EU-Verfahren um Rundfunkgebühren in Deutschland abgeschlossen
Eigentlich müsste die EU-Kommission das duale Rundfunksystem in Deutschland lieben: Es erschafft ähnlich wie die Brüsseler Bürokratie Wortungetüme wie „Rundfunkänderungsstaatsverträge“, kreiert beamtete Arbeitsbereiche namens „Kinder- und Jugendmedienschutz“ und verfügt über so schöne Institutionen wie ganz eigene Kommissionen wahlweise „zur Ermittlung des Finanzbedarfs der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten“ (KEF) oder auch „zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich“ (KEK).
Doch weit gefehlt: Weil die EU-Kommission die deutsche Rundfunkgebühr seit Jahren als möglicherweise unerlaubte Beihilfe beargwöhnt, wurden seit bald fünf Jahren in den Länder-Staatskanzleien, Sender-Justiziaten – aber auch bei der Morgenluft witternden Privatfunklobby, Überstunden geschruppt.
Am Ende haben nach eigenen Bekundungen mal wieder alle Seiten gewonnen: Die Rundfunkgebühr für die öffentlich-rechtlichen Sender ist nach der Sicht der EU-Kommission zwar eine Beihilfe, aber immerhin eine begründbare – und das öffentlich-rechtliche System damit für‘s Erste aus dem Schneider.
Die Bundesländer frohlocken, weil sie in Brüssel noch einmal die nach EU-Sicht ziemlich verschrobene Konstruktion des dualen Systems deutscher Prägung durchgeboxt haben. Ob sie dabei allerdings tatsächlich Verständnis für die förderal-staatsferne Rundfunksverfassung erheischen konnten oder eher die Tatsache, dass Deutschland zum Januar 2007 die EU-Ratspräsidentschaft übernahm, eine segensreiche Rolle spielte, sei mal dahin gestellt. Ein vollumfängliches Beanstandungsverfahren Brüssel vs. Berlin hätte auf jeden Fall etwas sehr misslich ausgesehen.
Und natürlich sieht sich auch der Verband der privaten Rundfunkveranstalter VPRT als Sieger: Er hatte durch seine Beschwerden in Brüssel das Beihilfeverfahren seit 2003 maßgeblich befeuert, von einem „Freispruch auf Bewährung“ spricht nun VPRT-Präsident Jürgen Doetz. Damit keine Missverständnisse aufkommen, macht Doetz auch gleich klar, dass er nur zu gerne den Bewährungshelfer spielt und peinlich genau auf die Umsetzung der umfänglichen Arbeitsliste achten wird, die die Ministerpräsidenten ihren Anstalten aus Brüssel mitgebracht haben.
Mehr Transparenz
Machen wir uns also nichts vor: Der einzige wahre Sieger in diesem Systemvergleich heißt Brüssel und er stand, wenig verwunderlich, schon von vornherein fest. Deutsche Rundfunkpolitik für beide Bereiche des dualen Systems wird in Zukunft noch enger an den Maßstäben der EU gemessen und wird nach deren Vorgaben funktionieren müssen.
Das muss nicht von vornherein schlecht sein: Die nun in den nächsten zwei Jahren in einem Rundfunkänderungsstaatsvertrag umzusetzenden EU-Auflagen sind sogar geeignet, dem öffentlich-rechtlichen System in einem Bereich auf die Beine zu helfen, in dem ARD wie ZDF in jüngster Zeit nicht eben glücklich agierten: Es geht um Transparenz, die klare Trennung von gebührenfinanzierter Aufgabe und kommerziellen Aktivitäten – und damit um ein hohes Gut des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, um Glaubwürdigkeit jenseits von „heute“ und „tagesschau“. Hier hat vor allem das ZDF, bei dem beispielsweise die Werbezeitenvermarkter immer noch in-house und nicht bei einem klar vom gebührenfinanzierten Teil der Anstalt getrennten Tochterunternehmen organisiert sind, Nachholbedarf. Die ARD hat hier ihre Hausaufgaben schon in den vergangenen Jahren gemacht, ist vor bösen Überraschungen nicht gefeit – wie gerade wieder bei der Telefilm Saar des Saarländischen Rundfunks zu sehen: Die derzeit die ARD führende Landesrundfunkanstalt hat den Geschäftsführer ihrer Produktions-Tochterfirma wegen Betrugsverdachts in die Wüste geschickt. Doch die Zeche zahlt vermutlich auch hier wieder der Gebührenzahler.
Insgesamt können ARD, ZDF & Co. mit dem Brüsseler Ergebnis zufrieden sein: Die Digitalkanäle sind – wenn auch beschränkt auf jeweils drei für ARD und ZDF – zulässig, die Deckelung der Online-Ausgaben abgeschafft, die 10-Pozent-Quote für Sportberichterstattung bereitet in der Praxis keine Probleme.
Dass der Maßnahmenkatalog auch die Kompetenzen der Rundfunk- bzw. Fernsehräte stärkt, ist erst recht positiv. Allerdings ist hier der Einwand einiger öffentlich-rechtlicher Granden ernst zu nehmen, die darauf hinweisen, dass die quasi ehrenamtliche Gremientätigkeit wohl nur im Ausnahmefall die dafür notwendigen Kenntnisse und Kompetenzen hervorbringt. Hier sind die Gremien gefordert, sich über den nun notwendigen Quantensprung Gedanken zu machen. Vielleicht führt ja auch hier die neue Macht zu einer dringend gebotenen Neujustierung der Selbstkontrolle durch die Medienpolitik. Wenn sich selbst die von ARD-Programmdirektor Günter Struve gern als „Urmutter aller Öffentlich-Rechtlichen“ apostrophierte BBC mit dem BBC-Trust neue, zukunftsfähige Strukturen geschaffen hat – nicht auszudenken, wenn die BBC auch hier noch einmal zum Vorbild für Deutschland würde.
Die Krux der EU-Bedingungen liegen also weniger im Detail, als im Grundsätzlichen: Etwas simpel formuliert hat Brüssel nichts gegen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, als vielmehr gegen die durch das Staatsferne-Gebot in Deutschland notwendigen Kapriolen. Mit anderen Ländern wie Frankreich oder Großbritannien, in denen der staatliche Einfluss auf das öffentlich-rechtliche System viel konkreter und vor allem einfacher geregelt ist, tut man sich bei der Kommission wesentlich leichter.