Die CDU-Abgeordneten von Sachsen-Anhalt wollen gegen eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags stimmen, kündigte Fraktionschef Siegfried Borgwardt am Mittwoch in Magdeburg an. Diese Entscheidung sei ein fatales Signal für die öffentlich-rechtlichen Anstalten und richte sich gegen den verfassungsrechtlich festgestellten Anspruch auf bedarfsgerechte Finanzierung, kritisierte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Christoph Schmitz.
Bereits im März wurde die Erhöhung des Rundfunkbeitrags von der Ministerpräsidentenkonferenz einvernehmlich beschlossen. Im Juni wurde der Staatsvertrag unterschrieben, der eine Beitragsanhebung um 86 Cent von 17,50 Euro auf 18,36 Euro vorsieht. Damit er in Kraft treten kann, müssen alle 16 Länderparlamente zustimmen. Die meisten von ihnen haben das bereits getan oder ein positives Votum signalisiert. Allein in Sachsen-Anhalt hat nunmehr die CDU ihre Ablehnung bekräftigt und steht damit an der Seite der sachsen-anhaltinischen AfD, die seit langem gegen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk mobilmacht. Die beiden Fraktionen verfügen zusammen über mehr als die Hälfte der Stimmen im Landesparlament. Mitte Dezember soll abgestimmt werden
„Die CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt täte gut daran, sich an der Vereinbarung der Ministerpräsidenten zu orientieren und sich nicht mit den Rechtspopulisten gemein zu machen, die gegen eine Erhöhung des Beitrags agitieren“, betont Christoph Schmitz. In Anbetracht der im Juni 2021 anstehenden Landtagswahlen könne die CDU-Fraktion an Glaubwürdigkeit verlieren. Die Folge ihrer Entscheidung wäre eine nicht auskömmliche Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Ein starker öffentlich-rechtlicher Rundfunk mit umfassendem Kultur- und Programmauftrag sei als Garant verlässlicher und gründlich recherchierter Informationen eine Säule der Demokratie in der Gesellschaft, so Schmitz.
Rundfunkfreiheit muss bestehen bleiben
Gerade in Zeiten der Corona-Pandemie stelle der öffentlich-rechtliche Rundfunk für die Bürgerinnen und Bürger eine Quelle vertrauenswürdiger Informationen dar und wirke so aktiv gegen die Verbreitung von Verschwörungstheorien und Fake News. „Die Programmautonomie der Rundfunkanstalten, die durch die Rundfunkfreiheit geschützt ist, darf nicht von der Entscheidung der CDU-Fraktion in Sachsen-Anhalt, die auf Reformforderungen basiert, berührt werden“, warnte Schmitz.
Auch ein im Juni veröffentlichtes und von ver.di in Auftrag gegebenes Gutachten des Medienrechtlers Jan Christopher Kalbhenn unterstreicht den Wert des öffentlich-rechtliche Rundfunks für die Demokratie, insbesondere während der Coronakrise.