ZDF in Polen wegen TV-Serie verurteilt

Foto: fotolia

Ein polnisches Gericht hat das ZDF wegen der Serie „Unsere Mütter, unsere Väter“ zur Zahlung einer Geldstrafe und zu einer Entschuldigung verurteilt. Es gebe in der Serie „eine einseitige und unwahre Darstellung von historischen Fakten“. Geklagt hatte ein ehemaliger Kämpfer der polnischen Heimatarmee, weil diese in der Serie als antisemitische Organisation dargestellt worden sei. Das ZDF beruft sich auf die Kunstfreiheit und will Berufung einlegen.

Grund der gerichtlichen Auseinandersetzung ist eine Szene der Miniserie, in der ein Vertreter der polnischen Heimatarmee gleichgültig über einen Zug mit KZ-Häftlingen sagt: „Weil das Juden sind, und die sind schlimmer als die Kommunisten.“ Dagegen hatte 2015 in Krakau der heute 94-jährige ehemalige Heimatarmee-Kämpfer Zbigniew Radlowski gemeinsam mit dem Weltverband der Soldaten der Heimatarmee eine Zivilklage angestrengt. Nach Aussage des Richters Kamil Grzesik habe die Heimatarmee weder am Holocaust teilgenommen, noch hätten die Mitglieder der polnischen Untergrundorganisation in der Mehrzahl eine antisemitische Einstellung gehabt. Der Kläger habe somit das Recht, gegen die „Verletzung der persönlichen Würde“ zu klagen.

Das ZDF beruft sich hingegen auf die Kunstfreiheit, die in die Bewertung des Gerichts nicht in ausreichendem Maße eingeflossen sei. Der Sender erinnerte zudem daran, dass er bereits 2013, kurz nach der Erstausstrahlung von „Unsere Mütter, unsere Väter“ auf die Kritik an einigen Passagen reagiert und klargestellt habe, „dass die Darstellung fiktiver polnischer Figuren in keiner Weise historische Tatsachen oder gar die Verantwortung der Deutschen relativieren sollte“.

Nach dem Urteil des Bezirksgerichts Krakau soll das ZDF nun auf seiner Website sowie auf dem Portal des polnischen Staatsenders TVP eine Entschuldigung publizieren. Außerdem soll bei der Ausstrahlung der Serie in anderen Ländern in den Vorspann ein Vermerk eingefügt werden, der darauf hinweist, dass Deutschland Polen im Zweiten Weltkrieg besetzt habe und „die Ausrottund der Polen und Juden umsetzte“.

Die Mainzer wollen nun die schriftliche Begründung des Gerichts prüfen und anschließen Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen.

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Neues Mediengesetz für MV tritt in Kraft

Privates Lokal- und Regionalfernsehen steht unter hohem wirtschaftlichen Druck. Sinkende Werbeerlöse, steigende Kosten, fortschreitende Digitalisierung und veränderte Mediennutzung machen ihnen zu schaffen. In mehreren Bundesländern wird bereits seit längerem kommerzielles Lokal-TV mit Steuergeldern gefördert, um Medienvielfalt zu sichern. Auf diesen Weg setzt jetzt auch Mecklenburg-Vorpommern.
mehr »

Filmtipp: Friedas Fall

Angeklagt war eine Mutter, schuldig war die Gesellschaft: Das historische Justizdrama „Friedas Fall“ von Maria Brendle schildert den authentischen Prozess gegen eine Schneiderin aus St. Gallen, die vor 120 Jahren ihr Kind getötet hat. Eine gesellschaftlichen Auseinandersetzung über Recht und Gerechtigkeit.
mehr »

BPK: Umstrittene Mitgliedschaft

Sachlich, an Tatsachen orientiert und fair – diesen Anspruch erhebt die Bundespressekonferenz (BPK), der Verein der Hauptstadtpresse, für die Berichterstattung ihrer Mitglieder. Parallelmedien haben dort dennoch einen Fuß in der Tür. Und werden damit normalisiert.
mehr »

Kämpferischer Auftakt im ÖRR

In politisch umkämpften Zeiten beginnen auch im ÖRR die Tarifverhandlungen. Ver.di ruft die Hamburger Beschäftigten beim NDR daher heute zum Warnstreik auf. Er beginnt am Dienstag und endet am Mittwoch um 1.30 Uhr. Seit Februar läuft der Tarifkonflikt um die Gehälter, Honorare und Ausbildungsvergütungen der rund 5.000 festen und freien NDR-Beschäftigten.
mehr »