Kontaktsperre für Journalisten in Haft

Spanischer Journalist Pablo González mit Selfie Quelle: IPI

Polen hat Ende Februar den Reporter Pablo González festgenommen. Der Vorwurf: Spionage für Russland. Der Journalist mit spanischer und russischer Staatsbürgerschaft wurde mit einer Kontaktsperre belegt. Neben Amnesty International fordern auch Journalistenorganisationen wie Reporter ohne Grenzen seine sofortige Freilassung. Der Europarat hat inzwischen von Polen Aufklärung gefordert, nachdem sich das Komitee zum Schutz von Journalisten (CPJ) in den Fall eingeschaltet hat.

Der Madrider Rechtsanwalt Gonzalo Boye kann es fast nicht glauben, dass weder er noch die Familie von Pablo González seit dem 28. Februar mit ihm in Kontakt treten durften. „Das geschieht in einem EU-Mitgliedsland“, empört er sich im Gespräch mit „M“. Dem in Russland geborenen Basken werde „Spionage für Russland“ vorgeworfen, erklärt Boye. Von seinem Mandanten hat er das aber nicht erfahren. Er wird von polnischen Behörden über das Verfahren nicht informiert. Man habe nur indirekten Kontakt über den spanischen Konsul in Polen, der ihn einige wenige Male besuchen konnte.

Nicht einmal seine Kinder durften an seinem 40. Geburtstag am 28. April mit dem Journalisten telefonieren. Das versteht dessen baskische Frau nicht. „Wir wissen, dass ihm nicht einmal unsere Briefe ausgehändigt werden“, sagte Oihana Goiriena am Dienstag im Regionalparlament Navarras. „Die Kontaktsperre ist total“, empört sie sich und bittet die Parlamentarier um Hilfe. González´ Vertrauensanwalt weiß nicht, warum er als „zuvor bestellter Anwalt ihn nicht besuchen und auch die eigene Familie nicht mit ihm kommunizieren kann“.

Boye spielt darauf an, dass Polen dem Journalisten erst nach zwei Wochen Haft einen Pflichtverteidiger zugewiesen hat. Zuvor war González sogar an einem unbekannten Ort vernommen worden, ohne anwaltliche Vertretung. Vom „Königreich des Absurden“ spricht Boye. „Drei Monate in Kontaktsperre ist brutal.“ Er fragt: „Gilt die Grundrechtecharta der EU in dem EU-Mitgliedsstaat nicht?“ Die soll die „Unschuldsvermutung und Verteidigerrechte“ garantieren. „Es wurde keine einzige europäische Vorschrift über die Grundrechte der Behandlung von Gefangenen, keine einzige Vorschrift der Charta der Grundrechte in Bezug auf ein ordnungsgemäßes Verfahren beachtet“, erklärt er. Auch die spanische Regierung kritisiert er. Die setzte sich nicht für die Wahrung der Grundrechte des Journalisten ein, lasse Polen das „Fundament der EU aushöhlen“. 

„Polen missachtet Grundrechtecharta“

Boye hat keinen Zweifel daran, dass das Land versucht, „den Willen“ seines Mandanten mit den harten Bedingungen zu brechen. Er spielt darauf an, das González so eine angebliche Spionage zugeben soll. Wenn die Polen über Belege dafür verfügen würde, „hätten sie die längst vorgezeigt.“ Boye meint, Polen sei in der Sackgasse gelandet und wisse keinen Ausweg. So ähnlich sieht das auch Piotr Niemczyk, der Ex-Direktor eines polnischen Geheimdienstes. In einem Beitrag in der „Gazeta Wyborcza“ verhöhnte er seine ehemaligen Kollegen geradezu wegen des Vorgangs. Er machte sich auch darüber lustig, dass ein angeblicher russischer Agent Berichte zur Verteidigung der Menschenrechte schreibe oder ukrainische Flüchtlinge unterstütze, die vor Putins Krieg fliehen.

Denn aus Przemysl, der Grenzstadt zur Ukraine, hatte González unter anderem für den spanischen TV-Sender „La Sexta“, die baskische Tageszeitung „Gara“ oder die spanische Online-Zeitung „Público“ über die Flüchtlinge berichtet. Schon länger wird er offenbar von Geheimdiensten ausgespäht. Nach einer Recherche in der Ostukraine wurde er schon am 6. Februar vom ukrainischen Geheimdienst in Kiew festgenommen und verhört. Vor seiner Verhaftung in Polen hatte der spanische Geheimdienst CNI Familie und Freunde im Baskenland verhört.

Boye kennt die konkreten Vorwürfe gegen seinen Mandanten bis heute nicht. Er weiß nur, dass Polen seine Vorwürfe unter anderem darauf stützt, dass González über zwei Pässe mit verschiedenen Namen verfügt. Daraus schlussfolgerten die Behörden, sie seien gefälscht. Da González aber Nachkömmling eines Kriegskindes ist, die vor dem spanischen Bürgerkrieg (1936-1939) auch in der Sowjetunion aufgenommen wurden, verfügt er über eine doppelte Staatsangehörigkeit und über einen russischen Pass auf den Namen Pavel Rubtsov.

González drohen bei einer Verurteilung wegen Spionage bis zu zehn Jahre Haft. 


Aktualisierung am 30. November 2022

Auch Weihnachten ohne Urteil hinter Gittern

Pablo González wird auch Weihnachten hinter Gittern erleben müssen. Ohne weitere Beweise vorliegen zu haben, wurde seine Untersuchungshaft verlängert. Auch ein Appell von Reporter ohne Grenzen, González freizulassen, verhallte ungehört. Die polnische Justiz hat die U-Haft nun noch einmal um drei Monate verlängert. Somit wird der Journalist dann ein Jahr unter verschärften Bedingungen im Gefängnis sein, ohne vor Gericht gestanden zu haben. Ein kleiner Lichtblick: Seine Frau konnte ihn kürzlich erstmals besuchen. Sein Vertrauensanwalt Boye durfte nicht zu ihm. Besuchen wollte ihn im Rahmen seiner Tätigkeit für den Europarat auch der Linken-Abgeordnete Andrej Hunko, dessen Antrag wurde von Polen ohne jede Begründung abgelehnt. Red.

 

 

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