Kein Kommunikationsunfall

Deutsche Bank zu Schadensersatz an Kirch-Erben verurteilt

Kirch-Prozess und kein Ende: Kurz vor Weihnachten verdonnerte das Oberlandesgericht München die Deutsche Bank zur Zahlung von Schadenersatz an die Erben von Leo Kirch. Jetzt will die Bank vor den Bundesgerichtshof ziehen. Es geht um eine Entschädigungssumme in Milliardenhöhe.

Der Medienunternehmer Leo Kirch (vorn) und Rolf Breuer, der ehemalige Vorstandsvorsitzender der Deutschen Bank, vor dem 5. Zivilsenat des Oberlandesgerichts in München (Oberbayern) im März 2011. Foto: dpa / Frank Leonhardt
Der Medienunternehmer Leo Kirch (vorn) und Rolf Breuer, der ehemalige Vorstandsvorsitzender der Deutschen Bank, vor dem 5. Zivilsenat des Oberlandesgerichts in München (Oberbayern) im März 2011. Foto: dpa / Frank Leonhardt

Mehr als zehn Jahre währt der spektakuläre Prozess zwischen dem einst so mächtigen Medienunternehmer und dem größten deutschen Bankhaus. Der Streit geht zurück auf ein längst legendäres Fernsehinterview, das der damalige Bankchef Rolf Breuer am 4. Februar 2002 am Rande des Weltwirtschaftsforums in New York dem Privatsender Bloomberg-TV gegeben hatte. Darin hatte der Banker öffentlich Kirchs Kreditfähigkeit angezweifelt. Wörtlich sagte Breuer: „Was alles man darüber lesen und hören kann, ist ja, dass der Finanzsektor nicht bereit ist, auf unveränderter Basis noch weitere Fremd- oder gar Eigenmittel zur Verfügung zu stellen.“ Ein Satz, der – vom Sender als Flashmeldung über den Nachrichtenticker verbreitet – einen wahren Mediensturm verursachte. Rund zwei Monate später meldete Kirch Konkurs an. Er warf Breuer vor, mit Absicht seine Pleite befördert zu haben. „Erschossen hat mich der Rolf“, sagte Kirch später in einem Interview.
Das Gericht mochte das Verhalten des Bankers nicht als „intellektuelle Fehlleistung“ oder „Kommunikationsunfall“ werten, wie Breuer anfangs beteuerte. Vielmehr sei es offenbar darum gegangen, den Kunden Kirch unter Druck zu setzen. Dies sei auch durch das kurz darauf unterbreitete Angebot an Kirch, sich unter den „Schutzschild“ der Bank zu begeben, bestätigt worden. Offenbar spekulierte die Bank darauf, bei einem Verkauf einzelner Kirch-Firmen selbst hohe Gewinne mitzunehmen. Die Verwertung des Kirch-Imperiums mit ProSieben.Sat.1, Constantin Film und Premiere hätte vermutlich die Kassen mächtig klingeln lassen. Die Justiz wertete die „Schutzschild“-Offerte als sittenwidrige Kundenerpressung. Damit habe Breuer Kirch „vor die Wahl gestellt, den Schutzschild der Bank anzunehmen oder in Konkurs zu gehen“, urteilte das Gericht.
Richter Guido Kotschy sah es als erwiesen an, dass die inkriminierten Äußerungen von Breuer das Ende des Kirch-Konzerns besiegelt hätten. Die exakte Höhe des fälligen Schadenersatzes ließ das Gericht zunächst offen. Sie soll im Laufe dieses Jahres von Gutachtern ermittelt werden. Bereits im November 2012 hatte das Gericht den möglichen Schaden auf zwischen 120 Millionen Euro und 1,5 Milliarden Euro taxiert. Die Kirch-Erben wollen die Deutsche Bank sogar um zwei Milliarden Euro erleichtern.
Dabei schien der Prozess vor einem Jahr bereits mit einer gütlichen Einigung zu enden. Im Februar 2012 hatte Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann – Breuer war bereits 2006 als Aufsichtsratsvorsitzender der Bank zurückgetreten – mit den Kirch-Erben einen Vergleich ausgehandelt. Demnach sollte die Bank 800 Millionen Euro zahlen. Ein Deal, der jedoch am Veto des Bank-Vorstands scheiterte.
Leo Kirch hatte diese Prozesswende nicht mehr erleben können. Er war am 14. Juli 2011 mit 84 Jahren gestorben. Sein Tod markierte das Ende einer fünfzigjährigen Karriere als Medienunternehmer, in der er zum bedeutendsten deutschen Filmhändler aufgestiegen war. Gern kolportiert wird die Geschichte, nach der er 1956 mit geliehenem Geld als ersten Film Fellinis „La Strada“ erwarb. Mit den nacheinander gegründeten Firmen Sirius Film, Beta Film und Taurus Film errichtete er früh ein kleines Imperium zum Vertrieb von Film- und Fernsehprogrammen. Bis in die achtziger Jahre machte der „Pate“ des deutschen Films gute Geschäfte vor allem mit den öffentlich-rechtlichen Anstalten. Speziell das ZDF galt mangels eigener Hollywood-Kontakte lange als Großabnehmer und „Haussender“ Kirchs. Das änderte sich mit dem Aufkommen des Privatfernsehens. 1985 erwarb Kirch einen zehnprozentigen Anteil am Axel Springer Verlag – ein Ausdruck seiner Ambitionen, einen multimedialen Medienkonzern zu errichten. Wenige Jahre später stieg er beim privaten TV-Sender Sat.1 ein, der sich unter seiner Ägide zur lukrativen Senderfamilie ProSiebenSat.1 Media AG entwickelte. Zugleich profilierte Kirch sich als Pionier des deutschen Bezahlfernsehens. Mit „Premiere“ (heute unter dem Namen „Sky“ im Besitz von Rupert Murdoch) und der d-box-Technologie erwarb er faktisch ein Monopol auf dem deutschen Pay-TV-Markt. Senderechte an der Fußball-Bundesliga („ran“ auf Sat.1), an den Fußball-Weltmeisterschaften der Jahre 2002 und 2006 sowie einer direkten Beteiligung an der Formel 1 vergrößerten noch seine starke mediale Machtbasis. Den zehnprozentigen Anteil an Springer erweiterte er im Zuge des Börsengangs Springers auf bis zu 40 Prozent. Im Machtkampf mit dem neuen Springer-Vorstand unter Matthias Döpfner unterlag Kirch allerdings, was seinen Gang in die Insolvenz 2002 beschleunigte.
Im Herbst 2007 feierte Kirch überraschend ein Comeback als Fernsehrechtehändler, als er sich mit seiner Firma Sirius anschickte, die TV-Rechte der Fußball-Bundesliga erneut zu vermarkten. Der bereits firmierte Vertrag mit der Deutschen Fußballliga DFL scheiterte jedoch am Einspruch des Bundeskartellamtes.

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