E-Pressespiegel ohne Urhebernachfrage

Pressespiegel von Unternehmen, Verbänden und Institutionen, die einzelne Artikel aus Zeitungen wiedergeben, sind nach § 49 Urheberrechtsgesetz zulässig. Eine Zustimmung des Urhebers ist nicht erforderlich, aber eine Lizenzierung durch die VG Wort.

Anders sieht es aus, wenn diese Pressespiegel von Dritten erstellt und gegen Entgelt vertrieben werden – zumindest wenn sie elektronisch gespeichert oder per E-Mail übermittelt werden.

Das hat das Kammergericht Berlin nach dreijährigem Rechtsstreit am 30. April 2004 entschieden (Az.: 5 U 98/02). Geklagt hatte die Verlagsgruppe Handelsblatt gegen die in Berlin ansässige Deutsche Medienbeobachtungs-Agentur. Diese Firma hatte unter dem Label „Der Ausschnitt“ Pressespiegel mit Artikeln aus „Handelsblatt“ und „Wirtschaftswoche“ im Auftrag erstellt und per E-Mail oder Fax an ihre Kunden versandt. Dem aktuellen Urteil liegt nach Information des Düsseldorfer Rechtsanwalts Axel Pelzer bereits die Urheberrechtsnovelle von September 2003 zu Grunde. Das Kammergericht hat die Übertragung von Artikeln per E-Mail sowie die Speicherung der Daten beim Empfänger als Vervielfältigungen im Sinne des § 16 UrhG gewertet. Dafür sei aber für jeden Artikel die Genehmigung des Rechteinhabers notwendig.

Das Gericht entschied außerdem, dass Artikel aus Zeitschriften nicht unter das „Pressespiegelprivileg“ (§ 49 UrhG) fallen, da sie nicht – jedenfalls nicht ausschließlich – „tagesaktuellen Interessen“ dienen. Freuen dürfte sich über das Berliner Urteil besonders die Presse-Monitor GmbH der Verleger, die dadurch quasi ein deutsches Monopol für elektronische Pressespiegel erhält.

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Urheberrecht: ChatGPT-Urteil ist Anfang

Ein Präzedenzfall ist das Urteil im Rechtsstreit zwischen der Verwertungsgesellschaft Gema und dem KI-Unternehmen OpenAI vom 11. November 2025 sicherlich. Aber abgesehen von einem zu erwartenden längeren Instanzenweg stellt sich auch die Frage, wie sich die gesamte Kreativwirtschaft gegen die ungefragte Nutzung von geistigem Eigentum wehren kann.
mehr »

Initiative: KI besser nutzbar machen

Der Dominanz der globalen Big-Tech-Konzerne etwas entgegensetzen – das ist das Ziel einer Initiative, bei der hierzulande zum ersten Mal öffentlich-rechtliche und private Medienanbieter zusammenarbeiten. Sie wollen mit weiteren Partnern, vor allem aus dem Forschungsbereich, ein dezentrales, KI-integriertes Datenökosystem entwickeln. Dadurch soll die digitale Souveränität und Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Medienstandorts gestärkt werden.
mehr »

Anteil von Frauen in Führung sinkt

Nach Jahren positiver Entwicklung sinkt der Anteil von Frauen in Führungspositionen im Journalismus das zweite Jahr in Folge. Der Verein Pro Quote hat eine neue Studie erstellt. Besonders abgeschlagen sind demnach Regionalzeitungen und Onlinemedien, mit Anteilen von knapp 20 Prozent und darunter. Aber auch im öffentlichen Rundfunk sind zum Teil unter ein Drittel des Spitzenpersonals weiblich.
mehr »

Unsicherheit in der Medienlandschaft

Künstliche Intelligenz (KI) und ihre Auswirkungen auf die Medienbranche wurden auch bei des diesjährigen Münchner Medientagen intensiv diskutiert. Besonders groß sind die Herausforderungen für Online-Redaktionen. Im Zentrum der Veranstaltung  mit 5000 Besucher*innen, mehr als 350 Referent*innen aus Medienwirtschaft und -politik, Kultur, Wissenschaft und Gesellschaft, stand allerdings die Frage, wie Tech-Konzerne reguliert werden sollten.
mehr »