LinkedIn renoviert Privacy-Einstellungen

Bild: Pixabay

Die europäische Datenschutzgrundverordnung wirft ihre Schatten voraus: Ab Mai 2018 müssen Unternehmen deren Vorgaben umsetzen. Der erst kürzlich erfolgte Relaunch des Business-Netzwerks LinkedIn zeigt, wie sich die Dienste in Sachen „Sicherheit und Datenschutz“ verbessern werden: Übersichtlich und dennoch umfassend können Nutzer_innen jetzt bestimmen, wer was von ihnen sehen darf.

Im Vergleich zu früheren Versionen wirkt der im eigenen Profil- bzw. Kontobereich ganz oben positionierte Menüpunkt „Datenschutz & Einstellungen“ ungewöhnlich. Auch die durchwegs übersichtliche Darstellung hebt sich angenehm von früheren Suche-und-Finde-Missionen ab. War früher beispielsweise der wichtige Unterpunkt „Passwort ändern“ nur durch die Suche zu finden, ist er nun prominent platziert. Möchte man sein Konto löschen oder schließen, ist die dazu gehörende Seite in den meisten sozialen Netzwerken nur schwer zu finden. In der neu überarbeiteten LinkedIn-Organisation ist aber auch das unmittelbar unter „Datenschutz“ zu entdecken.

Unter dem Punkt „Sicherheit“ kann das Einloggen mit einer zweistufigen Überprüfung verbunden werden, wofür die eigene Telefonnummer angegeben werden muss. Das ist vor allem für diejenigen empfehlenswert, die sich oft über öffentliche WLANs in das Netzwerk einloggen. LinkedIn hat damit auf das desaströse Passwort-Leck im letzten Jahr reagiert, bei dem rund 100 Millionen Passwörter abhandenkamen. Nicht zu vernachlässigen ist der Punkt „Apps von Dritten“, unter dem der Nutzer festlegen kann, ob und welche Apps auf die eigenen LinkedIn-Daten zugreifen dürfen. Einmal erteilte Genehmigungen lassen sich umstandslos zurücknehmen.

Der Nutzer hat nun auch sehr umfangreiche Möglichkeiten zu definieren, wer wann auf das eigene Profil und die eigenen Kontakte zugreifen darf. Das eigene Profil kann mit vollem Namen und Bild, mit „privaten Eigenschaften“ wie lediglich der Berufsbezeichnung und einer groben Ortsangabe sowie „anonym“ angezeigt werden. Außerdem lässt sich festlegen, ob man innerhalb von LinkedIn im Privatmodus surfen möchte. Entscheidet man sich für diese Einstellung, schränkt LinkedIn im Gegenzug aber auch die Möglichkeit ein, zu sehen, wer das eigene Profil besucht hat. Profileinsicht ist also nur auf dem Prinzip der Gegenseitigkeit möglich.

Einige Nutzer_innen werden es zu schätzen wissen, dass nicht mehr jede Änderung am eigenen Profil als News im eigenen Netzwerk gefeiert werden muss. Ebenso lässt sich einschränken, ob das eigene Netzwerk informiert wird, sobald man selbst in den News oder in einem Blog-Artikel erwähnt wird. Neu ist auch der Punkt „Blockieren und Ausblenden“ für öffentliche Updates, der im Grunde den Twitter-Regeln entspricht. Updates können von „allen“ oder nur von den eigenen Kontakten“ abonniert werden. Außerdem können bestimmte Mitglieder blockiert oder gemeldet werden.

Für die erwartete Verzahnung mit Microsoft-Office-Anwendungen dürften diese verbesserten Privacy-Einstellungen die Akzeptanz deutlich erhöhen.

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Der WDR halbiert sich selbst

Der Westdeutsche Rundfunk (WDR) hat heute weitreichende Pläne zur Verknappung des Programmangebots, Stellenstreichungen und Beschäftigungsabbau für freie Mitarbeiter*innen bekanntgegeben. Dies betrifft zunächst 76 noch nicht genannte Programmangebote und bis 2030 eine Halbierung der bisher 600 Programmformate. ver.di kritisiert die massiven Einschnitte.
mehr »

Kürzt Sachsen bei Pressefreiheit?

Dem Europäischen Zentrum für Presse- und Medienfreiheit (ECPMF) in Leipzig droht offenbar erneut eine Kürzung seiner Zuschüsse aus dem sächsischen Staatshaushalt. Für die beiden Jahre 2027 und 2028 sei im Entwurf für den Doppelhaushalt eine Förderung von jeweils 120.000 Euro vorgesehen, so die Sächsische Staatskanzlei gegenüber epd.
mehr »

Marktmacht von Big Tech begrenzen

Ver.di begrüßt das Vorhaben der Rundfunkkommission der Länder, die Vorherrschaft der Tech-Giganten und ihren Einfluss auf die öffentliche Meinungsbildung einzuhegen. Google, X, Meta, TikTok & Co. bis zur Auftrennung ihrer Geschäfte zu bringen, ist im ‚Digitale Medien-Staatsvertrag Teil 2‘ als Möglichkeit angelegt. Werbevermarktung oder Inhalteverbreitung müssten dann für Drittanbieter geöffnet werden.
mehr »

Weimer macht schräge Vorschläge

Ver.di weist die Vorschläge von Wolfram Weimer vehement zurück, öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten zu privatisieren oder zusammenzulegen. Am Dienstag war bekannt geworden, dass der Staatsminister im Bundeskanzleramt für Kultur und Medien entsprechende Vorschläge kürzlich bei einer Tagung der CDU-nahen Konrad-Adenauer-Stiftung unterbreitet hatte.
mehr »