10. Dezember 2001 von Polizisten in Zivil aus dem Zentralgefängnis in Dhaka abgeholt. Berichten zufolge wird er an einem unbekannten Ort in einer Hafteinrichtung verhört und ist deshalb in Gefahr, misshandelt und gefoltert zu werden.

Shahriar Kabir war am 22. November 2001 bei seiner Rückkehr aus dem indischen Kolkata von Angehörigen einer Sondereinheit der Polizei (Special Branch Police Force) festgenommen worden. In Indien hatte Shahriar Kabir Hindus interviewt, die vor kurzem aus Bangladesch geflohen waren. Bei seiner Festnahme in Bangladesch konfiszierte die Polizei den Reisepass des Journalisten, fünf Video- und 13 Audiokassetten, drei CDs, mehrere noch nicht entwickelte Filme und seine Kamera. In einer Pressemitteilung vom 24. November 2001 gab die Regierung von Bangladesch bekannt, Shahriar Kabir werde in Haft gehalten, weil man „… später festgestellt hat, dass die Videos anstößige und irreführende Stellungnahmen enthielten, die schädlich für die Bewahrung der Harmonie zwischen den Volksgruppen und subversiv“ seien und weil Shahriar Kabir an Handlungen beteiligt gewesen sei, „die dem Ansehen Bangladeschs und seiner Regierung im Ausland Schaden zugefügt haben“.

Am darauf folgenden Tag forderte die Polizei das Gericht auf, zwecks weiterer Verhöre den Verbleib von Shahriar Kabir in Gewahrsam anzuordnen. Das Gericht verfügte daraufhin zwei weitere Wochen Gewahrsam für Shahriar Kabir. Der Journalist wurde danach auf der Grundlage des Gesetzes „Special Powers Act“, welches die Inhaftierung von Personen ohne näher bezeichnete Anklagen ermöglicht, in das Zentralgefängnis von Dhaka überstellt.

Am 1. Dezember 2001 forderte das Strafgericht (High Court) von Bangladesch die Regierung auf, innerhalb einer Woche zu erklären, warum die Inhaftierung von Shahriar Kabir nicht rechtswidrig sei. Diese Intervention des Gerichts erfolgte aufgrund einer Eingabe der Rechtsanwälte des Journalisten, in der sie die Inhaftierung angefochten hatten.

Wie es heißt, hat die Regierung die Polizei am 9. Dezember 2001 angewiesen, auf der Grundlage von Paragraph 123A (Missbilligung der Staatsgründung und Befürwortung der Zerstörung seiner Souveränität), Paragraph 124A (Aufruhr) und Paragraph 505A (gefährdende Handlungen durch Worte oder andere Mittel) des Strafgesetzbuchs von Bangladesch Anzeige gegen Shahriar Kabir zu erstatten. Am darauf folgenden Tag wurde der Journalist zum Verhör in eine Hafteinrichtung gebracht. Bislang ist er jedoch nicht unter Anklage gestellt worden.

Empfohlene Aktionen:

Schreiben Sie bitte Telefaxe oder Luftpostbriefe, in denen Sie

  • sich angesichts der Berichte besorgt zeigen, denen zufolge der Journalist Shahriar Kabir an einem unbekannten Ort festgehalten wird, wo er weder Kontakt zu einem Rechtsbeistand noch zu seiner Familie hat;
  • Ihre Befürchtung zum Ausdruck bringen, dass er gefoltert werden könnte;
  • die Regierung auffordern, seinen Aufenthaltsort bekannt zu geben und ihm den Kontakt zu seinen Anwälten und seiner Familie zu gestatten;
  • fordern, dass Shahriar Kabir sofort und bedingungslos freigelassen wird, da er ein gewaltloser politischer Gefangener ist, der allein aufgrund der friedlichen Wahrnehmung seines Rechts auf freie Meinungsäußerung in Haft gehalten wird.

Appelle an:

Prime Minister Begum Khaleda Zia,
Office of the Prime
Minister, Gona Bhaban,
Sher-e Bangla Nagar,
Dhaka,
VOLKSREPUBLIK
BANGLADESCH
(Premierministerin – korrekte Anrede:
Dear Prime Minister)
Telefax: (00 880) 2 – 811 32 43

Mr. Nurul Huda, Inspector-General of Police,
Police Headquarters,
Fulbaria, Dhaka,
VOLKSREPUBLIK BANGLADESCH
(Polizeichef – korrekte Anrede: Dear Sir)
Telefax: (00 880) 2 – 956 33 62

Kopien an:

Kanzlei der Botschaft der Volksrepublik Bangladesch
(S. E. Herrn Ashfaqur Rahman)
Dovestraße 1, 5.Stock, 10587 Berlin
Telefax: (030) 39 89 75 10

 


 

 

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Fußball-EM: Eine Halbzeitbilanz

Spätestens seit dem Gruppensieg der deutschen Nationalelf wechselte die Stimmung im Lande von Skepsis zu Optimismus. Ausgedrückt in Zahlen: Vor dem Start des Turniers trauten gerade mal sieben Prozent der Mannschaft den Titelgewinn zu, nach drei Partien stieg dieser Wert auf 36 Prozent. Entsprechend wuchs auch das Interesse an den TV-Übertragungen.
mehr »

Schutz vor zu viel Stress im Job

Immer weiter, immer schneller, immer innovativer – um im digitalen Wandel mithalten zu können, müssen einzelne Journalist*innen wie auch ganze Medienhäuser sich scheinbar ständig neu erfinden, die Belastungsgrenzen höher setzen, die Effizienz steigern. Der zunehmende Anteil und auch Erfolg von KI-basierten Produkten und Angeboten ist dabei nur das letzte Glied in der Kette einer noch nicht abgeschlossenen Transformation, deren Ausgang vollkommen unklar ist.
mehr »

Für eine Handvoll Dollar

Jahrzehntelang konnten sich Produktionsfirmen auf die Bereitschaft der Filmschaffenden zur Selbstausbeutung verlassen. Doch der Glanz ist verblasst. Die Arbeitsbedingungen am Set sind mit dem Wunsch vieler Menschen nach einer gesunden Work-Life-Balance nicht vereinbar. Nachwuchsmangel ist die Folge. Unternehmen wollen dieses Problem nun mit Hilfe verschiedener Initiativen lösen.
mehr »

Tarifverhandlungen für Zeitungsjournalist*innen

Bereits Ende Mai haben die Tarifverhandlungen zwischen der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di und dem Zeitungsverlegerverband BDZV begonnen. Darin kommen neben Gehalts- und Honorarforderungen erstmals auch Regelungen zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) zur Sprache.
mehr »