EU für Schutz von Whistleblowern

Das Europäische Parlament hat am 23. Oktober 2013 mit überwältigender Mehrheit auf Basis des Berichts des CRIM-Sonderausschusses gegen organisiertes Verbrechen, Korruption und Geldwäsche einen Entschließungsantrag angenommen.

Ein wichtiges Instrument im Kampf gegen organisierte Kriminalität ist dabei der Schutz von Whistleblowern. Neben einer Analyse der gegenwärtigen Situation enthält der Beschluss des Parlaments auch zahlreiche konkrete Aufforderungen an die Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission, konkrete Maßnahmen in Angriff zu nehmen. Das deutsche Whistleblower-Netzwerk begrüßte diese Positionierung und erwarte besonders von der künftigen großen Koalition einen „effektiven Whistleblowerschutz auch in Deutschland durch klare gesetzliche Regelung sicherzustellen“. Der CRIM-Beschluss fordert die Europäische Kommission auf, noch in diesem Jahr einen Gesetzgebungsvorschlag für ein umfassendes Whistleblower-Schutzprogram vorzulegen. Gefordert wird auch, die Möglichkeiten für anonyme Korruptionsanzeigen auszuweiten und das Schaffen vertraulicher Kanäle. Darüber hinaus erkennt das Europäische Parlament auch die wichtige Rolle von Journalisten und NGOs bei der Aufdeckung von Korruption, Betrug und organisierter Kriminalität an, die ihre Informationen vielfach von Whistleblowern erhalten.

(Vollständiger Bericht: http://bit.ly/1diHTha; siehe auch M 6/2013)

 

 

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