KARLSRUHE. Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass es sich bei einer Film-DVD gegenüber einer herkömmlicher Videokassette hinsichtlich der Vermarktung nicht um eine „neue Nutzungsart“ (§ 31 Abs. 4 Urheberrechtsgesetz) handelt.
Die Verkürzung des Urteils vom 19. Mai 2005 (Az.: I ZR 285/02) auf die Aussage „DVD ist keine neue Nutzungsart“ ist allerdings falsch, denn im BGH-Urteil geht es nur um die umfassende Nutzungsrechtsübertragung beim Film hinsichtlich der Videozweitauswertung. Dem BGH zufolge reichen bloße technische Neuerungen, die eine neue Verwendungsform kennzeichnen nicht aus, um eine neue Nutzungsart anzunehmen. Erforderlich ist eine wirtschaftlich eigenständige Verwendungsform. Daran fehlt es nach BGH-Meinung bei der DVD-Zweitauswertung von Spielfilmen. Es sei abzusehen, dass die DVD auf längere Sicht die herkömmliche Videokassette ersetzen wird.
Geklagt hatte der Filmarchitekt des 1980/81 produzierten Spielfilms „Der Zauberberg“ nach dem Roman von Thomas Mann. Weil das Oberlandesgericht München sich nicht mit seinem Einwand auseinander gesetzt hatte, sein Urheberrecht werde auch durch die auf der DVD wiedergegebene Dokumentation „100 Tage auf dem Zauberberg“ verletzt, hob der BGH das Berufungsurteil auf und verwies die Sache an das OLG München zur Prüfung zurück.
lü