Betriebsratswahl bei Springer Hamburg ungültig

Vor dem Hamburger Arbeitsgericht hat der Springer-Verlag mit seiner Wahlanfechtung der Betriebsratswahl in Hamburg vom vergangenen März in der ersten Runde Erfolg (GZ16 BV 5/10): Die Kammer 16 erklärt die Wahl für ungültig, denn es sei „gegen wesentliche Vorschriften des Wahlverfahrens verstoßen worden.“ Der gewählte Betriebsrat sei „bei Berücksichtigung der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer zu groß.“ Streitpunkt ist die in den Wählerlisten angeführte Zahl der Wahlberechtigten. Wie schon bei den Wahlen 2002 und 2006 hatte der Wahlvorstand auch die festen Freien, also die Freien, die fest in die Produktion integriert sind und hausintern über eigene Telefonnummern und Mail-Anschriften verfügen, in die Liste aufgenommen. Damit lag die Zahl der Wahlberechtigten über 2000, ein 19köpfiger Betriebsrat mit fünf Freistellungen wurde gewählt. Unter 2000 wären im BR nur 17 Mitglieder mit vier Freistellungen. – Der Betriebsrat hat die zugelassene Beschwerde vor dem Landesarbeitsgericht eingereicht. „Und wichtig ist“, so BR-Vorsitzende Inge Bocionek: „Zwar hat das Arbeitsgericht die Wahl für ungültig, aber nicht für nichtig erklärt.“ Das bedeute: Bis zum rechtskräftigen Abschluss des Wahlanfechtungsverfahrens bleibt der gewählte Betriebsrat im Amt.

 

Weitere aktuelle Beiträge

Berichten über LSBTIQ-Themen

Wenn queere Menschen (Lesben, Schwule, Bisexuelle sowie trans und inter Menschen) Beiträge über sich in Zeitungen lesen oder im Fernsehen gucken, kommen sie manchmal aus dem Staunen nicht heraus. Egal ob Boulevard, Qualitätspresse oder Nachrichtenagenturen: Regelmäßig gibt es Schlagzeilen über das „Homosexuellen-Milieu“ und ungelenke Formulierungen wie „Homosexuelle und Lesben“ oder „bekennende Bisexuelle“ und „Menschen im falschen Körper“. Ein kollegialer Leitfaden zeigt, wie es besser geht.
mehr »

Wie ähnlich ist presseähnlich?

Der Intendant des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR), Ralf Ludwig, erwartet, dass es für die öffentlich-rechtlichen Sender künftig schwerer werde, insbesondere jüngere Zielgruppen online zu erreichen. Grund dafür sei die „Schärfung des sogenannten Verbots der Presseähnlichkeit“, sagte Ludwig Ende Mai im Medienausschuss des sächsischen Landtags.
mehr »

ARD-Nachrichtentag: Mehr Transparenz

Nachrichten sind das Herz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Sie sollen gut recherchiert und aufbereitet sein, sollen verständlich Ereignisse vermitteln und einordnen. Beim ARD-Nachrichtentag am 5. Juni gab es einen offenen Einblick, wie das eigentlich geschieht. Teilnehmende bekommen Einblicke in den journalistischen Alltag und erfahren den Wert unabhängiger Nachrichten in Hörfunk, Fernsehen und Social Media.
mehr »

Altersversorgung für Filmschaffende

Zusammen mit der Schauspielgewerkschaft BFFS und dem Tarifpartner Produktionsallianz hat ver.di einen Tarifvertrag für eine branchenweite betriebliche Altersversorgung für Filmschaffende in Film- und Serienproduktionen abgeschlossen. Für die etwa 25.000 auf Projektdauer beschäftigten Film- und Fernsehschaffenden vor und hinter der Kamera wird die neue tarifliche Altersvorsorge ab Juli 2025 starten.
mehr »