AG Arbeitsorganisation und Gesundheitsschutz

Durch den Einsatz zahlreicher sogenannter flexibler Technologien verändert sich die Arbeitsorganisation (Arbeitsinhalte, Arbeitsablauforganisation, Arbeitsaufbauorganisation, Formen der Zusammenarbeit etc.) in vielen Medienbetrieben derzeit grundlegend.

Zu den sogenannten flexiblen Technologien gehören u. a.: Internet, hausweite Netze, Client Server Technologie, SAP R/3, die Digitalisierung der Archive, Audio work stations, Nachrichtenverteilsysteme, Bürokommunikationssysteme, Telefonanlagen usw.Technikeinsatz ist gestaltbar. Häufig wird jedoch die notwendige Klärung über Ziele, und (arbeitsorganisatorische) Leitbilder unterlassen. Dennoch werden bei der Einführung neuer Systeme der Informationstechnologie viele arbeitsorganisatorische Entscheidungen getroffen. Wenn dies als unbewußte Entscheidung geschieht – wie beispielsweise bei vielen öffentlich-rechtlichen Sendern – hat dies zur Folge, daß sich die Menschen den organisatorischen und technischen Vorgaben der Hersteller anpassen müssen (Arbeitsfrust statt Arbeitslust). Außerdem führt dies insgesamt zur Behinderung in der alltäglichen Arbeit und zu vielfachen Belastungen der ArbeitnehmerInnen.
Schließlich wundert man sich, warum trotz der als flexibel und komfortabel gepriesenen Technologie die Kosten steigen, die Qualität sinkt, und die Zuverlässigkeit der Zusammenarbeit in Frage steht. Im ungünstigsten Fall wird eine outsourcing-Strategie (wie beim MDR geschehen) von der Geschäftsleitung entwickelt und u.a. damit begründet, daß das Personal den neuen Anforderungen nicht gewachsen sei (unflexibel), weshalb man nun Aufgaben auslagern müsse. In dieser Situation sehen sich die Arbeitnehmervertretungen vor die Aufgabe gestellt, im Interesse der Beschäftigten zu gestalten und mitzubestimmen. Dies bedeutet neben dem Kompetenzaufbau, die Entwicklung neuer Arbeitsformen – auch für die Mitbestimmungsgremien (beispielsweise konzeptionell, beteiligungsorientiert, Problemlösungen in Arbeitsgruppen).
Neben dem Arbeitsschutzgesetz und der Bildschirmverordnung (nationale Umsetzung der EU-Richtlinien zum Gesundheitsschutz) und der ISO-Normen-Reihe 9241 beinhaltet vor allem der Teil 2 der DIN-EN-ISO 29241 Gestaltungsvorgaben für die Arbeitsorganisation.
Diese bieten keineswegs (übertragbare) Patentantworten für die betrieblichen Gestaltungsprozesse, sondern eine Art Leitsätze, die erst in handhabbare Lösungsansätze – betriebsbezogenen – umgesetzt werden müssen Insgesamt kann die gesundheitliche Belastung der Beschäftigten – als Folge des technischen Wandels (u. a. Streß durch Zeitdruck, Angst vor Arbeitsplatzverlust, Kommunikationsverluste) und der umfangreichen Bildschirmarbeit (physische und psychische Belastungen) – vermutlich nicht verhindert werden. Um so mehr muß es deshalb darum gehen, Belastungen zu minimieren.
Die in den Medien-Betrieben von den gewerkschaftlichen Arbeitnehmervertretungen hierzug verfolgten Konzepte sind vielfältig: u. a.

  • Mobilisierung bei Outsourcing,
  • Rationalisierungsschutz-Tarifverträge,
  • Sozialpläne,
  • Aufbau eines betrieblichen Gesundheitsschutzmanagements,
  • Arbeitsplatzanalysen,
  • Dienst- und Betriebs-Vereinbarungen mit Verfahrensregelungen bei Einsatz von Informationstechnologie,
  • Präventionskonzepte für Bildschirmarbeiterinnen,
  • Regelungen zur Vermeidung von Mobbing usw.

Um die dabei gewonnenen Erfahrungen breiter zur Verfügung zu stellen, sprachen sich die Teilnehmer/innen der AG für einen gewerkschaftlich organisierten, systematischen Erfahrungsaustausch aus. Ziel ist dabei vor allem die Steigerung der gewerkschaftlichen und betrieblichen Handlungsfähigkeit bei der Gestaltung der Arbeitsorganisation.


  • Zusammenfassung der Diskussion: Carl Maria Dießel
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