Informationsfreiheitsgesetz in Afrika und Asien

Weltweit zählt das Recht auf Akteineinsicht und Information schon lange zu den Forderungen von Menschenrechtlern und journalistischen Organisationen. In Südafrika, Ghana und Uganda zum Beispiel besitzt es Verfassungsrang. Doch Politiker, Bürokraten, Kapitalisten und sowie andere Herrschende zeigen sich allerorts ungemein erfinderisch im Auftürmen von Hindernissen.

Blockiert wird ein Gesetz so u.a. bis heute nicht nur in Botswana, Zambia, Nigeria und Kenya. Überholt wurde Deutschland von Uganda, dessen Parlament zehn Jahre nach Aufnahme des Verfassungssatzes im Frühsommer endlich ein entsprechendes Ausführungsgesetz erließ, und Indien. Auf dem Subkontinent, dessen Parlament fünf Jahre diskutierte, enthält das Gesetz sogar eine Bestimmung, die auch hierzulande immer wichtiger werden wird: Kosten, die die Bürokratie abschreckend fürs Auskunftsgewähren erheben darf, sind Bedürftigen zu erlassen.

25 Jahre brauchte Deutschland um der Empfehlung des Europarats Folge zu leisten und geschlagene 50 Jahre nach dem großen Bruder USA ein „Informationsfreiheitsgesetz“ in Kraft zu setzen. Allen Einschränkungen zum Trotz – etliche Klauseln, die eine Verweigerung der Information zulassen – wird es zum 1. Januar nächsten Jahres den aufrechten Gang beflügeln, staatliches Handeln zuweilen durchsichtig machen, Korruption eindämmen helfen und Arbeitsbedingungen von Journalisten partiell erleichtern.

fgl

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