30.000 Bürger erheben Verfassungsbeschwerde
Die vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung initiierte Verfassungsbeschwerde gegen die sechsmonatige Speicherung aller Verbindungsdaten ist am 31. Dezember beim Bundesverfassungsgericht eingereicht worden. In der 150-seitigen Beschwerdeschrift wird auch beantragt, die Datensammlung wegen „offensichtlicher Verfassungswidrigkeit“ durch eine einstweilige Anordnung sofort auszusetzen. Erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik haben rund 30.000 Menschen einen Rechtsanwalt mit einer Verfassungsbeschwerde beauftragt. Der Arbeitskreis veröffentlicht zugleich Empfehlungen zum Schutz vor der seit dem 1. Januar 2008 geltenden „Totalprotokollierung der Telekommunikation“.
Die dju in ver.di unterstützt nachdrücklich den Gang nach Karlsruhe. Da Gewerkschaften und Verbände sich nicht an der Beschwerde beteiligen können, haben sich ihr die Mitglieder des dju-Bundesvorstands persönlich angeschlossen.
In Bezug auf den Eilantrag auf sofortige Außerkraftsetzung des Gesetzes, wäre es hilfreich, dem Bundesverfassungsgericht konkrete Auswirkungen der begonnenen Protokollierung zu berichten. Wer seit Jahresbeginn Störungen in seiner beruflichen Kommunikation oder andere negative Auswirkungen beobachtet hat, sollte diese umgehend dem AK Vorratsdatenspeicherung mitteilen. (P.Breyer@vorratsdatenspeicherung.de)