EU will Urheberrecht besser schützen

Der AI-Act soll die Verwendung von KI klären und nachvollziehbar machen. Montage: Petra Dressler

Der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments hat den sogenannten Voss-Bericht „Urheberrecht und generative künstliche Intelligenz – Chancen und Herausforderungen“ vorgelegt. Er sei, erklärt die IT-Rechts-Anwältin Lina Böcker bei urheber.info, eine „Zeitenwende für das Urheberrecht“.

Der Bericht, so Böcker, beschreibe eine grundlegende Krise des bestehenden Urheberrechts im Zeitalter generativer KI. Während das traditionelle Urheberrecht auf einzelne klassische Kopierakte ausgerichtet ist, funktionieren moderne KI-Systeme anders: Sie werden mit riesigen Mengen digitaler Inhalte trainiert – oft urheberrechtlich geschützten Texten, Bildern, Musik oder Code. Diese Inhalte stammen häufig von Journalist*innen, Autor*innen, Fotograf*innen oder anderen Kreativen, deren Werke hier ohne Zustimmung oder Vergütung genutzt werden. Das derzeitige Spannungsfeld zwischen dem Interesse Europas, bei KI-Innovation international konkurrenzfähig zu bleiben, und dem gleichzeitig notwendigen Schutz der Kreativwirtschaft stellt nicht Medienhäuser und Kreativsektor vor große Herausforderungen.

Der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments kommt in seinem Bericht zu dem Schluss, dass das bestehende Urheberrecht allein nicht mehr ausreicht, um die Interessen von Technologieunternehmen und Rechteinhabern auszugleichen. Stattdessen wird ein ergänzender Rechtsrahmen für KI vorgeschlagen. Zentral ist dabei eine funktionierende Lizenzinfrastruktur: Rechteinhaber sollen ihre Inhalte gezielt für KI-Training lizenzieren können, während KI-Anbieter klare rechtliche Rahmenbedingungen erhalten. „Das ist bemerkenswert, weil es ein überfälliges Eingeständnis enthält: Die über Jahrzehnte verfolgte Strategie, immer neue digitale Phänomene in alte Normen ‚hineinzulesen‘, ist an ihre Grenzen gestoßen“, erklärt Juristin Böcker.

Kennzeichnung und Transparenz

Ein wichtiger Bestandteil soll ein standardisiertes Opt-out-System werden. Rechteinhaber sollen ihre Inhalte künftig technisch so kennzeichnen können, dass sie nicht für KI-Training verwendet werden dürfen. Diese Informationen könnten in einem zentralen Register beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum gesammelt werden. Gleichzeitig sind umfangreiche Transparenzpflichten für KI-Anbieter geplant: Sie sollen offenlegen müssen, welche geschützten Inhalte sie für das Training genutzt haben. Bei Verstößen könnten rechtliche Ansprüche leichter durchgesetzt werden. Das Landgericht München etwa hat bestimmte Formen des KI-Trainings mit geschützten Werken bereits als unzulässig eingestuft.

Nun zieht die europäische Politik nach. Auch der räumliche Anwendungsbereich soll erweitert werden. Selbst wenn KI-Modelle außerhalb Europas trainiert wurden, sollen die EU-Regeln gelten, sobald die Systeme im europäischen Binnenmarkt angeboten oder genutzt werden. Ziel ist gleiche Wettbewerbsbedingungen für europäische und internationale Anbieter.

Darüber hinaus diskutiert der Bericht Vergütungsmodelle für Kreative. Denkbar seien Lizenzzahlungen oder Übergangsmodelle, etwa eine prozentuale Abgabe auf Umsätze von KI-Anbietern. Gleichzeitig wird betont, dass rein KI-generierte Inhalte grundsätzlich keinen Urheberrechtsschutz genießen, da dieser eine menschliche kreative Leistung voraussetzt.

Für Unternehmen hat der Bericht vor allem strategische Bedeutung. KI-Anbieter müssen künftig ihre Trainingsdaten dokumentieren und Lizenzstrategien entwickeln. Medienunternehmen und andere Rechteinhaber müssen entscheiden, ob sie ihre Inhalte für KI-Training sperren oder lizenzieren. Auch Unternehmen, die KI nur nutzen, sollten ihre Governance, Verträge und Compliance-Prozesse anpassen. Insgesamt deutet der Bericht darauf hin, dass Europa auf eine umfassendere Regulierung von KI und Trainingsdaten zusteuert.

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