Anhörung Assange: „Keinerlei Beweise“

Julian Assange Foto: Reuters/Simon Dawson

In der Anhörung über die Auslieferung von Wikileaks-Gründer Julian Assange in der vergangenen Woche in London sei deutlich geworden, dass die USA keine Beweise dafür haben, dass Julian Assange etwa Quellen „ernsthaft und unmittelbar“ gefährdet hätte. Ranghohe Vertreter von „Reporter ohne Grenzen“, die den Prozess in London verfolgten, zeigten sich „in höchstem Maße beunruhigt“. Assange wird vorgeworfen, er habe die Verteidigung und die Geheimdienste der USA sowie deren Interessen im Ausland gefährdet.

Unter anderem behaupteten die US-Vertreter in den Anhörungen zwischen dem 24. bis 27. Februar, dass die Veröffentlichung der brisanten Papiere zum Verschwinden einiger Quellen geführt habe, „präsentierten allerdings auch dafür keine Belege“, heißt es in einer ausführlichen Darstellung bei Reporter ohne Grenzen (RSF).

Die Vorwürfe der USA gegen Assange stützen sich auf 17 Anklagepunkte aus dem sogenannten Espionage Act von 1917. Ein weiterer betrifft das Gesetz gegen Computerbetrug und –missbrauch. Hintergrund sind die Wikileaks-Publikationen aus den Jahren 2010 und 2011, in denen die Plattform hunderttausende militärische und diplomatische Papiere der USA veröffentlichte, die sie von Chelsea Manning erhalten hatte. Die Strafe für all diese Vorwürfe könnte sich auf bis zu 175 Jahre Haft summieren. Die geleakten Papiere hatten eine umfangreiche Medienberichterstattung über Themen von großem öffentlichem Interesse ermöglicht, darunter Berichte über das Fehlverhalten der USA in Guantanamo, im Irak und in Afghanistan.

Assanges Anwälte bezeichneten die US-Vorwürfe vor dem Londoner Woolwich Crown Court als Verfahrensmissbrauch, da diese ausschließlich auf politischen Motiven basierten. Fakten würden grundlegend falsch dargestellt. Sie erläuterten, dass Wikileaks monatelang mit mehreren großen Medien zusammengearbeitet habe, um die Dokumente zunächst redaktionell zu bearbeiten und nur redaktionell bearbeitet zu veröffentlichen. Die Verteidigung belegte das mit schriftlichen Zeugenaussagen unter anderem vom damaligen „Der Spiegel“-Redakteur John Goetz, dem „Freitag“-Herausgeber Jakob Augstein sowie dem deutschen Informatik-Professor Christian Grothoff.

„Die Argumentationslinie der USA überrascht nicht. Es gibt keinerlei Beweise für die Vorwürfe gegen Julian Assange. Der Verlauf dieser Anhörung zeigt, dass Assange nur deshalb verfolgt wird, weil er Informationen von großem öffentlichem Interesse für weitergehende Medienrecherchen verfügbar gemacht hat“, sagte Christian Mihr, Geschäftsführer von Reporter ohne Grenzen. „Wir fordern Großbritannien dazu auf, Julian Assange nicht an die USA auszuliefern, die Vorwürfe gegen ihn fallenzulassen und ihn auf der Stelle freizulassen.“ RSF hat weltweit eine Petition für Julian Assange gestartet, die insgesamt schon über 56.000 Menschen unterzeichnet haben.

Die RSF-Prozessbeobachter zeigten sich weiterhin besorgt um die Gesundheit von Julian Assange. Während der gesamten Anhörung habe er blass und müde gewirkt. Mehrmals beklagte er, dass er der Anhörung nicht gut folgen und aus dem Glaskasten heraus nicht mit seinen Anwälten kommunizieren konnte. Weiter heißt es von RSF: „Am zweiten Tag der Anhörung sagte einer seiner Anwälte, Assange sei am Vortag im Gefängnis misshandelt worden.“ Die Richterin habe daraufhin erklärt, eine solche Beschwerde falle nicht in ihre Zuständigkeit.

„Wir machen uns große Sorgen um Julian Assange. Es ging ihm ganz offensichtlich nicht gut, und er hatte Schwierigkeiten, seiner eigenen Anhörung zu folgen“, so Christian Mihr nach Abschluss der Anhörung. „Julian Assange ist für niemand eine Bedrohung. Seine Rechte müssen respektiert werden.”

In den kommenden Wochen wird es zwei kurze Anhörungen geben, bei denen es um verfahrensrechtliche Fragen geht. Nach dem 18. Mai sind drei Wochen für die Beweisaufnahme eingeplant. Auch die deutschen Zeugen sowie der US-Botschafter in Berlin könnten dann mündlich gehört werden.

 

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