IG Medien rät ab
2000 Mark muß zahlen, wer der neu gegründeten „VG Satellit – Gesellschaft zur Verwertung der Leistungsschutzrechte von Sendeunternehmen mbH“ beitreten möchte. Ganze zwölf Mitglieder konnte die kurz VG Sat genannte Gesellschaft bei ihrer ersten öffentlichen Vorstellung Mitte Juli in Bremen vorweisen. Dabei handelt es sich ausschließlich um ausländische Fernsehgesellschaften.
Als Gegenleistung verspricht der geschäftsführende Gesellschafter Jörg Rosowski den Mitgliedern „im Idealfall“ die jährliche Verteilung von bis zu 500 Millionen Mark; möglicherweise aber auch nur ein Zweihundertstel dieser Summe in Höhe von gerade einmal 2,5 Millionen. Diese Spanne läßt schon Schlüsse auf die Solidität der Prognosen der VG-Sat-Vertreter zu. Die Kassierung einer Aufnahmegebühr ist immerhin ungewöhnlich: Alle anderen Verwertungsgesellschaften mit Ausnahme der GEMA verzichten darauf; die GEMA verlangte zuletzt eine Gebühr von 100 Mark. Als Voraussetzung für den Erfolg der VG Sat nennt Rosowski die Zusammenarbeit mit anderen Verwertungsgesellschaften; grundsätzlich hätten sich dazu die VG Wort, die VG Musikedition und die GÜFA bereit gefunden.
Rosowksi glaubt eine Lücke im Urhebergesetz erspäht zu haben, die ihm wie seinen beiden Mit-Geschäftsführern Sabine Maier und Bernd Wissemann eine Geschäftsgrundlage liefern soll: Die bestehenden Verwertungsgesellschaften hätten gegenüber Kabelnetzbetreibern bislang keine Vergütung für die Weiterverarbeitung von Satellitenfernsehen und -rundfunk geltend gemacht. Genau das möchte er jetzt bei der Deutschen Telekom, Internet-Providern und auch Kabelnetzbetreibern wie Wohnungsbaugesellschaft nachholen, zum Teil hätten diese Unternehmen schon entsprechende Rückstellungen vorgenommen, um den Urhebern von Satellitensendungen Gelder zahlen zu können. Die VG Satellit, so die Selbsteinschätzung schließe eine bestehende Lücke im Reigen der Verwertungsgesellschaften.
Doch genau dieser Punkt ist strittig. Die in München ansässige GWFF (Gesellschaft zur Wahrnehmung von Film- und Fernsehrechten) vertritt wenigstens die Interessen der öffentlich-rechtlichen Sender bei der Verwertung von deren Senderechten. Offiziell mag sich die GWFF nicht zu ihrer möglichen Konkurrenz äußern, doch verlautet aus ihrem Umkreis, eigentlich sei die Zulassung der VG Sat durch das in diesem Fall zuständige Deutsche Patentamt nicht rechtens. Weiter heißt es, die GWFF möchte aktiv werden, um nachträglich die Zulassung der VG Sat widerrufen zu lassen.
Für UrheberInnen und ausübende Künstler ist die VG Sat – so die IG Medien – ohnehin keine empfehlenswerte Adresse: Deren Rechte und Vergütungsansprüche können von den bereits im Geschäft aktiven Verwertungsgesellschaften (z.B. GEMA, GVL, VG Bild Kunst und VG Wort) effizient wahrgenommen werden. Das gilt auch für Sendungen über Kabel oder Satellit. Die von der VG Sat als Eintrittsgeld verlangten 2000 Mark wären also „schlicht zum Fenster hinausgeworfen“ – so Wolfgang Schimmel aus der Rechtsabteilung beim Hauptvorstand der IG Medien, weil eine Doppelwahrnehmung nichts nutzt, sondern schadet.
Hilfestellung bei der Ansiedlung der VG Sat in Bremen leistet die Wirtschaftsförderungsgesellschaft (WfG) der Hansestadt; sie träumt von der künftigen Gründung eines Multimediazentrums und Kontakten zu „vielen Fernsehsendern“, in einer Pressemitteilung erwartet sie „mittelfristig“ 180 Arbeitsplätze: „Weitere Schritte zur Expansion sind schon heute in Kooperation mit der WfG in Vorbereitung.“ In der ersten Pressekonferenz erhöhte Rosowski die Zahl der möglichen Arbeitsplätze gleich auf 200. Doch wenigstens drei Positionen sieht Rosowski als gesichert an – die der drei geschäftsführenden Gesellschafter, denen die VG Sat „Altersversorgung und Firmenwagen“ bietet, selbstverständlich neben einem Gehalt, dessen Höhe mit dem Deutschen Patentamt „abgestimmt“ sei.