Ein polnisches Gericht hat das ZDF wegen der Serie „Unsere Mütter, unsere Väter“ zur Zahlung einer Geldstrafe und zu einer Entschuldigung verurteilt. Es gebe in der Serie „eine einseitige und unwahre Darstellung von historischen Fakten“. Geklagt hatte ein ehemaliger Kämpfer der polnischen Heimatarmee, weil diese in der Serie als antisemitische Organisation dargestellt worden sei. Das ZDF beruft sich auf die Kunstfreiheit und will Berufung einlegen.
Grund der gerichtlichen Auseinandersetzung ist eine Szene der Miniserie, in der ein Vertreter der polnischen Heimatarmee gleichgültig über einen Zug mit KZ-Häftlingen sagt: „Weil das Juden sind, und die sind schlimmer als die Kommunisten.“ Dagegen hatte 2015 in Krakau der heute 94-jährige ehemalige Heimatarmee-Kämpfer Zbigniew Radlowski gemeinsam mit dem Weltverband der Soldaten der Heimatarmee eine Zivilklage angestrengt. Nach Aussage des Richters Kamil Grzesik habe die Heimatarmee weder am Holocaust teilgenommen, noch hätten die Mitglieder der polnischen Untergrundorganisation in der Mehrzahl eine antisemitische Einstellung gehabt. Der Kläger habe somit das Recht, gegen die „Verletzung der persönlichen Würde“ zu klagen.
Das ZDF beruft sich hingegen auf die Kunstfreiheit, die in die Bewertung des Gerichts nicht in ausreichendem Maße eingeflossen sei. Der Sender erinnerte zudem daran, dass er bereits 2013, kurz nach der Erstausstrahlung von „Unsere Mütter, unsere Väter“ auf die Kritik an einigen Passagen reagiert und klargestellt habe, „dass die Darstellung fiktiver polnischer Figuren in keiner Weise historische Tatsachen oder gar die Verantwortung der Deutschen relativieren sollte“.
Nach dem Urteil des Bezirksgerichts Krakau soll das ZDF nun auf seiner Website sowie auf dem Portal des polnischen Staatsenders TVP eine Entschuldigung publizieren. Außerdem soll bei der Ausstrahlung der Serie in anderen Ländern in den Vorspann ein Vermerk eingefügt werden, der darauf hinweist, dass Deutschland Polen im Zweiten Weltkrieg besetzt habe und „die Ausrottund der Polen und Juden umsetzte“.
Die Mainzer wollen nun die schriftliche Begründung des Gerichts prüfen und anschließen Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen.