Vor dem Hamburger Arbeitsgericht hat der Springer-Verlag mit seiner Wahlanfechtung der Betriebsratswahl in Hamburg vom vergangenen März in der ersten Runde Erfolg (GZ16 BV 5/10): Die Kammer 16 erklärt die Wahl für ungültig, denn es sei „gegen wesentliche Vorschriften des Wahlverfahrens verstoßen worden.“ Der gewählte Betriebsrat sei „bei Berücksichtigung der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer zu groß.“ Streitpunkt ist die in den Wählerlisten angeführte Zahl der Wahlberechtigten. Wie schon bei den Wahlen 2002 und 2006 hatte der Wahlvorstand auch die festen Freien, also die Freien, die fest in die Produktion integriert sind und hausintern über eigene Telefonnummern und Mail-Anschriften verfügen, in die Liste aufgenommen. Damit lag die Zahl der Wahlberechtigten über 2000, ein 19köpfiger Betriebsrat mit fünf Freistellungen wurde gewählt. Unter 2000 wären im BR nur 17 Mitglieder mit vier Freistellungen. – Der Betriebsrat hat die zugelassene Beschwerde vor dem Landesarbeitsgericht eingereicht. „Und wichtig ist“, so BR-Vorsitzende Inge Bocionek: „Zwar hat das Arbeitsgericht die Wahl für ungültig, aber nicht für nichtig erklärt.“ Das bedeute: Bis zum rechtskräftigen Abschluss des Wahlanfechtungsverfahrens bleibt der gewählte Betriebsrat im Amt.