Presse-Grosso gesetzlich regeln

Der Konflikt zwischen dem Bundesverband Presse-Grosso (BVPG) und der Bauer Media Group konnte auch während des dritten Runden Tisches im Bundeswirtschaftsministerium Mitte September nicht beigelegt werden. Die Berichterstatter der Regierungsfraktionen hatten daraufhin erklärt, sich nunmehr für eine gesetzliche Sicherung des Pressevertriebssystems Grosso einzusetzen. Dazu würden sie „zügig“ einen gemeinsamen Änderungsantrag zur 8. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) einbringen. Während BVPG und Verlegerverbände diesen Schritt begrüßten, kam von der Bauer Media Group heftige Kritik. Geschäftsführer Andreas Schoo erklärte, dass eine „Zementierung des Status Quo“ den Pressevertrieb in Deutschland nicht zukunftsfähig machen würde. Er plädierte für „konkrete Reformen“. Hintergrund ist ein Rechtsstreit, in dem der Bauer-Verlag Anfang des Jahres vor dem Landgericht Köln Recht bekam. Danach dürfe der BVPG nicht mehr stellvertretend für seine Mitglieder einheitliche Konditionen aushandeln, da dies gegen das Kartellrecht verstoße, erklärte das Gericht. Bauer wollte auf dieser Grundlage mit den Pressegrossisten einzeln verhandeln. (M 1 und 2 / 2012) Der BVPG ging in Berufung. Der Streit vor Gericht dauert an.

 

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