Schmierenstück um Rundfunkfreiheit

Portrait von Günter Herkel

Günter Herkel lebt in Berlin und arbeitet als freier Medienjournalist für Branchenmagazine in Print und Rundfunk.
Foto: Jan-Timo Schaube

Ein „schwarzer Tag für die Mediengeschichte in Deutschland“. So qualifiziert Malu Dreyer, Vorsitzende der Rundfunkkommission der Länder, das vorläufige Scheitern des Rundfunkänderungsstaatsvertrags an der Blockadepolitik Sachsen-Anhalts. Wohl wahr. Mit dem trostlosen Kneifen des schwachen Ministerpräsidenten Reiner Haseloff vor einer Mehrheit seiner eigenen Fraktion geht die dortige Kenia-Koalition keinesfalls „gefestigt aus der Krise hervor“. Als vermeintliches „Bollwerk gegen rechts“ gestartet, unterwirft sie sich im Kampf um die Rundfunkfreiheit den Rechtsextremen. Denn die einzige Gewinnerin bei diesem schier endlosen Schmierenstück ist die AfD.

Ein halbes Jahr vor den Landtagswahlen scheitert die überfällige moderate Anhebung des Rundfunkbeitrags faktisch an einer schwarz-braunen Mehrheit. Nach der kaum zehn Monate zurückliegenden Wahl-Farce in Thüringen ein weiterer propagandistischer Erfolg einer Partei, deren rundfunkpolitische Strategie längst nicht bei einer finanziellen Knebelung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks endet. „AfD statt ARD!“ heißt die Losung. Den Rechten geht es um eine Abschaffung des Systems. Qualitätsjournalismus, der regelmäßig über ihre Parteispendenskandale und Flügelkämpfe berichtet und ihre völkische Propaganda entlarvt, ist ihnen ein Dorn im Auge. Dass offenbar ein bündnisbereiter Teil der CDU-Fraktion sie aus machtpolitischem Kalkül unterstützt, sollte bei der Führung der Bundespartei die Alarmglocken schrillen lassen. Der befürchtete „Dammbruch“ rückt näher.

ARD, ZDF und Deutschlandradio bleibt nun nur noch die Klage beim Bundesverfassungsgericht. Ihre Chancen, dort per Eilantrag auf dem Wege einer Einstweiligen Verfügung die Erhöhung des Beitrags zum 1. Januar 2021 durchzusetzen, stehen nicht schlecht. Es gibt einen Präzedenzfall: 2004 hatten die Ministerpräsidenten den von der unabhängigen KEF (Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten) errechneten Erhöhungsbedarf von 1,09 Euro auf 88 Cent zurückstutzen wollen. Die Sender klagten in Karlsruhe und bekamen Recht. Schon damals argumentierten die Verfassungshüter in ihrem Urteil, die Festsetzung der Rundfunkgebühr müsse „frei von medienpolitischen Zwecksetzungen“ erfolgen. Der Gesetzgeber habe jede Abweichung von der Empfehlung der KEF „nachvollziehbar zu begründen“. Das gelte auch für die Frage, „inwiefern die vorgesehene Gebühr ihrer Höhe nach die Rundfunkzahler unangemessen belastet“.

Dem ist aus heutiger Sicht wenig hinzuzufügen. Dass monatlich 86 Cent mehr die Beitragszahler*innen Sachsen-Anhalts in schwerste materielle Not stürzen würden, lässt sich leicht als Heuchelei zurückweisen. Auch der Verweis auf die Corona-bedingte Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation geht ins Leere. Schließlich gibt es eine Reihe von Befreiungstatbeständen für sozial Schwache und für Kleinbetriebe. Umgekehrt wird ein Schuh draus: Gerade das vor dem Hintergrund der Pandemie gesteigerte Informationsbedürfnis der Bevölkerung ist ein gutes Argument für die seit elf Jahren erste Erhöhung des Rundfunkbeitrags. Eine Kernaussage auch in dem unlängst von ver.di vorgelegten Gutachten über „Die bedarfsgerechte Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks“.

Apropos Heuchelei alias Scheinheiligkeit: Ohne öffentliche Debatte wird es eine Diätenerhöhung in Sachsen-Anhalt geben. Ab 1. Juli erhalten die Landtagsabgeordneten 241 Euro monatlich mehr. Der Bund der Steuerzahler kritisiert die Erhöhung. Denn seit dem Jahr 2014 sind damit die Diäten der Landtagsabgeordneten um 26,1 Prozent gestiegen. Zudem sei die automatische Steigerung der Abgeordnetendiäten in der gegenwärtigen Situation das absolut falsche Signal. „Durch die Auswirkungen der Corona-Krise fürchten viele Selbständige um ihre Existenz, Arbeitnehmer fürchten den Verlust ihres Arbeitsplatzes. Es darf nicht mal der Anschein erweckt werden, dass die Abgeordneten sich jetzt selbst besserstellen wollen, als die Vielzahl der von der Krise hart betroffenen Bürger“, so der Bund der Steuerzahler.

Fazit: Das opportunistische Zurückweichen Haseloffs, das Zurückziehen des Staatsvertrags und die Forderung nach Nachverhandlungen der Länder sind ein Frontalangriff auf das öffentlich-rechtliche Rundfunksystem. Es wird Zeit, dass die Verfassungshüter mal wieder Klartext sprechen. Die Verteidigung der Rundfunkfreiheit ist allemal wichtiger als die gefährlichen machtpolitischen Ränkespiele einiger Provinzpolitiker.

 

 

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