Suchdienst: Deep-Links auf Presseartikel zulässig

Deep-Links auf Presseartikel verletzen weder das Urheberrecht noch sind sie wettbewerbswidrig. Das hat der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in einem Urteil vom 17. Juli 2003 (Az.: I ZR 259/00) entschieden. Eine Unterlassungsklage der Verlagsgruppe Holtzbrinck gegen die Betreiber des Internet-Suchdienstes „Paperboy“ wurde – wie schon in der Vorinstanz – abgewiesen.

Der mittlerweile eingestellte Suchdienst (online sind derzeit noch „Paperball“ und „paperazzi.de“) hatte eine Vielzahl von im Internet verfügbaren Zeitungen und Zeitschriften auf tagesaktuelle Informationen ausgewertet. Internetnutzer erhielten auf Anfrage kostenlos Auflistungen der Veröffentlichungen, die ihren Suchworten entsprachen, auf der „Paperboy“-Homepage oder per E-Mail zugeschickt. Sie bestanden jeweils aus Stichworten, Satzteilen und einzelne Sätzen aus den Veröffentlichungen sowie so genannten Deep-Links, also Hyperlinks, die nicht auf die Internet-Startseite (Homepage) des Informationsanbieters, sondern unmittelbar auf die betreffende Webseite mit der Veröffentlichung führen.

Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs verletzt der Suchdienst damit keine Rechte des klagenden Verlages. Mit den Hyperlinks, die den unmittelbaren Aufruf von Artikeln ermöglichen, hätte „Paperboy“ keine Nutzungshandlungen im Sinne des Urheberrechts vorgenommen, sondern nur den Zugriff auf öffentlich im Internet zugängliche Dateien erleichtert, die jeder Nutzer auch ohne Hyperlink unmittelbar durch Eingabe der genauen Internetadresse (URL – Uniform Resource Locator), aufrufen könne. Dadurch würden die Leistungen des Websitebetreibers auch nicht unlauter ausgebeutet, auch wenn ihm dadurch Einnahmen für die Werbung auf den Startseiten entgingen.

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Breiter Protest für Rundfunkfinanzierung

Anlässlich der Konferenz der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten (MPK) in Leipzig fordert ver.di die Fortführung des Reformdiskurses über die Zukunft öffentlich-rechtlicher Medienangebote und über die Strukturen der Rundfunkanstalten. Die notwendige Debatte darf die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten jedoch nicht daran hindern, ihren vom Bundesverfassungsgericht zuletzt im Jahr 2021 klargestellten Auftrag auszuführen: Sie müssen im Konsens die verfassungsmäßige Rundfunkfinanzierung freigeben.
mehr »

Games: Welcome to Planet B

Die Bürgermeisterin muss sich entscheiden: Soll zuerst ein Frühwarnsystem vor Springfluten eingerichtet oder neue Möglichkeiten zum Schutz vor Hitze geplant werden? Und sollen diese neuen Schutzmaßnahmen besonders günstig oder lieber besonders nachhaltig sein? Was wie Realpolitik klingt ist ein Computerspiel. Denn immer mehr Games setzten sich auch mit Umweltthemen auseinander.
mehr »

Der Rotstift beim Kinderfernsehen

ARD und ZDF halten es nicht für sinnvoll, wenn die Bundesländer im Reformstaatsvertrag einen fixen Abschalttermin für das lineare Programmangebot des Kinderkanals KiKa festlegen. Die lineare Verbreitung zu beenden, sei „erst dann sachgerecht, wenn die weit überwiegende Nutzung eines Angebots non-linear erfolgt“, erklärten ARD und ZDF gemeinsam auf Nachfrage. „KiKA bleibt gerade für Familien mit kleinen Kindern eine geschätzte Vertrauensmarke, die den Tag linear ritualisiert, strukturiert und medienpädagogisch begleitet.“
mehr »

Neue Perspektiven für Klimajournalismus

Besondere Zeiten brauchen einen besonderen Journalismus – ein Motto, dass das im Juli gelaunchte deutschsprachige Medienprojekt „Neue Zukunft“ nicht aus werbestrategischen Gründen ausgegeben hat. Die Klimakrise und die Klimagerechtigkeitsbewegung erhalten in vielen Medien der Schweiz, Österreichs und Deutschlands ihrer Meinung nach nicht genügend Aufmerksamkeit. Gerade Gerechtigkeitsfragen erhöhen den Handlungsdruck im Zusammenhang mit den Folgen menschlichen Raubbaus an Ressourcen und Umwelt.
mehr »