Betrugsszenarien

Nicht jeder scheint mit dem Fulltimejob einer verantwortlichen Redakteurin für den Bereich Fernsehfilm bei einer ARD-Anstalt voll ausgelastet zu sein, auch das legt der Fall Doris Heinze nah: Nach bisherigem Sachstand hat die langjährige NDR-Fernsehspielchefin über Jahre ausreichend Zeit gefunden, ihrem eigenen Haus eigene Drehbücher und Treatments unter diversen Pseudonymen unterzujubeln.

Seit die Süddeutsche Zeitung den Fall Ende August publik machte, wird im Tagesrhythmus scheibchenweise mehr und mehr zugegeben. Selbst ob sich hinter dem Pseudonym „Niklas Becker“ tatsächlich, wie bislang behauptet, Heinzes Ehemann oder doch wieder sie selbst verbirgt, ist mittlerweile fraglich. Immerhin beim Motiv sieht man jetzt klarer: Zumindest teilweise geht es ganz schnöde ums liebe Geld. Hätte Heinze – was ihr laut NDR ohne weiteres möglich war – die Drehbücher unter eigenem Namen verfasst, hätte sie laut ARD-Haushonorar-Regel nur die Hälfte bekommen. Die Fernsehspielchefin hat den NDR betrogen – und damit den Gebührenzahler.

Im Fall Heinze geht es aber um mehr. Heinze hat auch die Zuschauer, die Kunst betrogen. Für künstlerische Arbeit ist ein hoher Grad an Unabhängigkeit unerlässlich. Kreatives Schaffen braucht Freiräume. Beides hat Heinze schamlos ausgenutzt und zusätzlich ihr Standing in der Branche offenbar als Druck- und Drohmittel gegen diejenigen in die Waagschale geworfen, die kritische Fragen gestellt haben.

Natürlich hat es ein Geschmäckle, wenn es hinterher mal wieder alle schon immer gewusst oder wenigstens geahnt haben. Gerade in diesem Geschäft mit der Kreativität kommt es aber vor allem auf persönliche Geschmäcker, Ansprüche, Qualitätsdefinitionen und auch gute Kontakte an, damit aus einer Idee ein Drehbuch und aus dem Drehbuch ein Film wird. Die Macht ist dabei ungleich verteilt: Sie liegt bei den Großredakteuren wie Heinze – und bei einigen wenigen großen Produzenten. Und: Man kennt sich in dieser Branche sehr gut. Auch deshalb hat die aktuelle Empörung bei diversen ARD-Granden, warum denn nie jemand vorher Zweifel angemeldet habe, etwas naiv-rührendes. Dass sie so leise vorgetragen wird, zeigt, dass die hohen Herren das auch selbst wissen.

Hinter dem Fall Heinze steckt System. Es gilt für die ganze Branche, für Private wie Öffentlich-Rechtliche. Es ist überall möglich. Dass die ARD-Verantwortlichen trotzdem nicht einmal Handlungsbedarf für ihren Verbund erkennen wollen, ist pures Hinhalten. Es wird sich spätestens dann rächen, wenn aus dem Fall Heinze ein Tatort ARD geworden ist.

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

ZDF textet nur noch in Ausnahmefällen

Seit Dezember 2025 gilt der Reformstaatsvertrag zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Damit haben die Bundesländer die Vorgaben für die Sender verschärft, ihre Online-Angebote nicht presseähnlich zu gestalten. Eine Textberichterstattung erfordert seitdem, mit wenigen Ausnahmen, einen aktuellen Sendungsbezug. Das ZDF reagierte auf den erhöhten Bewegtbild-Bedarf mit strukturellen Änderungen.
mehr »

dju: Journalistischen Schutz verteidigen

Die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di kritisiert den am heutigen Mittwoch vom Bundeskabinett verabschiedeten Entwurf zur Reform des Nachrichtendienstrechts. Der Entwurf senkt die Hürden für die Überwachung journalistischer Kommunikation und schwächt zugleich die Kontrolle der Nachrichtendienste.
mehr »

Drei Fragen: Altersversorgung von Filmschaffenden

Für alle Beschäftigten vor und hinter der Kamera soll ab Beginn des Jahres 2027 einheitlich die tarifvertragliche betriebliche Altersversorgung gelten. Dafür hat die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) zusammen mit der Produktionsallianz und der Schauspielgewerkschaft BFFS die Allgemeinverbindlichkeit beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) beantragt.
mehr »

Altersvorsorge für Filmschaffende

Für jede fiktionale Filmproduktion, die als Kinofilm, Film und Serie im Fernsehen oder in Streamingdiensten erscheint, soll für alle Beschäftigte vor und hinter der Kamera ab Beginn des Jahres 2027 einheitlich die tarifvertragliche betriebliche Altersversorgung für Filmschaffende gelten. Der dazu für die Branche vereinbarte Tarifvertrag besteht bereits seit gut einem Jahr.
mehr »