Zensur gegen Gewerkschaften

AZ Mainz kippt Kommentar des IG-BAU-Vorsitzenden – Springer-Verlag verweigert IG-Metall-Anzeige

Einen „harmlosen Vorgang“ nennt Chefredakteur Klaus Beck von der „Allgemeinen Zeitung“ in Mainz den Vorgang. Michael Knoche dagegen, Sprecher der Industriegewerkschaft Bauen, Agrar, Umwelt (IG BAU) spricht unverblümt von Zensur.

Der angeblich harmlose Vorgang betrifft einen Gastkommentar, den die Zeitung beim Gewerkschaftsvorsitzenden Klaus Wiesehügel für ihre Wochenendausgabe vom 11. Mai bestellt hatte. Wiesehügel lieferte pünktlich und im vereinbarten Umfang. Doch sein Beitrag mit der Überschrift „Streik ist kein Unglück“ – mit der er übrigens Springers „Bild am Sonntag“ zitierte – erschien nicht in der „Allgemeinen Zeitung“ (AZ). Schuld seien die Warnstreiks von ver.di, behauptete Beck in einem Brief an die IG BAU. Allerdings bestreikte der ver.di-Fachbereich Medien am 10. / 11. Mai gar nicht die AZ. Die Ausrede von Klaus Beck dafür: „Wir mussten zum Wochenende eine Reihe von Beiträgen nachziehen und damit in Kauf nehmen, dass andere geplante Artikel nicht zur Veröffentlichung gelangten“, teilte Beck der Gewerkschaft im schönsten Blähstil mit. Ein bisschen verplaudert sich der Chefredakteur allerdings: „hauptsächlich“ im genannten Zusammenhang sei seine Entscheidung gegen den Beitrag Klaus Wiesehügels gefallen. Was Beck damit unausgesprochen als Nebensache darstellen will, war allerdings intern die eigentliche Hauptsache. „Den können wir so nicht bringen“, war die wirkliche Begründung für den Nicht-Abdruck, wie aus der Redaktion verlautet. „So nicht“ – das bezog sich offenbar auf Aussagen von Klaus Wiesehügel wie Streiks seien „gutes demokratisches Recht und eine angemessene Übung“. Dabei hatte der Gewerkschaftsvorsitzende nicht einmal die Drucker-Streiks ausdrücklich genannt, sondern bezog sich allein auf die Streiks der Metallindustrie und die Lage in der Bauindustrie.

PDS-Vertreter (wie zusätzlich einige der DKP) waren „anstößig“ in einem zweiten Zensur-Fall. Zur Unterstützung der streikenden Kolleginnen und Kollegen wollte die IG Metall Unterelbe ein „Elmshorner Manifest zur Verteidigung des Grundrechts auf Streik und der Gewerkschaftsfreiheit“ veröffentlichen. Zu den Erstunterzeichnern des Manifest gehörten neben Landtagsabgeordneten von SPD und Bündnisgrünen sowie Gewerkschaftern von ver.di und des DGB auch sechs PDS- beziehungsweise DKP-Mitglieder.

Während die „Nordeutsche Rundschau“ und die „taz Hamburg“ das Geld für eine Anzeige kommentarlos kassierten und das Manifest unverändert veröffentlichen, weigerten sich die lokalen Blätter des Springer-Konzerns „Elmshorner Nachrichten“ sowie die Pinneberger Ausgabe des „Hamburger Abendblatts“, die Anzeige mit den PDS- und DKP-Namen zu veröffentlichen. Um überhaupt die Menschen im Unterelbe-Raum über die geplanten Solidaritätskundgebungen der IG Metall (IGM) informieren zu können, ließ IGM-Sekretär Uwe Zabel die zensierte Fassung veröffentlichen.

Springer-Sprecherin Carola Schmidt begründet die Ablehnung der IGM-Anzeige damit, dass der Verlag generell keine Anzeigen der PDS veröffentliche, da diese durch den Verfassungsschutz beobachtet werde (was übrigens – mit der Ausnahme Bayerns – nicht stimmt: Allenfalls Teile der PDS stehen unter Beobachtung). Auf den Einwand, es sei um eine Anzeige der IG Metall gegangen, wendet sie ein, dass aber einige Unterzeichner PDS-Mitglieder seien, folglich die Anzeige zu Recht abgelehnt worden sei. Uwe Zabel von der IGM Unterweser kritisiert den „verfassungswidrigen Eingriff in die Meinungsfreiheit“ und findet für seine Kritik die geschlossene Unterstützung der Geschäftsführer des IGM-Bezirks Küste (der alle norddeutschen Küstenländer mit Ausnahme eines Teils von Niedersachsen umfasst). Bezirksleiter Frank Teichmüller hält dem Axel-Springer-Verlag vor, den Artikel 5 des Grundgesetzes „immer noch nicht“ zu kennen und betont dagegen die demokratische Verfasstheit seiner Organisation. Und: „Wir lassen uns von niemandem vorschreiben, wer Aufrufe der IG Metall unterzeichnen darf und wer nicht.“

 

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