Sauber abgezockt

Betrug beim Kinderkanal wirft ein schlechtes Licht auf die gesamte Branche

Im Programm hat sich nichts geändert. Morgens verkündet das gutgelaunte Kikanichen nach wie vor sein fröhliches „Dibedibedab“, abends grummelt in Endlosschleife ungerührt Bernd das Brot vor sich hin. Dabei rumort es hinter den Kulissen des Kinderkanals wie selten zuvor bei einem öffentlich-rechtlichen Sender. Vor dem Landgericht Erfurt muss sich der ehemalige Herstellungsleiter K. wegen Millionenbetrugs verantworten.


Bestechlichkeit und Untreue in 48 besonders schweren Fällen werden dem einstigen Mann aus der Kika-Führungsspitze vorgeworfen. Das Urteil wird Anfang Juli (nach Redaktionsschluss) erwartet. Berücksichtigt im Verfahren gegen K. wurden allerdings nur jene Rechnungen in Höhe von insgesamt 4,6 Millionen Euro, die seit 2005 ohne Gegenleistung an Produktionsfirmen erstellt worden sind. Die früheren Betrugsfälle sind verjährt. Schon am ersten Verhandlungstag, am 6. Juni, hatte K. ein umfassendes Geständnis abgelegt. Als Erklärung für seine Spielsucht führte er neben der eigenen Überforderung auch das „raue“ Arbeitsklima an; der Umgang sei „brutal“ gewesen. Der 43jährige versicherte, dass außer ihm niemand beim Sender von den Scheingeschäften gewusst habe. Insgesamt waren im Verlauf von zehn Jahren unter Federführung des Angeklagten 8,2 Millionen Euro unterschlagen worden. Kaum vorstellbar, dass das bei einem jährlichen Etat von 38 Millionen Euro niemandem aufgefallen ist.
Aber das hat man sich bei früheren ARD-Affären auch schon gefragt. Erst die Schleichwerbung in Produktionen der Bavaria („Marienhof“), dann die Betrügereien der Sportchefs Jürgen Emig (HR) und Wilfried Mohren (MDR), schließlich die Affäre um NDR-Fernsehspielchefin Doris J. Heinze: In frappierender Regelmäßigkeit kommen neue Skandale ans Licht. Jedes Mal wird beteuert, es handele sich um Einzelfälle. Doch die Kontrollmechanismen scheinen weitere Betrügereien nicht verhindern zu können. Der Kinderkanal zum Beispiel ist durch die Landesrechnungshöfe von Thüringen und Rheinland-Pfalz bis 2008 sechs Jahre lang geprüft worden. Untersuchungen durch die Revisionen von HR und ZDF ergaben ebenfalls keine Auffälligkeiten.
Das System K. funktionierte ganz einfach, und wäre es nicht dank der Selbstanzeige seines Komplizen aufgeflogen, die beiden würden vermutlich auch weiterhin ungestört kassieren. K.s Partner war Geschäftsführer der Berliner Produktionsfirma Koppfilm. Er hat gestanden, den Kika gemeinsam mit K. um 6,7 Millionen Euro betrogen zu haben: Der Sender musste Rechnungen für Internetauftritte, Animationen und grafische Arbeiten begleichen, deren Leistungen nie erbracht worden sind. Auf ähnliche Weise hat K. sich offenbar weitere 1,5 Millionen gemeinsam mit anderen Firmen erschlichen. Die Ermittlungen gegen den ehemaligen Geschäftsführer der Produktionsfirma sind abgeschlossen. Nach Angaben der Erfurter Staatsanwaltschaft wird der Prozess zeitnah eröffnet.

Millionen für Glückspiel

Das Geld hielt bei K. allerdings nie lange vor: Er war notorischer Glücksspieler, und angeblich wusste man das auch beim Sender. So heißt es zum Beispiel laut Spiegel in einer von Intendant Markus Schächter unterzeichneten Vorlage für den Verwaltungsrat des ZDF, die Information über die Glücksspielleidenschaft K.s habe „nachweislich die Leitungsebene des Kika erreicht.“ Es hätte daher Veranlassung bestanden, den „fundierten Gerüchten“ nachzugehen – ein Frontalangriff gegen Frank Beckmann. Der war von 2000 bis 2008 Programmgeschäftsführer des Kindersenders, ist seit zweieinhalb Jahren Fernsehdirektor des NDR und weist die Anschuldigungen von sich. Nach der Spielleidenschaft des Herstellungsleiters gefragt, antwortet Beckmann in einem Interview mit dem NDR-Medienmagazin „Zapp“, er habe „in keinster Weise einen Verdacht schöpfen können. Für mich war das ein Mann, auf den man sich verlassen konnte.“
ZDF-Eigengewächs Beckmann, der für das Kinderfernsehen der Mainzer unter anderem die Nachrichtensendung „logo“ moderiert hat, ist Ende 1997 als Leiter der Eigenproduktion zum Kinderkanal gekommen. Der Sender hatte im Januar jenes Jahres den Betrieb aufgenommen; K. gehörte zu den Pionieren, die den Kika aufgebaut haben. Die im Dezember 2010 ans Licht gekommenen Betrügereien K.s seien für ihn „völlig unvorstellbar“ gewesen. Dass ihm die Unregelmäßigkeiten verborgen geblieben sind, begründet Beckmann mit der vielerorts üblichen Aufgabenteilung: Er selbst war für die Inhalte zuständig, K. kümmerte sich um die Finanzfragen; vor allem um die eigenen. Beobachter verweisen auf Gerüchte, die via „Flurfunk“ die Runde gemacht hätten. Neben der angeblich „ausgeprägten Spielleidenschaft“ K.s sei auch die Rede von einer luxuriösen Urlaubsreise gewesen, einer großen Wohnung in Berlin, einer größeren Erbschaft. Womöglich ist das ganze Ausmaß des Skandals noch gar nicht bekannt: Mitarbeiter des Thüringer Landeskriminalamtes haben diverse Wohnungen und Firmen untersucht, eine davon ein angeblich renommiertes Baden-Badener Trickfilmunternehmen. K. soll noch mit mindestens vier weiteren Firmen Scheingeschäfte abgewickelt haben. Die Staatsanwaltschaft ermittelt noch gegen 11 Personen, sechs Geschäftsführer und fünf KiKa-Mitarbeiter. Beim MDR musste in Folge des Skandals Verwaltungsdirektor Holger Tanhäuser seinen Hut nehmen, Kika-Programmgeschäftsführer Steffen Kottkamp erhielt eine Abmahnung.
Die Allianz der deutschen Film- und Fernsehproduzenten nutzt die Aufdeckung der jahrelangen Betrügereien, um eine alte Forderung zu wiederholen: Schon seit Jahren verlangt der Interessensverband eine detaillierte Auskunft über den genauen Umfang der öffentlich-rechtlichen Auftragsproduktionsmittel. In anderen Ländern, sagt ein der Allianz nahestehender Experte für Medienrecht, „ist die Transparenz viel größer, dort müssen die Sender Auskunft darüber geben, mit welchen Produktionsfirmen sie welche Umsätze machen. In Deutschland gibt es diese Vorschrift nicht. Die Intransparenz der deutschen Produktionsbranche sucht weltweit ihresgleichen.“ Die Hinweise der ARD-Mitglieder und des ZDF auf den Binnenpluralismus und die Kontrolle durch ihre Gremien lässt der Jurist nicht gelten: weil sich „deren Mitglieder in der Regel mit dem Sender solidarisieren.“ Fast naheliegend sei daher „die Vermutung, dass dieser Mangel an Transparenz auch gewisse Tendenzen der Mauschelei nach zieht.“ Ob der Kika-Skandal nicht möglich gewesen wäre, ist Spekulation, aber er hätte wohl zumindest nicht diese Ausmaße angenommen, denn: „Mehr Transparenz würde auch dazu führen, dass sich die Firmen gegenseitig stärker auf die Finger schauen.“
Quer durch alle Sender ist man sich allerdings in der Einschätzung einig, dass Missbrauch nie zu hundert Prozent auszuschließen sei, „sonst wäre die Welt ja frei von Verbrechen und Vergehen“, meint ZDF-Sprecher Walter Kehr: „Das gilt im Geschäftsleben wie im Straßenverkehr.“ Frank Beckmann vergleicht den Kika-Betrug mit dem Fall Heinze, deren Mauscheleien im Sender ja angeblich auch niemandem aufgefallen sind: „Doris Heinze hat eine besondere Vertrauensstellung genossen, da hat man natürlich Entscheidungsspielräume. Der Betrug hat so reibungslos funktioniert, weil sie Komplizen in Produktionsfirmen hatte, die die Prozesse weiter verschleiert haben.“ Auch Beckmann ist überzeugt, es könne keine absolute Sicherheit geben: „Wenn jemand betrügen will, wenn jemand Regeln bricht und seine Vertrauensposition ausnutzt, wenn er dann auch noch Mitwisser und Mittäter hat, dann wird man einen Betrug nicht hundertprozentig verhindern können. Bei der Produktion von Fernsehfilmen gilt dasselbe wie auch sonst im Leben: Es muss ein gewisses Grundvertrauen geben.“ Ganz ähnlich äußerte sich MDR-Intendant Udo Reiter über den Kika-Herstellungsleiter: „Wenn jemand in einer solchen Position kriminelle Energie entwickelt, wird es gefährlich. Er missbraucht dann das Vertrauen, das man für seine Leitungsaufgabe in ihn gesetzt hat.“
Nach praktisch jeder Affäre haben alle Sender ihre Transparenzregeln überprüft und zum Teil verschärft. Wichtigste Sicherheitsvorkehrung ist das Vier-Augen-Prinzip, das beim Kika-Betrug systematisch ausgehebelt worden ist. ZDF-Sprecher Walter Kehr erklärt es so: „Grundsätzlich müssen die Genehmigungsstränge einer Auftragserteilung und der späteren sachlich-richtig-Zeichnung für die erbrachte Leistung sowie die Zahlungsanweisung voneinander strikt getrennt sein. Natürlich darf der Genehmiger nicht im Abhängigkeitsverhältnis zum Auftragserteilenden stehen.“ Die Zahlungsanweisung erfolge erst, wenn ein Auftrag „korrekt und vollständig ausgeführt worden ist.“

Richtlinien für Offenlegung

Beim SWR hat laut Sprecher Wolfgang Utz eine Überprüfung nach dem Kika-Skandal zu der Einschätzung geführt, „dass wir eine hohe Regelungsdichte und -kontrolle erreicht haben, die nur mit erheblicher krimineller Intensität und das Zusammenwirken mehrerer Beteiligter durchbrochen werden kann.“ Das laufende Controlling „in den Direktionen, in der Hauptabteilung Finanzen und der Hauptabteilung Personal, Honorare und Unternehmensentwicklung gewährleistet, dass Auffälligkeiten zwischen Plan-Soll und Ist-Aufwendungen sichtbar werden.“ Das Alleinzeichnungsrecht gilt beim SWR nur für Beträge bis 25.000 Euro, beim Bayerischen Rundfunk gar nur bis 5.000 Euro.
Der BR hat sich nach Angaben von Sendersprecher Christian Nitsche bereits im Rahmen der „Marienhof“-Affäre intensiv mit dem Thema Korruption befasst und zusätzliche, nach eigener Ansicht beispielhafte Maßnahmen ergriffen, etwa die Anpassung der Beschaffungsordnung, Richtlinien für Offenlegung von Interessenskonflikten sowie einen verbindlichen Verhaltenskodex, der die Mitarbeiter zu einem integren Verhalten verpflichtet und Korruption jeglicher Ausprägung verhindern soll. In diesem werden Themen wie Nebentätigkeiten, Annahme von Geschenken oder die Verpflichtung von Angehörigen genau beschrieben, ebenso die grundsätzliche Gültigkeit des Vier-Augen-Prinzips. Erst kürzlich wurde neben einem Antikorruptionsbeauftragten auch die Stelle eines Ombudsmanns eingeführt, der Informationen über Korruptionsverdacht entgegen nimmt. Beim BR setzt man aus Gründen der Korruptionsprävention zudem nicht bloß auf vier, sondern auf viele Augen. Für nachträgliche Änderungen in Projektplänen zum Beispiel sind gleich sechs Unterschriften erforderlich.
Beim WDR gab es laut Unternehmenssprecherin Gudrun Hindersin „schon vor der Aufdeckung des ‚Falls Heinze’ umfangreiche Vorschriften in Programm- und Dienstanweisungen für den Umgang mit Personen und Programmverantwortung. Aus unserer Sicht wäre ein vergleichbarer Fall im WDR kaum vorstellbar gewesen.“ Auch beim Kölner Sender sind Unabhängigkeit, Glaubwürdigkeit und Integrität in einem Verhaltenskodex geregelt; einen Korruptionsbeauftragten und einen Ombudsmann gibt es hier bereits seit 2007.
Nach Meinung von Reinhold Kopp und Lutz Steffens gehen die öffentlich-rechtlichen Maßnahmen jedoch nicht weit genug. In einem Beitrag für epd medien werfen die Juristen dem MDR „gravierende Organisationsmängel im Risikomanagement und im internen Kontrollsystem“ vor. Delegation von Verantwortung und Kontrolle von Prozessen seien nicht abgestimmt gewesen. Kopp und Steffens vergleichen die Rolle des Verwaltungsrats in einem öffentlich-rechtlichen Sender mit jener des Aufsichtsrats in einer Kapitalgesellschaft. Zu den Aufgaben gehöre daher „die umfassende Überwachung des internen Kontrollsystems, des dazu gehörenden internen Revisionssystems und des Risikomanagementsystems“. Korruptionsvorsorge „in gefahrgeneigten Geschäftsfeldern“ sei dabei ein Kernbestandteil. Den entschuldigenden Hinweis auf die neben- oder ehrenamtliche Tätigkeit der Verwaltungsratsmitglieder lassen die Anwälte nicht gelten: Die Übernahme eines solchen Mandats setze entsprechende Sachkunde voraus, „also die Mindestkenntnisse allgemeiner, wirtschaftlicher, organisatorischer und rechtlicher Art“, die erforderlich seien, um die anfallenden Geschäftsvorgänge „auch ohne fremde Hilfe zu verstehen und sachgerecht beurteilen zu können.“ In dieser Hinsicht hätten die Gremien der ARD-Sender „sichtlich Nachholbedarf“. Wenig Vertrauen haben die Juristen offenbar auch in die interne Aufklärung; vergleichbare Fälle würden bei privaten Unternehmen durchgängig von externen Kanzleien untersucht. Dem eng verbundenen Netzwerk aus Sendern, Produktionszulieferern, Förderungsinstitutionen und Werbepartnern, schließen Kopp und Steffen, würde es ohnehin gut tun, wenn unabhängige Experten „einen Blick auf die Geschäftsprozesse werfen würden.“

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