Dem in Bangladesch inhaftierten Journalisten droht Folter und Misshandlung
Der als gewaltloser politischer Gefangener inhaftierte Journalist Shahriar Kabir wurde am 10. Dezember 2001 von Polizisten in Zivil aus dem Zentralgefängnis in Dhaka abgeholt. Berichten zufolge wird er an einem unbekannten Ort in einer Hafteinrichtung verhört und ist deshalb in Gefahr, misshandelt und gefoltert zu werden.
Shahriar Kabir war am 22. November 2001 bei seiner Rückkehr aus dem indischen Kolkata von Angehörigen einer Sondereinheit der Polizei (Special Branch Police Force) festgenommen worden. In Indien hatte Shahriar Kabir Hindus interviewt, die vor kurzem aus Bangladesch geflohen waren. Bei seiner Festnahme in Bangladesch konfiszierte die Polizei den Reisepass des Journalisten, fünf Video- und 13 Audiokassetten, drei CDs, mehrere noch nicht entwickelte Filme und seine Kamera. In einer Pressemitteilung vom 24. November 2001 gab die Regierung von Bangladesch bekannt, Shahriar Kabir werde in Haft gehalten, weil man „… später festgestellt hat, dass die Videos anstößige und irreführende Stellungnahmen enthielten, die schädlich für die Bewahrung der Harmonie zwischen den Volksgruppen und subversiv“ seien und weil Shahriar Kabir an Handlungen beteiligt gewesen sei, „die dem Ansehen Bangladeschs und seiner Regierung im Ausland Schaden zugefügt haben“.
Am darauf folgenden Tag forderte die Polizei das Gericht auf, zwecks weiterer Verhöre den Verbleib von Shahriar Kabir in Gewahrsam anzuordnen. Das Gericht verfügte daraufhin zwei weitere Wochen Gewahrsam für Shahriar Kabir. Der Journalist wurde danach auf der Grundlage des Gesetzes „Special Powers Act“, welches die Inhaftierung von Personen ohne näher bezeichnete Anklagen ermöglicht, in das Zentralgefängnis von Dhaka überstellt.
Am 1. Dezember 2001 forderte das Strafgericht (High Court) von Bangladesch die Regierung auf, innerhalb einer Woche zu erklären, warum die Inhaftierung von Shahriar Kabir nicht rechtswidrig sei. Diese Intervention des Gerichts erfolgte aufgrund einer Eingabe der Rechtsanwälte des Journalisten, in der sie die Inhaftierung angefochten hatten.
Wie es heißt, hat die Regierung die Polizei am 9. Dezember 2001 angewiesen, auf der Grundlage von Paragraph 123A (Missbilligung der Staatsgründung und Befürwortung der Zerstörung seiner Souveränität), Paragraph 124A (Aufruhr) und Paragraph 505A (gefährdende Handlungen durch Worte oder andere Mittel) des Strafgesetzbuchs von Bangladesch Anzeige gegen Shahriar Kabir zu erstatten. Am darauf folgenden Tag wurde der Journalist zum Verhör in eine Hafteinrichtung gebracht. Bislang ist er jedoch nicht unter Anklage gestellt worden.
Empfohlene Aktionen:
Schreiben Sie bitte Telefaxe oder Luftpostbriefe, in denen Sie
- sich angesichts der Berichte besorgt zeigen, denen zufolge der Journalist Shahriar Kabir an einem unbekannten Ort festgehalten wird, wo er weder Kontakt zu einem Rechtsbeistand noch zu seiner Familie hat;
- Ihre Befürchtung zum Ausdruck bringen, dass er gefoltert werden könnte;
- die Regierung auffordern, seinen Aufenthaltsort bekannt zu geben und ihm den Kontakt zu seinen Anwälten und seiner Familie zu gestatten;
- fordern, dass Shahriar Kabir sofort und bedingungslos freigelassen wird, da er ein gewaltloser politischer Gefangener ist, der allein aufgrund der friedlichen Wahrnehmung seines Rechts auf freie Meinungsäußerung in Haft gehalten wird.
Appelle an:
Prime Minister Begum Khaleda Zia,
Office of the Prime
Minister, Gona Bhaban,
Sher-e Bangla Nagar,
Dhaka,
VOLKSREPUBLIK
BANGLADESCH
(Premierministerin – korrekte Anrede:
Dear Prime Minister)
Telefax: (00 880) 2 – 811 32 43
Mr. Nurul Huda, Inspector-General of Police,
Police Headquarters,
Fulbaria, Dhaka,
VOLKSREPUBLIK BANGLADESCH
(Polizeichef – korrekte Anrede: Dear Sir)
Telefax: (00 880) 2 – 956 33 62
Kopien an:
Kanzlei der Botschaft der Volksrepublik Bangladesch
(S. E. Herrn Ashfaqur Rahman)
Dovestraße 1, 5.Stock, 10587 Berlin
Telefax: (030) 39 89 75 10