Mangelhafter Quellenschutz in der EU

Der Sitz der EU-Kommission in Brüssel. Foto: 123rf

Die EU-Kommission hat bereits im vergangenen Jahr einen Vorschlag für den European Media Freedom Act (EMFA) vorgelegt. Neben der redaktionellen Unabhängigkeit soll das Gesetz auch den Quellenschutz und das Redaktionsgeheimnis regeln. Doch dabei bleibt es vage. Ein Medienbündnis, zu dem auch die dju in ver.di gehört, kritisiert nun in einem Positionspapier die unzureichenden Schutzmechanismen und fordert gesetzliche Nachbesserungen.

Ziel des EMFA ist der europaweite Schutz der Medienfreiheit und des Medienpluralismus. Der Schutz journalistischer Quellen soll vereinheitlicht und weiter gestärkt werden. So ist es in den Entwürfen auch vorgesehen. Das Bündnis aus Gewerkschaften, Sendern und Medienvertretungen kritisiert jedoch, dass weder der Entwurf der Kommission vom 16. September 2022 noch der jüngste Entwurf des Rats vom 11. April 2023 diesen Ansprüchen genügten. Vielmehr seien sie in wesentlichen Teilen unklar und fielen teils deutlich hinter das bestehende deutsche Schutzniveau und das der Europäische Menschenrechtskonvention zurück.

Für einheitlichen Quellenschutz

Auch wenn es national striktere Regelungen geben kann, reicht das kaum aus. Gerade internationale Kooperationen von Medien und Journalist*innen, etwa bei gemeinsamen Rechercheprojekte wie z.B. bei den Panama-Papers oder den Pandora-Papers benötigen einen einheitlichen Schutz. In solchen Fällen hilft ein Schutz nur in einem Mitgliedstaat nicht, wenn ein anderes Land Zugriff auf Rechercheergebnisse oder gar journalistische Quellen ermöglicht.

Das Medienbündnis fordert die Bundesregierung, die Bundesländer als Verhandlungsführer im Rat und die Europäischen Institutionen daher auf, sich im Rahmen des weiteren Gesetzgebungsprozesses für einen verbesserten Schutz journalistischen Arbeitens und insbesondere den Schutz journalistischer Quellen einzusetzen:

Der Schutz müsse sich auf alle Institutionen und Personen erstrecken, die professionell journalistisch tätig seien: Sowohl öffentlich-rechtliche und private Medienunternehmen und ihre Beschäftigten als auch auf freie Journalist*innen. Der Schutz müsse das Redaktionsgeheimnis insgesamt umfassen, also auch selbstrecherchiertes Material und Redaktionsräume schützen. Insbesondere der Quellenschutz sei zu stärken. In den publizistischen Quellenschutz darf laut Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) nur aufgrund eines Beschlusses durch eine*n Richter*in oder eines unabhängigen Kontrollorgans erfolgen. Gerade im Bereich des Quellenschutzes sei ein solcher vorlaufender Schutz durch Verfahrensabsicherungen unerlässlich. Es reiche nicht aus, zur Überprüfung bloße „objektive Institutionen“ vorzusehen.

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Neues Mediengesetz für MV tritt in Kraft

Privates Lokal- und Regionalfernsehen steht unter hohem wirtschaftlichen Druck. Sinkende Werbeerlöse, steigende Kosten, fortschreitende Digitalisierung und veränderte Mediennutzung machen ihnen zu schaffen. In mehreren Bundesländern wird bereits seit längerem kommerzielles Lokal-TV mit Steuergeldern gefördert, um Medienvielfalt zu sichern. Auf diesen Weg setzt jetzt auch Mecklenburg-Vorpommern.
mehr »

Filmtipp: Friedas Fall

Angeklagt war eine Mutter, schuldig war die Gesellschaft: Das historische Justizdrama „Friedas Fall“ von Maria Brendle schildert den authentischen Prozess gegen eine Schneiderin aus St. Gallen, die vor 120 Jahren ihr Kind getötet hat. Eine gesellschaftlichen Auseinandersetzung über Recht und Gerechtigkeit.
mehr »

BPK: Umstrittene Mitgliedschaft

Sachlich, an Tatsachen orientiert und fair – diesen Anspruch erhebt die Bundespressekonferenz (BPK), der Verein der Hauptstadtpresse, für die Berichterstattung ihrer Mitglieder. Parallelmedien haben dort dennoch einen Fuß in der Tür. Und werden damit normalisiert.
mehr »

Kämpferischer Auftakt im ÖRR

In politisch umkämpften Zeiten beginnen auch im ÖRR die Tarifverhandlungen. Ver.di ruft die Hamburger Beschäftigten beim NDR daher heute zum Warnstreik auf. Er beginnt am Dienstag und endet am Mittwoch um 1.30 Uhr. Seit Februar läuft der Tarifkonflikt um die Gehälter, Honorare und Ausbildungsvergütungen der rund 5.000 festen und freien NDR-Beschäftigten.
mehr »