Mehr Schutz für Journalisten

Der Deutsche Presserat appelliert in seiner Sitzung am 3. März an die Bundesministerin der Justiz, ihren Referentenentwurf zur Änderung der Regelungen für Strafermittlungsmaßnahmen zu überarbeiten. Der dort behandelte §160a der Strafprozessordnung muss umfassender als bislang Journalisten vor Ermittlungsmaßnahmen schützen. Die Plenumsmitglieder unterstreichen das Anliegen der Medienverbände, die Journalisten in den Personenkreis der geschützten Berufsgeheimnisträger aufzunehmen.
Der aktuelle Entwurf des Bundesjustizministeriums sieht vor, dass der Kreis der dort erfassten Berufsgeheimnisträger auf Rechtsanwälte ausgeweitet werden soll. Ermittlungsmaßnahmen gegen Berufsgeheimnisträger sind danach im Umfang ihres Zeugnisverweigerungsrechtes unzulässig. Dahingegen bleiben Ermittlungsmaßnahmen gegen Journalisten zulässig, wenn das Strafverfolgungsinteresse gegenüber dem Informantenschutz überwiegt. Der Presserat begrüßt die geplante Erweiterung des Personenkreises auf Rechtsanwälte, fordert aber gleichzeitig, dass zukünftig auch Journalisten von dem umfassenden Schutz profitieren sollten.
Es reiche nicht aus, im Umfang ihres Zeugnisverweigerungsrechts zu verbieten, die Wohnräume von Journalisten zu überwachen oder deren Papiere zu beschlagnahmen, wenn andere Ermittlungsmaßnahmen im Bereich der Kommunikation möglich blieben. Diese Situation führt aus Sicht des Presserats dazu, dass der Informantenschutz nicht gewährleistet werden kann. Die vertrauliche Kommunikation zwischen Informanten und Medien ist bedeutender Bestandteil der journalistischen Arbeit, die von der Pressefreiheit geschützt wird. „Die Presse erfüllt in der Demokratie die wichtige Aufgabe, Missstände an die Öffentlichkeit zu bringen. Die Einschränkung der Recherchefreiheit ist eine potentielle Gefahr für die Demokratie“, sagt Bernd Hilder, Sprecher des Deutschen Presserats.

 www.presserat.de

Weitere aktuelle Beiträge

Digitalabgabe könnte Schieflage ausgleichen

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt die vom Staatsminister Wolfram Weimer geäußerten Pläne für eine Digitalabgabe, die Big-Tech-Unternehmen mit digitalen Plattformdiensten in Deutschland zu entrichten hätten. Wie unter anderem der Spiegel berichtet, überlegt die Bundesregierung, eine Digitalabgabe einzuführen. Diese könnte Unternehmen wie Google und Meta dazu verpflichten, einen festen Prozentsatz ihrer Werbeeinnahmen abzuführen.
mehr »

Gleichstellungsbeauftragte im ÖRR stärken

Das Bekenntnis zur Gleichstellung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk zeigt sich unter anderem im Vorhandensein von Gleichstellungsbeauftragten. Grundlage ist die jeweils entsprechende gesetzliche Regelung der Bundesländer, in denen die Sender angesiedelt sind. Gleichstellungsbeauftragte sollen nach dem Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG), die Beschäftigten vor Benachteiligungen aufgrund ihres Geschlechtes zu schützen und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz durchzusetzen.
mehr »

Safer reporting: Schutzkodex auf der re:publica

Das gesellschaftliche Klima ist eines der ganz großen Themen auf der diesjährigen Digitalmesse re:publica in Berlin. Auch Journalist*innen sind zunehmend Hass und Bedrohungen ausgesetzt – bei der Recherche, auf Demos oder in sozialen Medien. Das gefährdet nicht nur die Betroffenen, sondern auch die Pressefreiheit insgesamt.  Dagegen hilft der Schutzkodex.
mehr »

Die ganz große Verweigerung

Der  öffentlich-rechtliche Rundfunk war schon immer Hassobjekt der Rechten. Auf politischer Ebene wollen sie ihn abschaffen, am Stammtisch wird gegen ARD und ZDF gehetzt. In Sozialen Medien oder in Chatgruppen geht es richtig zur Sache. Dort treffen sich sogenannte Rundfunkverweigerer. Ralf Hohlfeld und Vivian Stamer beschäftigen sich an der Uni Passau mit den Bereichen Journalistik und Strategische Kommunikation. Für ihre Studie haben sich die beiden auf die Suche nach sogenannten Rundfunkverweigerern gemacht.
mehr »