Aktionsbündnis für Urheberrechte

Das Aktionsbündnis von Urhebern und Verlegern zur Kopiervergütung hat sich mit einem Brief und der Bitte um ein Gespräch an Bundeskanzlerin Angela Merkel gewandt, um gegen den Referentenentwurf für ein novelliertes Urheberrecht zu protestieren.

In dem Schreiben kritisiert das aus 15 Organisationen, darunter ver.di, ­bestehende Bündnis, dass die Regelungen des neuen Referentenentwurfs zu Lasten der Urheber und ihrer Verleger nochmals verschlechtert wurden. Die vorgesehenen Vergütungen für private Kopien seien nicht angemessen. So soll künftig bei der Urheberrechtsvergütung ausschließlich der Gerätepreis mit einer maximalen Obergrenze von fünf Prozent des Verkaufs­preises maßgeblich sein.
Die Verbrauchsmaterialien, häufig teurer als die entsprechenden Geräte, sollen nicht der Vergütungspflicht unterliegen.
Es werden keine Aussagen getroffen zur längst überfälligen Erhöhung der Vergütungen, die seit 1985 unverändert sind. Die gewerbliche Wirtschaft und die Behörden werden nicht in die Betreibervergütung mit einbezogen. Das jedoch ist aus Sicht des Aktionsbündnisses wegen der gewaltigen Zahlen urheberrechtsrelevanter Kopien in diesen Bereichen verfassungsrechtlich geboten. (M 2 – 3/2006)

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Das Netz hat ein SLOP-Problem

Künstliche Intelligenz verändert das Internet wie wir es kannten. KI dient als Beschleuniger von immer neuen Inhalten. Nicht immer entstehen auf diese Weise sinnvolle Inhalte. AI Slop, also digitaler Müll, flutet das Netz. Und KI geht nicht mehr weg. Denn KI-Modelle, finden sich inzwischen an allen möglichen und unmöglichen Stellen des privaten und beruflichen Lebens.
mehr »

Big Tech verändert TV und Streaming

Bei den Video-Streaming-Plattformen verteidigte YouTube im Jahr 2025 erfolgreich seine Führungsposition und erreicht 72 Prozent der deutschen Bevölkerung ab 14 Jahren. Die öffentlich-rechtlichen Streaming-Netzwerke von ARD, ZDF, Arte und 3sat kommen auf über 60 Prozent, dicht gefolgt von Netflix und Amazon Prime Video. Doch auch die Sender des ÖRR nutzen YouTube als Ausspielweg ihrer Inhalte. 
mehr »

Europas Machtprobe mit den Plattformen

Wegen mangelnder Transparenz bei Werbung und Nutzerkonten hat die EU-Kommission eine Strafe in Höhe von 120 Millionen Euro gegen den Onlinedienst X verhängt. Mit dem Digital Services Act (DSA) will die EU das Netz demokratisch kontrollieren. Doch Verfahren gegen X, TikTok und Meta zeigen, wie schnell die angestrebte Regulierung zur politischen Auseinandersetzung wird.
mehr »

Gespräche aufnehmen: Was ist erlaubt?

"Ich lasse nun die Aufnahme mitlaufen.“ In Interviewsituationen am Telefon sind Tonaufnahmen unproblematisch, wenn die Beteiligten sich darauf verständigen. Unsicherheiten bestehen aber, wenn Gespräche heimlich aufgenommen wurden, beispielsweise von Informant*innen. Darf die Aufnahme veröffentlicht werden? Können die Informationen aus dem Gespräch verwendet werden?
mehr »