Medienausgrenzung in Großbritannien

Screenshot: Homepage "Declassified UK" vom 24.09.2020

Das britische Verteidigungsministerium will nicht mehr mit der regierungskritischen Onlinepublikation „Declassified UK“ reden. Zuvor hatten deren Investigativjournalist*innen zahlreiche Skandale rund um dieses Ministerium aufgedeckt. Die britische Journalist*innengewerkschaft NUJ ist „not amused“ und zeigt sich in einer Stellungnahme gegenüber „Declassified UK“ „sehr besorgt“. Es dürfe keine Liste „verbotener Medien“ seitens britischer Behörden oder Ministerien für eine „selektive Beantwortung“ von Medienanfragen geben, so der stellvertretende NUJ-Generalsekretär Seamus Dooley.

Es begann mit einer Protestaktion vor der Einfahrt zum Amtssitz des britischen Premierministers Boris Johnson in der Nr. 10 Downing Street. Der Soldat Ahmed al Babati führte dort eine ein-Mann-Kundgebung durch um gegen die Beteiligung Großbritanniens am saudi-arabischen Luftkrieg in Jemen zu protestieren. Nach kurzer Zeit wurde der Soldat von Militärpolizisten abgeführt.

Am 25. August fragte ein „Declassified UK“ Journalist beim Verteidigungsministerium um eine Stellungnahme zu dem Fall nach. Was dann passierte ist inzwischen nicht nur auf der Homepage von „Declassified UK“, sondern auch bei zahlreichen Menschenrechtsorganisationen nachzulesen. Zuerst wollte das Verteidigungsministerium wissen, welche Richtung der geplante Artikel nehmen solle. Dann hieß es, man könne an „Declassified UK“ gerade nichts schicken, die Redaktion könne aber gerne einen Antrag auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes stellen. Das ist allein schon eine spannende Reaktion auf die Bitte um eine simple Stellungnahme. Denn die Beantwortung eines solchen Antrags kann Monate dauern und kostet den Antragssteller außerdem eine Bearbeitungsgebühr.

Noch am selben Tag veröffentlichte dagegen die konservative Tageszeitung „Daily Telegraph“ einen Artikel über die Protestaktion, komplett mit Statement aus dem Verteidigungsministerium. Das Blatt zeichnet sich durch eine traditionelle Nähe zum britischen Militär und zum britischen Beamtenapparat aus. Bei „Declassified UK“ fühlte man sich „verarscht“ und rief noch einmal beim Verteidigungsministerium an. Warum kriegen manche Medien ein Statement, andere nicht? Die Antwort: „Wir reden nicht mehr mit Ihrer Publikation.“ Eine Erklärung für diese Entscheidung hat die betroffene Redaktion bislang nicht erhalten.

Warum das so ist? Es könnte mit der Geschichte und Ausrichtung von „Declassified UK“ zu tun haben. Zu deren Vorstandsmitgliedern zählt zum Beispiel Richard Norton-Taylor, der drei Jahrzehnte lang als Korrespondent und Redakteur zu Verteidigungs- und Sicherheitsfragen für die Tageszeitung „Guardian“ gearbeitet hat. Insgesamt sind die Mitarbeiter*innen von „Declassified UK“ alle sehr erfahrene Investigativjournalist*innen.

Im Jahr 2019 gründeten sie ihr Projekt. Es ist bei der Homepage der südafrikanischen Zeitung „Daily Maverick“ angesiedelt. Offenbar ist es für die journalistische Arbeit ganz praktisch, quasi im Ausland zu sitzen. Denn „Declassified UK“ hat in kürzester Zeit zahlreiche Skandale rund um das britische Militär und Verteidigungsministerium aufgedeckt. Dazu gehören unter anderem: Menschenrechtsverletzungen britischer Söldner gegen Tamilen-Rebellen in Sri Lanka, fragwürdige Geheimdienstoperationen an britischen Schulen oder Trainings von ausländischen Polizei- und Armeeeinheiten in autoritären Staaten wie Saudia Arabien, Belarus und Hong Kong.

All dies sind Themen, die in der etablierten britischen Medienlandschaft zunehmend keinen Platz mehr finden. Genau das geben die Macher*innen von „Declassified UK“ in ihrer Selbstdarstellung als einen Hauptgrund für die Gründung ihres Projekts an. Die allermeisten Medien seien „embedded“ im Establishment, Großbritanniens Rolle in der Welt werde keiner kritischen Untersuchung unterzogen. Im Regierungsviertel Whitehall existiere eine tiefe Geheimniskultur, die es zu brechen gelte, heißt es.

„Declassified UK“ hat inzwischen Rechtsanwälte eingeschaltet. Die sehen einen Verstoß gegen Artikel zehn der europäischen Menschenrechtskonvention. Darin heißt es: „Jedermann hat Anspruch auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Freiheit der Meinung und die Freiheit zum Empfang und zur Mitteilung von Nachrichten oder Ideen ohne Eingriffe öffentlicher Behörden und ohne Rücksicht auf Landesgrenzen ein.“ Die Anwält*innen fordern nun dringende Klärung vom Verteidigungsministerium. Weitere Schritte werden nicht ausgeschlossen.

 

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