Öffentliche Gelder für Privatsender?

ProSiebenSat.1 will mit einer „Medienordnung 4.0“ das Gebührensystem revolutionieren

Wenn sich die Privatsender in der Vergangenheit zum Thema Rundfunkgebühren geäußert haben, ging es meist um die Werbung bei ARD und ZDF oder die Einschränkung der öffentlich-rechtlichen Sendervielfalt. Nun hat sich ProSiebenSat.1-Vorstand Conrad Albert mit einem Vorschlag zur Wort gemeldet, den es in der gut dreißigjährigen Geschichte des deutschen Privatfernsehens in dieser Form noch nicht gegeben hat.

Der Manager fordert einen Gebührenanteil für die kommerziellen Sender. Albert begründet seinen Vorstoß mit dem nicht ganz unberechtigten Hinweis, junge Zuschauer_innen nähmen die Angebote von ARD und ZDF kaum noch wahr. Weil Sender wie ProSieben „die Grundversorgung vor allem in jungen Segmenten de facto mitübernehmen, finden wir es sachgerecht, dass diese Inhalte aus öffentlichen Mitteln finanziert oder mitfinanziert werden.“ Das klingt zwar wie ein typisches Sommerlochthema oder gar ein verspäteter Aprilscherz, aber Albert meint es ernst. Ihm schwebt gar ein regelrechter „Systemwechsel“ vor: „Die öffentliche Finanzierung darf sich nicht länger an der Institution fest machen, sondern am Inhalt.“

Selbst ein flüchtiger Blick ins ProSieben-Programm zeigt jedoch, dass es da nicht viel zu fördern gibt. Das Angebot besteht größtenteils aus stundenlangen Aneinanderreihungen amerikanischer Comedy-Serien wie „The Big Bang Theory“ oder „Two and a Half Men“, und das keineswegs nur in der Sommerpause. Allerdings denkt Albert bei seiner Forderung nach Förderung vor allem an sogenannte Public Service-Inhalte, also „gesellschaftlich relevante Inhalte, die demokratie- und vielfaltstiftend wirken.“ Auch in dieser Hinsicht hat ProSieben indes nicht viel zu bieten; mit viel Wohlwollen würde die Beschreibung allenfalls auf das Wissensmagazin „Galileo“ zutreffen. Die wegen des übertriebenen Schlankheitsideals umstrittene Castingshow „Germany’s Next Topmodel“ hingegen dürfte kaum eine Anerkennung als „Grundversorgung“ bekommen.

Als Instanz, die über die Unterstützung konkreter Sendungen entscheiden könne, bringt der ProSiebenSat.1-Manager die Landesmedienanstalten ins Spiel. Sollte Albert mit seinem Vorstoß in den Kreisen der für solche Fragen zuständigen Rundfunkkommission der Länder Gehör finden, käme auf die Aufsichtsbehörden der Privatsender viel Arbeit zu: „RTL aktuell“ wäre vermutlich förderwürdig, aber was ist mit den überwiegend aus bunten Meldungen bestehenden „RTL2 News“? Selbst ein Kabel-1-Format wie „Achtung Abzocke – Urlaubsbetrügern auf der Spur“ könnte eine gewisse Relevanz für sich beanspruchen, von Magazinen wie „stern TV“ (RTL) oder „akte 20.17“ (Sat.1) ganz zu schweigen, selbst wenn es sich bei den Beiträgen oft um Rot- oder Blaulichtreportagen handelt.

Albert hat bei seinem durchaus bedenkenswerten Vorstoß allerdings einen entscheidenden Fehler gemacht: Er hat mit Zahlen argumentiert, die nicht korrekt sind. ARD und ZDF haben seine Behauptung, nur fünf Prozent ihrer Zuschauer seien unter 30 Jahre alt, umgehend als falsch entlarvt. Gleiches gilt für seine Behauptung, die ProSieben-Nachrichten erreichten mehr Zuschauer zwischen 14 und 29 Jahren als „heute“ und „Tagesschau“ zusammen; die beiden Sendungen haben im Gegenteil fast doppelt so viel junges Publikum.

Die RTL-Mediengruppe hat Alberts Vorstoß übrigens bereits eine Absage erteilt, aber würde das Geld vermutlich trotzdem nehmen, wenn es welches gäbe; schließlich umfasst der Entwurf des Managers jedes Medienhaus, das gesellschaftlich relevante Inhalte liefere. Denkt man die Idee zu Ende, müssten dann allerdings auch Zeitungs- und Zeitschriftenverlage in den Genuss der Förderung kommen.

 

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