Urheberrecht: ChatGPT-Urteil ist ein Anfang

Wie kann geistiges Eigentum besser geschützt werden? Collage: Petra Dressler

Ein Präzedenzfall ist das Urteil im Rechtsstreit zwischen der Verwertungsgesellschaft Gema und dem KI-Unternehmen OpenAI vom 11. November 2025 sicherlich. Aber abgesehen von einem zu erwartenden längeren Instanzenweg stellt sich auch die Frage, wie sich die gesamte Kreativwirtschaft gegen die ungefragte Nutzung von geistigem Eigentum wehren kann.

Das Münchner Gericht hat am 11. November die Nutzung urheberrechtlich geschützter Musikwerke für das Training künstlicher Intelligenz durch OpenAI für unzulässig erklärt (Az. 42 O 14139/24). Die Gema selbst erklärte, das Urteil sei das erste dieser Art in Europa. Sie strebt ein Lizenzmodell für KI-Anwendungen an – ähnlich wie für Streamingplattformen oder Webseiten üblich.

Letztendlich wird das Verfahren zumindest in der zweiten Instanz zugunsten des Urheberrechts ausfallen müssen. Erst dann, so unter anderem die Einschätzung von Ann-Kathrin Leclere in der taz zu dem Urteil, wäre es ebenfalls ein gutes Signal für die Verfasser*innen journalistischer Texte, literarischer Werke und bildender Kunst. Rech­te­inha­be­r*in­nen hätten dann die Möglichkeit, zuzustimmen oder eine Vergütung zu erhalten, bevor KI-Modelle ihre Werke nutzen.

Die VG Wort hat sich zum Urteil noch nicht geäußert, aber den Komplex KI-Lizenzen unter anderem bei ihrer Mitgliederversammlung 2024 diskutiert.

Angemessene Beteiligung muss sein

Oliver Eberhardt, Sprecher der Berufsgruppe 2 (Journalist*innen, Sachbuchautor*innen und – übersetzer*innen) im Verwaltungsrat der VG Wort, erklärt gegenüber M auf Nachfrage, dieses Urteil sei insofern interessant, weil die Lage gerade für Journalist*innen sich inzwischen als sehr angespannt darstelle. Stagnierende Honorare der Freien bei befristeten Festanstellungen seien das eine.  „KI-Zusammenfassungen„, die man zum Beispiel auf Google oder Bing angezeigt bekommt, schränkten zudem die Ertragsmöglichkeiten für Presse-Verlage stark ein. An den Einnahmen aus diesen Zusammenfassungen stehe den Urheber*innen, also den Journalist*innen, laut dem im Juni 2021 eingeführten Presseverleger-Leistungsschutzrecht ein Drittel zu, so die Forderung und von der VG Wort als solches wahrgenommenes Recht.

„Der Beteiligung der Urheber*innen und Verlage an den Einnahmen der KI-Konzerne ebenso wie der Möglichkeit für Urheber*innen, dem KI-Training ganz zu widersprechen, kommt damit eine große Bedeutung zu“, sagt Eberhardt. Denn was mit dem eigenen Werk geschieht, sollte immer so weit wie möglich in der Hand der Urheber*in bleiben. Die Urheber*in sollte auch an allen Erträgen, die mit dem Werk erzielt werden, angemessen beteiligt werden.

Gericht folgt OpenAI-Argumenten nicht

Auch wenn es im Urteil in München um eine Klage der Gema gehe, und damit um Lieder: Aus den vorliegenden Informationen lasse sich schon jetzt erkennen, dass das Gericht zu einigen Schlüssen gekommen ist, „die uns allen, falls auch die nachfolgenden Instanzen der Argumentation folgen, sehr dienlich sind“. Die „KI-Industrie“ habe demnach im Zuge der Diskussion vor allem drei Argumente gegen eine Vergütung vorgebracht: 1. Es handele sich beim KI-Training mit urheberrechtlich geschützten Werken um, in Deutschland vergütungsfreies, Text and Data Mining, 2. Das Training finde aber ohnehin nicht in Deutschland, sondern in anderen Ländern statt, weshalb deutsches und möglicherweise sogar europäisches Recht gar nicht greife und 3. werde das Werk auch gar nicht durch den KI-Anbieter, sondern durch die Nutzer*in vervielfältigt.

„Das Gericht lässt nun durchblicken, dass es diesen Argumenten nicht folgt und das ist für alle, Urheber*innen und Verlage, ein sehr positives Signal“, findet Oliver Eberhardt. Denn ein sehr großes Problem bei der rechtlichen Regulierung der KI-Industrie sei deren internationale Struktur. So könne man zwar Gesetze auf europäischer und nationaler Ebene schaffen, aber insofern die Handlung außerhalb davon geschähe, sei deren Wirkung eben nichtig.

Wikimedia: KI-Firmen müssen zahlen

Unterdessen hat die Wikimedia-Stiftung ihrerseits ihren eigenen Weg gewählt, um das Abgrasen von Wikipedia-Inhalten durch KI etwas entgegenzusetzen: So müssen große Anbieter und KI-Firmen, die Wikipedia über die Schnittstelle Wikimedia Enterprise nutzen, für die Inhalte zahlen und zudem die Quelle angeben, berichtet das Portal Heise Online.

In einer Erklärung von Wikimedia vom 10. November 2025 heißt es, Menschen trügen zur Schaffung von Wissen in einer Weise bei, die nicht durch KI ersetzbar sei. Während aktuelle KI-Werkzeuge Zusammenfassungen schreiben könnten, seien sie zu Diskussion und Konsensbildung, wie freiwillige Wikipedia-Mitarbeiter es täglich tun, unfähig. Künstliche Intelligenz „ist nicht in der Lage, etwas in einem Archiv Vergrabenes aufzustöbern, noch kann sie ein Foto einer Veranstaltung oder eines nicht erfassten Ortes schießen, um Wissen zu verbessern.“ 

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