Bauer-Verlag setzt sich durch

Urteil: Vereinbarungen des Presse-Grosso behindern Wettbewerb

Einheitliche Branchenvereinbarungen im Pressevertrieb sind mit dem Kartellrecht nicht vereinbar. Zu diesem Urteil kam das Düsseldorfer Oberlandesgericht am 26. Februar. Damit obsiegte die Bauer Vertriebs AG auch in zweiter Instanz im Rechtsstreit gegen den Bundesverband Presse-Grosso.

Der Bauer-Verlag (TV Movie, Bravo) hatte mit seiner Klage bereits vor dem Kölner Landgericht am 14. Februar 2012 gewonnen. Der Grossisten-Verband hatte dagegen Berufung eingelegt. Die Düsseldorfer Richter untersagten nunmehr dem Bundesverband, „für Presse-Grossisten in Deutschland einheitliche Grosso-Konditionen u.a. mit Verlagen zu vereinbaren”, da dies einen Rabatt- und Konditionenwettbewerb verhindere. Sie folgten damit der Argumentation des Bauer-Verlages für Wettbewerbsfreiheit. Bauer will mit Grossisten einzeln über Preise, Vertriebs- und Verkaufsbedingungen verhandeln. Das Düsseldorfer Gericht erklärte nun, die Presse-Grossisten hätten ausdrücklich nicht die Aufgabe, zur Erhaltung der Pressevielfalt Zeitungen und Zeitschriften „ohne Rücksicht auf privatwirtschaftliche Gesichtspunkte an den stationären Einzelhandel zu vertreiben”. Und sie hätten damit auch nicht die Verpflichtung, „unrentable“ Presseerzeugnisse zu vermarkten.
„Das Urteil ist für unseren Berufsstand und die Printbranche insgesamt sehr enttäuschend”, kommentiert der 1. Vorsitzende des Bundesverbandes Presse-Grosso Frank Nolte den Ausgang des Berufungsverfahrens. Bleibt es bei der Entscheidung, „wird es künftig keine bundeseinheitliche Konditionentabelle mehr geben”, was den Marktzugang für kleine und mittlere Verlage sowie für Titel mit kleinen und mittleren Auflagen deutlich erschweren dürfte, heißt es in einer Pressemitteilung. Das Urteil berücksichtige offensichtlich die Zielsetzung der Neuregelung des § 30 Abs. 2a des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen nicht ausreichend. Der Gesetzgeber habe damit die Voraussetzung geschaffen, dass Branchenvereinbarungen, die den diskriminierungsfreien und flächendeckenden Pressesortimentsvertrieb an den Einzelhandel regeln, kartellrechtlich weiter möglich bleiben.
Das Oberlandesgericht hat überraschend die Revision zum Bundesgerichtshof nicht unmittelbar zugelassen. Dagegen werde er das Rechtsmittel der Nichtzulassungsbeschwerde einlegen, kündigte der Bundesverband Presse-Grosso an.

Presse-Grosso
Im Bundesverband Presse-Grosso e.V sind 44 von 59 Grosso-Unternehmen organisiert. Die Grossisten beliefern täglich rund 116.000 Einzelhändler mit Presse und beschäftigen ca. 13.000 Mitarbeiter (inkl. Tochter- und Fremdunternehmen). Der Branchenumsatz liegt bei 2,4 Milliarden Euro.

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Haltestelle verpasst

Der digitale Omnibus der EU droht Grundrechte zu verwässern. Er enthalte eine Reihe technischer Änderungen an digitalen Rechtsvorschriften, die ausgewählt worden seien, um „Unternehmen, öffentlichen Verwaltungen und Bürgern gleichermaßen Soforthilfe zu bieten und die Wettbewerbsfähigkeit zu fördern,“ schrieb die EU- Kommission im Dezember vergangenen Jahres.
mehr »

Serien gegen Diktatur und Faschismus

Die Series Mania in Lille ist wohl eines der wichtigsten Serienfestivals weltweit. In diesem Jahr fiel auf: Viele der der neuesten Produktionen befassten sich mit den Themen Totalitarismus und Unterdrückung – vermutlich auch eine Reaktion auf das, was viele Menschen im Moment bewegt.
mehr »

Neues Mediengesetz für MV tritt in Kraft

Privates Lokal- und Regionalfernsehen steht unter hohem wirtschaftlichen Druck. Sinkende Werbeerlöse, steigende Kosten, fortschreitende Digitalisierung und veränderte Mediennutzung machen ihnen zu schaffen. In mehreren Bundesländern wird bereits seit längerem kommerzielles Lokal-TV mit Steuergeldern gefördert, um Medienvielfalt zu sichern. Auf diesen Weg setzt jetzt auch Mecklenburg-Vorpommern.
mehr »

BPK: Umstrittene Mitgliedschaft

Sachlich, an Tatsachen orientiert und fair – diesen Anspruch erhebt die Bundespressekonferenz (BPK), der Verein der Hauptstadtpresse, für die Berichterstattung ihrer Mitglieder. Parallelmedien haben dort dennoch einen Fuß in der Tür. Und werden damit normalisiert.
mehr »