Transparenz per Gesetz

Gute Beteiligung in Rheinland-Pfalz – Sendepause in Baden-Württemberg

Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg arbeiten derzeit beide an einem Transparenzgesetz, das den Zugang zu Verwaltungsinformationen vereinfachen soll. Doch während die rot-grüne Landesregierung unter Malu Dreyer dafür einen breiten öffentlichen Beteiligungsprozess mit klarem Zeitplan nutzt, kommt das Projekt ausgerechnet im grün-rot regierten Baden-Württemberg nicht voran.

Foto: / Karikatur: Gerhard Mester

Baden-Württemberg gehört zu den fünf verbliebenen Bundesländern ohne Informationsfreiheitsgesetz. Es gibt somit im Südwesten keinen allgemeinen Anspruch der Bürger und der Journalisten, Zugang zu Akten der Verwaltung zu erhalten. Zwar können sich die Medienvertreter auf das Landespressegesetz berufen. Doch dem kommt die Pressestelle in der Regel durch eine mündliche Auskunft am Telefon nach, nicht durch Akteneinsicht oder Zusendung von Kopien. Die Einführung eines Informationsfreiheitsgesetzes ist im Koalitionsvertrag in Baden-Württemberg verankert. Aber vier Jahre später liegt noch nicht mal ein Referentenentwurf als Diskussionsgrundlage vor – und der Sprecher des SPD-geführten Innenministeriums wagt auch keine Prognose, wann sein Haus etwas präsentieren kann. Es sieht daher so aus, als ließen sich die Grünen, die eigentlich mit dem Versprechen von Transparenz und Bürgerbeteiligung angetreten sind, von einem eher unwilligen Koalitionspartner ausbremsen. Mittlerweile wird es daher immer fraglicher, ob ein so weitreichendes Reformprojekt in dieser Legislaturperiode, die in einem Jahr endet, überhaupt noch abgeschlossen werden kann.
Dabei sind die Grünen den Gegnern der Transparenz im Südwesten schon sehr weit entgegen gekommen – zu weit, wie Journalistenorganisationen und Bürgerrechtsverbände finden: Die Eckpunkte der Landesregierung für einen Gesetzentwurf fallen eher restriktiv aus. Sie enthalten breite Ausnahmeklauseln, etwa zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen, die absolut gesetzt werden, ohne Abwägung mit dem öffentlichen Interesse, wie es eigentlich Standard ist. Auch die Selbstverwaltungsorgane der Wirtschaft und die Landesbanken sollen pauschal ausgeklammert werden. Durch die Möglichkeit für die Kommunen, kostendeckende Gebühren zu erheben, wird der Verwaltung nach diesen Plänen zudem ein Weg eröffnet, unliebsame Fragesteller mit der Gebührenkeule abzuschrecken. Vor allem aber sollen die aktiven Veröffentlichungspflichten, die die Behörden zwingen, von sich aus Unterlagen ins Netz zu stellen, so schwach geregelt werden, dass der Nutzen gering sein dürfte.
Wie man ein Transparenzgesetz auch anders auf den Weg bringen kann, demonstriert zeitgleich Rheinland-Pfalz. Dort gibt es zwar schon ein Informationsfreiheitsgesetz. Aber es hat Schwächen und wird nun in der Koalition mit den Grünen zu einem Transparenzgesetz in Anlehnung an die fortschrittlichen Regelungen in Hamburg weiterentwickelt. Ähnlich wie im Norden sollen bald auch in Rheinland-Pfalz viele Informationen der Verwaltung automatisch in einem Transparenzregister im Internet veröffentlicht werden, zum Beispiel alle Verträge der öffentlichen Hand sowie Gutachten und Studien. „Die Entscheidungen von Politik und Verwaltung sollen nachvollziehbarer werden. Dadurch verbessert die Landesregierung die Möglichkeiten zum Mitreden und Mitgestalten“, versprach Ministerpräsidentin Dreyer beim Start eines breit angelegten Beteiligungsverfahrens zur Gesetzeseinführung. Alle Bürger und Verbände können den Referentenentwurf online nachlesen und auf einer eigenen Plattform kommentieren. Begleitend fanden in den letzten Wochen Bürgeranhörungen und Diskussionsveranstaltungen statt, die auch im Netz dokumentiert sind. Ab Juni sollen sich dann die Parlamentarier mit dem Gesetzentwurf befassen.
Noch weist der Entwurf eine Reihe von Schwächen auf, denn die Kommunen bleiben von der aktiven Veröffentlichungspflicht ausgeklammert und müssen nur auf Antrag ihre Informationen freigeben. Auch die Handwerkskammern blieben nach derzeitigem Stand außen vor, genauso wie der Landesrechnungshof. Ein zivilgesellschaftliches Bündnis aus netzwerk recherche, dju in ver.di und Deutschem Journalistenverband zusammen mit mehreren Bürgerrechtsorganisationen hat daher bereits Nachbesserungen gefordert.
Warum es in Rheinland-Pfalz besser vorangeht als in Baden-Württemberg, hängt sicherlich auch mit dem Engagement auf höchster Ebene zusammen: Ministerpräsidentin Dreyer hat die Transparenzoffensive zu ihrem persönlichen Anliegen gemacht und stellt sich bei den öffentlichen Veranstaltungen der Diskussion. Von ihrem Amtskollegen Winfried Kretschmann hört man bisher wenig zu diesem Thema. Die Gegner der Transparenz, die es in der Verwaltung zahlreich gibt, haben es daher leicht, im Südwesten auf Zeit zu spielen und auf das Ende der Legislaturperiode zu warten.

Mehr zum Thema:

http://www.datenschutz.rlp.de/infofreiheit/
https://netzwerkrecherche.org/blog/informationsfreiheitsgesetz-baden-wuerttemberg-eckpunktepapier-der-landesregierung-laesst-nichts-gutes-ahnen/
http://www.hohenlohe-ungefiltert.de/?p=18819

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Gemeinsam gegen Hassrede im Netz

Das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landesmedienanstalten intensivieren ihre Zusammenarbeit im Kampf gegen Hassrede und strafbare Inhalte im Netz. Ab sofort können alle Medienanstalten in Deutschland Verdachtsfälle von strafrechtlich relevanter Hassrede an die Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet beim Bundeskriminalamt (ZMI BKA) melden. Bereits seit Mai 2022 arbeitet die Landesanstalt für Medien NRW eng mit dem BKA zusammen. Bis heute hat die Medienanstalt NRW knapp 700 Meldungen zugeliefert.
mehr »

Löschen nur bei Falschangaben

Suchmaschinen müssen fragwürdige Artikel nur dann löschen, wenn die Betroffenen Falschangaben belegen können. Dabei sind Google und Co. nicht verpflichtet, selbst in solchen Fällen zu ermitteln und von sich aus auf die Betroffenen zuzugehen. Mit diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 23. Mai eine wichtige Entscheidung zum so genannten Recht auf Vergessenwerden gefällt. Wer sich verleumdet sieht, muss also selbst aktiv werden. 
mehr »

Presserat berät über Döpfner-Leaks

Die Springer-Berichterstattung der vergangenen Wochen beschäftigt den Deutschen Presserat. Gleich zwei Fälle, die im Zusammenhang mit dem Springer-Verlag und der Bild-Zeitung stehen, muss der Presserat auf seiner nächsten Sitzung am 15. Juni 2023 behandeln. Grundlage für die Verfahren sind Beschwerden über die "Berliner Zeitung" und die "Zeit", die beim Presserat eingegangen sind. Beide Publikationen sollen den Pressekodex verletzt haben: Die "Zeit" den Persönlichkeitsschutz und die "Berliner Zeitung" den Informantenschutz.
mehr »

Gesetz zum Schutz von Whistleblowern verabschiedet

Nach dem Bundesstag hat heute auch der Bundesrat das neue Regelwerk zum Whistleblower-Schutz verabschiedet. Damit wurde endlich – nach anderthalbjähriger Verspätung – die Whistleblowing-Richtlinie der EU umgesetzt. Da dieser Schritt überfällig war, wird das sogenannte Hinweisgeberschutzgesetz zwar begrüßt, steht jedoch nach wie vor in der Kritik, da es keinen umfassenden Schutz für Whistleblower beinhaltet. Das Gesetz soll noch im Juni in Kraft treten.
mehr »